Guten Tag, ich habe 3 Kinder aus erster Ehe und bin seit kurzem neu verheiratet. Von Oktober 2014 bis zur Hochzeit im Juni erhielt ich für meine Töchter (12 und 10 1/2) Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Seit Januar erhalte ich nun 150€ Unterhalt für meinen Sohn (15). Mein Exmann zahlt insgesamt 450€ an das Jugendamt, wovon 300€ zum abtragen des aufgelaufenen UVG einbehalten werden, 150€ werden, wie oben erwähnt, an mich ausbezahlt. Allerdings nur unregelmäßig (April,Juni und Juli fehlen komplett). Durch die Heirat im Juni erlosch nun der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für meine beiden Töchter (immerhin 400€). Ich erhalte ALG2. Die Beträge werden angerechnet (ob nun erhalten oder nicht.) Vom Jugendamt kommen nur Sprüche, wie ,,naja, warten sie mal noch ein paar wochen. Vielleicht zahlt er ja doch noch." Ein Titel liegt nur für meinen Sohn vor (wurde damals in die Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung mit aufgenommen, denn die Ehe wurde erst geschlossen, als alle 3 Kinder längst geboren waren.)
Welche Möglichkeiten bleiben mir, um doch noch an den Unterhalt zu kommen? Und ist es rechtens, dass 2/3 des Unterhalts einbehalten werden, um die aufgelaufenen Unterhaltsvorschuss abzutragen?
Unterhaltsvorschuss ausgelaufen. Was kann ich tun um Unterhalt zu bekommen?
1. August 2017
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Frage vom 1. August 2017 | 12:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss ausgelaufen. Was kann ich tun um Unterhalt zu bekommen?
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 14:08
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Ich würde den Unterhalt für die beiden Töchter titulieren lassen.
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 20:59
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
wenn du ALGII bekommst nutzt dir Unterhaltsvorschuss sowie Unterhalt garnicht.
Beide werden auf den Bedarf angerechnet.
lg
edy
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#3
Antwort vom 1. August 2017 | 20:59
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
wenn du ALGII bekommst nutzt dir Unterhaltsvorschuss sowie Unterhalt garnicht.
Beide werden auf den Bedarf angerechnet.
lg
edy
#4
Antwort vom 1. August 2017 | 21:07
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
Zitat:Mein Exmann zahlt insgesamt 450€ an das Jugendamt, wovon 300€ zum abtragen des aufgelaufenen UVG einbehalten werden, 150€ werden, wie oben erwähnt, an mich ausbezahlt.
Das geht so gar nicht. Wenn der Ex 450€ zahlt, muss die Summe auch durchgereicht werden. Das Begleichen von laufenden Ansprüchen geht immer vor der Rückzahlung von Ansprüchen der Unterhaltsvorschusskasse.
Das vielleicht mal dem JA mitteilen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, die Rechtsgrundlage aufzeigen lassen.
LG nero
#5
Antwort vom 1. August 2017 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
wenn du ALGII bekommst nutzt dir Unterhaltsvorschuss sowie Unterhalt garnicht.
Beide werden auf den Bedarf angerechnet.
lg
edy
Ähm, das JC hat uns aufgefordert das zu beantragen, denn Kindesunterhalt stünde vor Sozialleistungen.
#6
Antwort vom 1. August 2017 | 22:57
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatÄhm, das JC hat uns aufgefordert das zu beantragen, denn Kindesunterhalt stünde vor Sozialleistungen. :
Ja beantragen musst du es, aber es wird dir bei ALGII angerechnet, ( du hast also nicht mehr Geld zur Verfügung).
edy
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