Unterhaltsvorschuss Rückzahlung - wieso melden die sich jetzt?!?

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
stebaay
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Rückzahlung - wieso melden die sich jetzt?!?

Hallo! Ich hoffe jemand kann uns ein paar gute Tips geben.Vollgendes...Mein Freund ist geschieden und hat 2kinder(6u.8).Als die Ehe beendet wurde waren eine Menge Schulden da,die er bis heute abbezahlt. Diese Schuldenrückzahlung wurde als Unterhalt angerechnet und die Ex bekommt den Rest als Unterhaltsvorschuss.Jetzt kam ein Mahnbefehl der Stadt das er unverzüglich 4000euro zurück zahlen soll! Das er irgendwann wenn die Schulden abbezahlt sind das zahlen muss ist schon klar,aber wieso melden die sich jetzt?!? Er hat im Monat 300euro zum Leben,wo soll er da noch soviel Geld hernehmen? Weiss jemand wie man dagegen vorgehen kann???

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn er die 4000 Euro dem Jugendamt schuldet, das also richtig ist, macht Ihr gar nichts. Es war wohl ein Mahnbescheid, kein Mahnbefehl, oder ? Und das Ding kam nicht vom Jugendamt, sondern von einem Gericht ? Das Jugendamt ist nur Antragssteller bzw. Glaeubiger. Nach dem Mahnbescheid kommt noch ein Vollstreckungsbescheid, in dem nochmal das gleiche drinsteht, und das ist dann ein Titel, mit dem das Jugendamt dann vollstrecken kann. Wenn nur nichts zu holen ist, wird auch nichts passieren. Um unnoetige Gerichtsvollzieherkosten zu sparen, wuerde ich das nur gleich mit dem Jugendamt klaeren, dass nichts zu holen ist. Also mal mit Einkommensunterlagen und Unterlagen ueber die sonstigen Schulden zum Jugendamt gehen und vielleicht eine minimale Ratenzahlung mit 20 Euro im Monat vorschlagen, damit die wissen, dass Ihr zahlen wollt, aber gerade nicht mehr zahlen koennt. Den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid muss sich das Jugendamt nur holen, damit der Anspruch gesichert ist, das heisst nicht, dass sie Euch jetzt sofort Geld wegnehmen, das Ihr zum eigenen Leben braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stebaay
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war tatsächlich so das die Rechtsabteilung des JA die Leistungsfähigkeit geprüft hat.Das ist alles schriftlich festgelegt worden! Kann es tatsächlich möglich sein das die das einfach nur auf gut Glück versuchen an ihr Geld zu kommen?!? So nach dem Motto vielleicht lässt er sich ja einschüchtern...?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Graceland
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallöle
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Zu meiner Frage
Die 19 jährige Tochter meines Mannes ist nun mit ihrer Schulausbildung fertig geworden und erwartet Ende November ein Kind.
Bisher zahlten bzw. zahlen wir Unterhalt für sie (ehrensache).
Laut ihren Aussagen hat sie nun Hatz4 beantragt-aber wüsste nicht ob wir weiterhin für ihren Unterhalt aufkommen müssen.
Bis zur Geburt ihres Kindes wird sie noch bei ihrer Mutter wohnen bleiben und dann evt. mit dem Kindesvater zusammen ziehen.

Nun zu meiner Frage-wie weit werden wir noch zum Unterhalt der Tochter herangezogen???
Liebe Grüße und dank im Vorraus:)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen