Unterhaltsvorschuss Neu Beantragen oder läuft es weiter

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jenny306
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Neu Beantragen oder läuft es weiter

Hallo ich hab da mal eine frage,
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn aber ich habe das schon 2012 beantragt und da war die reglung noch mit den 72 Monaten. Mein Sohn wird nun im Mai 6 Jahre und nach dem neuen Gesetz steht ihm der Unterhaltsvorschuss ja nun erstmal bis 12 Jahre zu! Muss ich jetzt den Unterhaltsvorschuss Neu Beantragen oder läuft das automatisch weiter?

Schon mal Danke für euere Hilfe
MfG Jenny

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jenny306
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Jenny306):
Hallo ich hab da mal eine frage,
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn aber ich habe das schon 2012 beantragt und da war die reglung noch mit den 72 Monaten. Mein Sohn wird nun im Mai 6 Jahre und nach dem neuen Gesetz steht ihm der Unterhaltsvorschuss ja nun erstmal bis 12 Jahre zu! Muss ich jetzt den Unterhaltsvorschuss Neu Beantragen oder läuft das automatisch weiter?

Schon mal Danke für euere Hilfe
MfG Jenny

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

was sagt die Unterhaltsvorschussstelle?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wenn in dem jetzigen Bescheid eine zeitliche Begrenzung drinne ist, musst Du neu beantragen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle eine kurze Mail/Fax/Brief an deine zuständige UHV-Kasse schicken (Mail erreicht meist ein Funktionspostfach - das wird an deine entsprechende SB weitergeleitet) mit der Frage ob und in welchem Rahmen du jetzt tätig werden musst/kannst/sollst um weiterhin Leistungen zu erhalten. Hat sich an deinen Umständen nichts bzw etwas verändert, würde ich dies ebenfalls kurz mit reinschreiben, das reduziert Nachfragen. Andernfalls bittest du um Zusendung der entsprechenden Unterlagen, falls von dir noch etwas eingereicht werden muss.

So habe ich es im Sommer letztes Jahr bei meinem Sohn gehandhabt und das ging reibungslos und ohne Probleme. Natürlich kann das bei dir anders laufen da manche Kassen ja doch sehr überhäuft sind und nicht zeitnah hinterherkommen.

Viel Erfolg und liebe Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jenny306
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke euch für euere Hilfe
Hab grade erfahren das man es nicht neu beantragen muss es läuft automatisch weiter

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.496 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen