Hallo,
hat der Kindesvater Anspruch auf das halbe Kindergeld, wenn für sein Kind das bei der Kindesmutter lebt, Unterhaltsvorschuss gezahlt wird?
LG Karty
Unterhaltsvorschuss - Kindesvater Anspruch auf halbes Kindergeld?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie meinst du das?
Wenn es darum geht, das die KM das KG ausgezahlt bekommt und der KV nun das hälftige Kindergeld von ihr haben will ist die Antwort ein klares Nein.
Das Kindergeld ist ein finanazieller Ausgleich für die Aufwendungen die man durch Unterhalt und Betreuung eines Kindes hat. Beides trägt der KV derzeit offensichtlich nicht, sonst würde kein Unterhaltsvorschuß geleistet werden.
Wenn der KV Geld für die Warhnehmung des Umgangs benötigt, kann er dies beim JC beantragen (so er von dort schon Leistungen erhält)
Der Kindesvater ist Student und hat alle zwei Wochenenden das Kind für zwei Tage. Entsprechend fallen dort auch Kosten an. Die muss er also selbst tragen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, die muss er selbst tragen.
wirdwerden
Wieso hat er kein Anrecht auf das halbe Kindergeld? Gilt generell bei U-Vorschusszahlungen, dass derjenige das volle Kindergeld bekommt, bei dem das Kind lebt?
Die DDT spukt einen für Stufe 1 einen bestimmten Wert aus, der sich Zahlbetrag nennt. Dabei wurde vom Bedarf schon das hälftige Kindergeld abgezogen Somit würde ein KV, der Unterhalt zahlt vom hälftigen Kindergeld profitieren, da er eben 95 € weniger als den ausgewiesenen Bedarf zahlt.
Wenn man diesen mit dem Unterhaltsvorschuß vergleicht sieht man sehr schnell, dass dieser geringer ist als der Mindestunterhalt, nämlich um genau diese Hälfte des Kindergelds verringert. Damit steht dem Kind eigentlich weniger zur Verfügung, als die DDT mal beschlossen hat.
Natürlich benötigt das Kind auch beim KV etwas. Wenn die KM gerne etwas vom Kindergeld abgeben will ist das schön, aber verlangen kann er es nicht. Die KM muss ja eh schon mit weniger auskommen ,warum soll sie dann noch was davon abgeben? Der KV könnte sich evtl. durch einen Nebenjob ein wenig dazuverdienen oder mal beim JC nachfragen, ob ihm durch das Kind für die Wochentage an denen es mehr als 12 Stunden bei ihm ist etwas als Bedarfsgemeinschaft zusteht (ob das als Student überhaupt geht, weiss ich allerdings nicht)
Kindergeld erhält dem Grunde nach ein unterhaltspflichtiger Steuerzahler, da es als Steuererleichterung eingeführt wurde. Wenn sich kein Steuerzahler findet, dann geht das Geld an denjenigen, bei dem das Kind lebt.
Alles klar. Danke für die ausführlichen Antworten.
LG
Ja, und das Kind lebt bei der Mutter. Kosten für Transport, Ferien, Wochenenden, was weiss ich, sind unabhängig von dem Unterhalt zu tragen. Noch ein Hinweis. In den Unterhaltsvorschuß ist das Kindergeld integriert. Wenn man sich die Höhe so anschaut, mal rechnet, dann leben diese Kinder ohnehin an der Armutsgrenze.
wirdwerden
ZitatJa, und das Kind lebt bei der Mutter. Kosten für Transport, Ferien, Wochenenden, was weiss ich, sind unabhängig von dem Unterhalt zu tragen. Noch ein Hinweis. In den Unterhaltsvorschuß ist das Kindergeld integriert. Wenn man sich die Höhe so anschaut, mal rechnet, dann leben diese Kinder ohnehin an der Armutsgrenze. :
wirdwerden
Wer sagt denn, dass die Mutter weder gut verdienend noch vermögend ist?
ZitatWer sagt denn, dass die Mutter weder gut verdienend noch vermögend ist? :
Hat hier keiner, auch wirdwerden nicht.
SG
Berry
Es interessiert hier zunächst einmal gar nicht, ob die Mutter gut verdienend ist. Fakt ist, dass der Kindsvater nichts zahlt. Dass hier darlehensweise der Staat einspringt. Und der springt nun mal an der untersten Grenze ein. Die Mutter schustert eh dazu. Und der Vater kann die Versorgungskosten für das Kind steuern. Muss ja kein Rinderfilet sein, welches serviert wird. Teuer bei Kindern ist ja nicht das Essen und Trinken, wenn man das vernünftig selbst zubereitet, teuer sind doch die anderen Posten. Warmmiete, Vereine, Klamotten, PC, Handy, Kindergeburtstage, Transport von A nach B, Buskarte, Kinderfrau, Kita u.s.w.
Abgesehen davon, die Rechtsprechung ist, soweit wie ich sie überschaue, sehr einheitlich. Der übliche Umgang ist nicht zu vergüten, sondern ist in der Unterhaltsberechnung mit drinnen. Damit ist alles gesagt.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 13.02.2017 11:34
Hm,
wenn ich die andren Threads so lese...
Da ist ein KV mit abgeschlossener Ausbildung, der danach noch studiert und zum Jahresende fertig sein wollte und ab Januar einer Arbeit nachgehen wollte. Was ist den daraus geworden?
Eigentlich ist es völlig egal. Rechtlich gibt es keine Möglichkeit das halbe KG z beansprchen ,wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Die einizge Möglichkeit ist wohl nur sich dann mal den Verpflichtungen zu stellen und zumindest für den Bedarf an den WE durch Arbeit zu sorgen bzw. nach abgeschlossenem Studium eine Arbeit aufzunehmen (auch wenn diese dann vielleicht nicht den Wunschvorstellungen entspricht)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten