Habe gerade gelesen, dass ab Mitte 2017 ein neues Gesetz bezüglich Unterhaltsvorschuss in Kraft tritt und dass ab Juni Anträge gestellt werden können.
Wie sieht es mit Unterhaltsvorschuss aus, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet aber noch nicht 18 ist?
Danke für Antworten
Unterhaltsvorschuss 2017
4. April 2017
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Frage vom 4. April 2017 | 08:35
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 53x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss 2017
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#1
Antwort vom 4. April 2017 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (38319 Beiträge, 13977x hilfreich)
Der Unterhaltsvorschuss umfasst den Mindestbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. In diesem Betrag ist das Kindergeld enthalten. Ebenso werden alle Zahlungen für das Kind in Anrechnung gebracht. Auch die Azubi-Vergütung.
wirdwerden
#2
Antwort vom 4. April 2017 | 09:08
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 53x hilfreich)
Dann brauche ich wohl keinen Antrag stellen für die letzten Monate bis das Kind 18 ist.
Ausbildungsvergütung ist knapp 1000 Euro.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2017 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (38319 Beiträge, 13977x hilfreich)
Nee, brauchst du nicht. Vergiss es.
wirdwerden
Und jetzt?
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