Unterhaltsverzicht (unehelich)

6. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
paulon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverzicht (unehelich)

Guten Morgen!

Ich habe bereits im Vorfeld ältere Beiträge in Sachen Unterhaltsverzicht gelesen, jedoch hatten letztere Diskussionen die Basis der vorangegangenen Ehe.

Angesichts der überaus fragwürdigen deutschen Rechtsprechung, bin ich zuversichtlich, dass sich in "meinem Fall" u.U. Anderes abzeichnen könnte.

Ich bin Erzeuger eines unehelichen Kindes, welches 7Jahre alt ist und seit Geburt Unterhalt von mir erhält. Die Kindsmutter möchte mir einen Unterhaltsverzicht bescheinigen, sobald ich auf mein Besuchsrecht verzichte.
Letzteres wäre für mich insbesondere aufgrund ihrer neuen und vor allem intakten Familie in Ordnung. Daher meine Fragen:

Kann/darf eine Kindsmutter auf den Unterhalt des Kindes verzichten?

Wenn ja, wäre ich tatsächlich auf Lebenszeit von der Unterhaltspflicht befreit, wenn in der Verzichtsbescheinigung "...auch in Not" stünde? (Stichwort: unsittlich)

Gibt es dahingehend neue Gesetzestexte/Urteile?

Vielen Dank für etwaige Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michaela Albrecht
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Paulon,

Nein, die Kindsmutter kann nicht auf Unterhalt verzichten, und schon gar nicht kann sie Ihnen Ihr Besuchsrecht quasi abkaufen. Ein solcher Vertrag wäre unwirksam. Sie würde damit über ein Recht des Kindes auf Unterhalt und Umgang mit seinem Vater verfügen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin

-----------------
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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hier würde wohl nur eine Adoption helfen.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Es ist schon erschreckend, über welche Dinge Mutter UND Vater über den Kopf des Kindes hinweg so entscheiden wollen!!

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#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Sham on you !!!! paulon & Deine Ex

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Paulon,
was ihr unter euch ausmacht ist eure Sache, dass geht keinem was an.
Ist das Kind versorgt steht dem nix im Wege.
Meine Stiefmutter hat das auch gemacht, sie wollte den Vater nicht mehr um sich haben.
Als die 18 Jahre musste der Vater allerdings wieder zahlen, die Kinder klagten Erfolgreich.

So was geht so lange es geht.
Ich sehe es so, ihr wollt das beide so in Kauf nehmen, sie will kein Besuch und verzichtet von daher auf Unterhalt, dann macht das doch.
Ganz viele schreien nach so einer Haltung, wie viele zahlen u. sehen ihr Kind nicht.
Von mir aus kann das Mode werden.
Die Mutter hat ein stabiles Umfeld und einen Partner für das Kind einen intakte Familie, Super ist das.
Aber, ob das immer so bleibt weiß man natürlich nicht.
Alles Gute.



-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Stimmt. Und Männer sind grundsätzlich soooooo ehrlich und durchschaubar!

@paulon,
Recht hat KM aber, indem er sagt, dass Kindesunterhalt jederzeit pfändbar ist, sofern dieser tituliert wurde.

@Anny,
du findest es also "klasse", wenn Vater und Mutter über den Kopf des Kindes hinweg entscheiden, ob das Kind den Vater sehen darf oder nicht? Ich find das unter aller Würde!!!
Ob deine Stiefmutter den Vater nicht mehr " um sich haben " wollte, interessiert das Kind in aller Regel herzlich wenig. Es sei denn, es ist beeinflusst worden!
Ob der Vater zahlt oder nicht, ist dem Kind meist auch egal. Die Gefühle der Kinder scheinen dir bei deinen Ausführungen völlig irrelevant zu sein. Hauptsache, Mutter hat ihre Ruhe und Vater braucht nicht mehr zu zahlen.
Aber es wird natürlich alles unter dem Deckmantel "Zum Wohle des Kindes" entschieden, weil es ja ein "stabiles Umfeld" gibt gelle??!!

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#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hallo teufelin,
ich kann mit deiner antwort die an mich gerichtet nichts anfangen.
irgendwie könnte sich das verzerren hier.
es scheint so zu sein, ja, man kann es drehen wie man will.
wenn mir jemand schreibt, das kind lebt in einer intakten familie dann kann ich das so stehen lassen, wie sich geschrieben habe.
@Kanalmeister hallo,
aber ja, das problem falls es denn eines ist bleibt natürlich bestehen.
ich hatte das nicht anders geschrieben.
habe ich mich denn so panne ausgedrückt?
beide eltern sind verantwortlich für das wohlergehen des kindes zu sorgen und, wenn beide elternteile meinen es ist so ok für ds kind, dann sehe ich nicht, dass ich gegen eine solche vereinbarungen sein soll.
@ teufelin hallo,
es war von mir ein fehler das mit meiner story hier mit einzubringen.
ansonsten warte ich sehr gerne auf die reaktion vom fragesteller.
bis dahin noch einen ruhigen abend:)

"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand."

(Arthur Schopenhauer)



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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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