Unterhaltstitel von Mutter aus Frankreich erwirken

31. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel von Mutter aus Frankreich erwirken

Hallo Zusammen,
Mein Partner und ich probieren seit 4 Jahren für seine 2 Kinder 9 und 10(Schwerbehindert) einen Titel von der Mutter zu erwirken die in Frankreich lebt und wieder verheiratet ist!

Auch das Jugendamt ist im Boot und zahlt UHV seit 2007, aber kriegt die Mutter nicht dazu einen Titel abzugeben, ob wohl sogar schon vor Gericht das ganze ist!!

Gibt es den möglichkeiten sich über eine Anzeige oder ähnliches in Frankreich sein Recht zu holen!?

Wäre super wenn wir ein paar Tipps bekommen würden, denn so langsam liegen die Nerven blank bei uns...

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!!

Lg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Einen Titel kann nicht die Mutter erstellen, sondern nur das Jugendamt (wenn man einig ist) oder aber das Gericht.

Wenn die ganze Sache bei Gericht anhängig ist, dann geht es doch seinen geordneten Gang.

wirdwerden

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#2
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Leider macht da sGericht da aber nicht viel, sie erscheint nicht zu Gerichtsterminen und lässt sich mit lappidaren Fomulierungen entschuldigen durch ihren Anwalt!

Ja, das ist uns bekannt das das nur das Jugenamt kann, aber sie erscheint nicht und sagt auch am Telegon das sie nicht bezahlen wird!! Ihr Anwalt hat sogar gesagt das sie nicht einmal unterhalspflichtig ist den Kindern gegenüber!!

Ich bzw. wir sind einfach nur noch verzweifelt das ganze geht jetzt fast über 4 Jahre und kein ende ist in Sicht.

Trotzdem vielen Dank...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der einzige Weg, zum Unterhaltstitel zu kommen im Streitfall, der ist nun mal das Gericht. Wenn sie anwaltlich vertreten ist, dann muss sie doch nicht bei Gericht erscheinen. Warum das alles so lange dauert, das erschließt sich mir allerdings nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, im grunde stimmt das sie nicht erscheinen muß wenn sie Anwaltlich vertretten ist. Allerdings war der letzte Termin dazu da, um den Unterhalt zu titulieren. Da frag ich bzw. wir uns ob das auch der Anwalt mit seiner Unterschrift darf!?

Ja, das ganze geht nun aus was für gründe auch ewig lange schon...





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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich denke mal, das Gericht wird jetzt ein Urteil fällen, und damit ist die Sache dann geregelt. Nein, ein Anwalt kann nicht titulieren, hatte ich doch schon geregelt. Am Schluss der Verhandlung wird der Richter sinngemäß so etwas gesagt haben wie "die Entscheidung ergeht am..." Das ist das Urteil, das, wenn es denn rechtskräftig wird, auch in Frankreich vollstreckt werden kann.

wirdwerden

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#6
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das stimmt aber der Termin war im Januar diesen Jahres und bis heute gibt es kein Urteil was zugestellt worden ist weder uns noch ihr noch dem Jugendamt!

Ich finde das ales sehr komisch...

weißt Du ob das immer so lange dauert!?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum sollte das Jugendamt eine Gerichtsentscheidung in dem Fall zugestellt bekommen? Ist doch nicht Partei. Ihr habt offensichtlich einen Anwalt. Die Mutter hat einen Anwalt. Ihr wart bei der Gerichtsverhandlung dabei, da ist gesagt worden, wann eine Entscheidung ergeht. Wenn Euch das vor Aufregung "durchgegangen" ist, einfach mal den eigenen Anwalt anrufen. Das ist doch das naheliegendste.

wirdwerden

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#8
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Anwalt infomiert uns immer aktuell darüber!
Das Jugendamt war mit Kläger das es Untervorschuß für die Kinder bezahlt an uns!

Reihenfolge der Kläger gegen die Mutter ist in erste Linie das Jugendamt und dann wir mit dem Differenbetrag der noch dazu ensteht um den Unterhalt für die Kinder abzudecken.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es wird doch wohl möglich sein, durch schlichten Anruf beim Gericht oder aber beim eigenen Anwalt, festzustellen, wann das Gericht eine Entscheidung fällt.

wirdwerden

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#10
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das haben wir ja gemacht...
Antwort war das Verfahren ruht da die neue Mitarbeiterin des Jugendamts sich einarbeiten muß in die Akte. Das ganze liegt nun aber auch schon 2 Monate her und unzählige E-mails und telefonate an die Sachberabeiterin beim Jugenadmt ohne Reaktion bis heute!!

Kasnnst Du nun verstehen warum wir so verzweifelt sind, wieviel Zeit soll noch vergehen bis die Kinder zu ihrem recht kommen wenn sie sich schon nicht kümmert und ein weiteres Kind in die Welt sezt das nun 3 Jare alt wird im Sommer!!

Entschuldige das ich so emotional schreibe...

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

ein Gerichtsverfahren ruht nicht, weil sich eine Sachbearbeiterin im Jugendamt einarbeiten muss. Und der Anspruch des Kindsvaters hat mit dem Anspruch des Jugendamtes auf Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses schon mal gar nichts zu tun. Wirklich nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
mahagoni543
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Villeicht hast Du mich falsch vertanden oder ich falsch erklärt!!
Die Mutter muß das Geld an Jugendamt zurück bezahlen nicht mein Partner, die Kinder leben bei uns un d er hat das Alleinigesorgerecht!

Doch das Verfahren ruht, da es einen Titulierten Anpruch an meinen Partner wegen zugewinnausgleich... Wenn das Jugendamt nicht in die pötte kommt, um den titel zu erwirken bei der Mutter ist das Geld weg und das Jugendamt so wie wir die Kinder schauen in die Röhre!!

Und es kommt noch besser, denn stehen im Verhältnis 30.000€ zu bekommenden Unterhalt(Jugendamt und wir) gegen einen Zugewinn von 16.000€ für den sie sogar den GV schon für eine Vollstreckung beauftragt hat! Somit steht sogar unser Selbstständigkeit auf den Spiel weil das Amt nicht in die Pötte kommt um das Geld zu Pfänden bei ihr!!

Und noch besser sogar ein Arrestbefehl wurde beantragt vom Jugendamt gegen sie und der wurde 2x nicht zugestellt sonder in der Akte am Gericht abgelegt!!!

Was für ein Alptraum...

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

ich hab das schon kapiert. Aber bei Dir geht soviel von wild durcheinander. Ich versuchs noch mal:

1. Das Jugendamt macht seine eigenen Ansprüche geltend. Die sind aber im Falle der Vollstreckung subsidiär gegenüber den Ansprüchen des Vaters auf Zahlung von laufenden Unterhalt.

2. Den Anspruch auf laufenden Unterhalt müsst Ihr geltend machen. Sofern der kommt, ist der mit den Zahldungen seitens des Jugendamtes zu verrechnen.

3. Erst ruht das Verfahren wegen der Mitarbeiterin des Jugendamtes, jetzt wegen austitulierten Schulden des Vaters bei der Mutter? Ja watt denn nu?

Vielleicht wäre ein guter Einstieg, sich einfach mal beim Anwalt zu erkundigen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Und endlich mal aufhören, eigene Ansprüche der Kinder mit Rückzahlungsansprüchen des Jugendamtes zu vermengen. Das eine hat mit dem anderen nämlich gar nichts zu tun.

wirdwerden

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