Unterhaltstitel vollstrecken

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Unterhaltstitel vollstrecken

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn der Unterhaltstitel vollstreckt wird, der Unterhaltssäumige aber trotzdem nicht zahlt oder zahlen kann? Wie kann man dann jemals an den Unterhalt kommen? Summiert sich der Rückstand automatisch und muss dieser irgendwann nachgezahlt werden?
Ist so ein Unterhaltstitel nicht total wertlos?
Was passiert bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung? Wäre das vielleicht ein Druckmittel?

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten und bitte mich nicht gleich in der Luft zerreisen und als geldgieriges Monster hinstellen.
Habe seit 8 Monaten keinen Unterhalt für mein Kind gesehen.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Er hat keine weiteren Kinder und ist seit Dezember arbeitslos. Er ist neu verheiratet und wohnt mietfrei im Haus seiner Frau.

Unternommen habe ich noch nichts.Um ehrlich zu sein, scheue ich die Kosten und glaube auch nicht an den wirklichen
Erfolg.

Eine Abänderung des Unterhaltstitels wurde von ihm angestrebt aber vom Gericht abgewiesen.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Als erste Maßnahme würde ich einen Auszahlungsantrag nach § 48 SGB I bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Sollte dies nicht nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (für den Fall der Nichtzahlung) eingeleitet werden. Dabei solltest du beantragen, dass aufgrund des mietfreiens wohnens die Pfändungsfreigrenze gem. 850d ZPO auf monatlich 351,00 EUR festgesetzt wird.

Wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist, bestände auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Außerem könntest du im Jugendamt einen (kostenlosen) Beistand mit der Unterhaltsheranziehung beauftragen (die Qualität ist allerdings sehr unterscheidlich und reine Glückssache)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Da er vor seiner Arbeitslosigkeit selbständig war, glaube ich nicht, das er Arbeitslosengeld bezieht.
Mein Sohn ist Grundschüler(4. Klasse).
Unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht, da ich wieder verheiratet bin.
Was hätte ich von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung? Dann wäre das ja gleichzusetzen mit einem Freibrief garnichts mehr bezahlen zu müssen.

Ich sehe den Unterhaltstitel als wirkungsloses Dokument an.

Danke für Eure Antworten und Tipps

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.04.2009 11:36:42
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

wenns nach den usern geht bekommst du keinen unterhalt.
ich sage kämpf du wirst es bekommen!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Es herrscht hier ein recht unfreundlicher und agressiver Ton.

Handeln ohne Sinn ist auch recht dumm.Wenn die Pfändung Sinn machen würde, hätte ich nicht lange überlegt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Es herrscht hier ein recht unfreundlicher und agressiver Ton.


Wenn du das hier als unfreundlich und aggressiv empfindest, dann warte mal ab, was passiert, wenn du pfänden lassen würdest. Oder noch besser - Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung stellst. Dann wirds richtig spaßig. Allerdings mit
deinem Ex.

gruß azrael




1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Camper

Isses deiner?


gruß azrael

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
flomo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich habe meinen Ex wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt.
Ergebnis: er muss heute eine 6-monatige Gefängnisstrafe antreten.
Das mir diese Anzeige keinen Unterhalt einbringt, war mir vorher schon klar.
Und ihm scheint es egal zu sein, denn er zieht das Gefängnis vor. Das hat er sogar dem Richter gesagt. Also eine Anzeige bringt nicht jeden zu Vernunft.
Gruß flomo

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

warum lässt du den Unterhaltstitel nicht beim Jugendamt regeln?
Die kümmern sich um alles

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Montag, 4.5.2009, 14:15 Uhr, Saal 136 um Justizgebäude Augsburg, Gögginger Straße 101.




Ich wär so gern. Nur, ich kann Mikkian nicht überreden...:)
Und alleine trau ich mich nicht.:(

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12329.04.2009 11:36:42
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Also bei meinem Mann kam der Gerichtsvollzieher,da er nun mal ein Einkommen hat das nicht recht wenig ist musste er mit ihm Ratenzahlungen ausmachen.
Er wollte natürlich nicht ins Gefängnis.
Bei meinem Ex ist es ähnlich er wurde auf die Anzeige schonmal hingewiesen,meine Hoffnung er hat noch eine Familie,daher hoffe ich das er nicht ins Gefängnis möchte und bald wieder zahlt.

Alles gute und viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

@ Camper

brauchst Du Unterstützung?

Mein Ex-Mann und ich reden schon seit 5 Jahren nicht mehr miteinander. Daher habe ich wenig Angst vor einer Verschärfung des Tonfalls.

Danke für die hilfreichen Antworten


1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

@Camper


Stimmt. Vielleicht liest aber mein Ex Deinen Aufruf.....

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

War da nicht was, dass du dich schon seit Jahren vor Unterhaltszahlungen drückst bzw. drücken kannst? Wem soll ich jetzt also was gönnen?

gruß azrael

1x Hilfreiche Antwort

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