Unterhaltstitel ist Fehlerhaft, trotzdem rechtskräftig?

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bradon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel ist Fehlerhaft, trotzdem rechtskräftig?

Hallo,

mir ist aufgefallen das der Unterhaltstitel den ich habe, nicht korrekt ist.

Der Titel wurde vom Jugendamt beantragt und durchgeführt, nun habe ich den bekommen und mir ist aufgefallen, das dort Fehler drin sind, weder der KV, noch das gemeinsame Kind, sind korrekt geschrieben.
Beim KV fehlt der Geburtsname und beim Kind der Zweitname (Kind hat einen nicht eindeutigen Vornamen deswegen ist es gesetzlich vorgeschrieben das er einen Zweitnamen hat)

Ist der Titel trotzdem Rechtskräftig? Ich meine immerhin steht dort drin das eventuell gepfändet werden kann....

da das ja eine Urkunde ist muss sie doch 100%korrekt sein oder?

Danke für die Aufklärung im Vorfeld.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es ist ein wirksamer Titel. Allerdings kann man das Jugendamt aus Gründen der Klarheit bitten, die Korrekturen durchzuführen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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