Unterhaltsschulden - Wann muss sich KM um Arbeit bemühen?

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Torbiel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsschulden - Wann muss sich KM um Arbeit bemühen?

Hallo!

ich brauche bitte in folgender Angelegenheit Eure Hilfe.

Situation:

Ehe wird nach einem Jahr geschieden, aus der Ehe kommen zwei Kinder, die jetzt 7 und 8 Jahre alt sind.

1. Wann muss ich KM um Arbeit bemühen?
2. Greift hier auch Kurzehe ein?

Der KV hat ein Jahr lang keinen Unterhalt bezahlt (war aber Leistungsfähig), wie werden die Schulden jetzt begliechen?

1. Er zahlt Unterhalt bis zum Selbsterhalt, kann das noch verkürzt werden? Er ist verheiratet und "neue" Frau verdient ca. 1500 Eur netto im Monat.

2. Kann das Gehalt der "neuen" Ehefrau gepfändet werden? Oder wird das nicht gemacht?

3. Was kann alles gepfändet werden? Oder wird eine Ratenzahlung vereinbart, wenn ja von was, wenn ihm eh nur der Selbsterhalt bleibt?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Das sind immer ganz beliebte Fragen hier ! :)
Da werden sich bestimmt ne menge Leute melden !

Ich arbeite mal etwas vor ,alles weiß ich nicht !

-Geht aus der neuen Ehe ein Kind hervor ?
-Nein ,das Gehalt der Ehefrau ist unantastbar !
-Nur in seltenen Fällen wird der SB weiter gekürtzt ,Einzelfallentscheidung ,da gibt es nichts pauschales !

Soweit das Gesetz !

Zur 1. Frage : Wann muss ich arbeiten ?
Ohne Gesetzeslage :
Wenn du Gesund bist ,2 Hände und Füße hast , SOFORT !

Alt genug sind die Kinder ja wohl ,das du mindestens Halbtags arbeiten kannst !

Das zu meiner Meinung !
Reagier allergisch auf Frauen die nicht arbeiten ,obwohl die Kinder groß sind und die KM vom Ex leben,das ist nichts persönliches !! :grins:

Nice day !!
:wipp:

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#2
 Von 
Torbiel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir!!!

nur mal langsam, ich bin die "neue" Frau ;)

Ich reagiere da genauso wie Du! Finde es ebenfalls unmöglich, warum läßt ma sich da überhaupt scheiden....?

Lg

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Mir fällt noch was ein !

Besteht ein Titel beim JA ,bzw ein Beistand für die Kinder ?
Das hast du garnicht erwähnt!

Dann kümmert sich im normalfall das JA um alles !

Schon mit denen geredet ,was haben die gesat ?
Hast du in der Zeit Unterhaltsvorschuss für die Kinder bekommen ?

:wipp:
LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Torbiel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

ach jetzt weiß ich, woher das Missverständniss kommt... ich habe ich KM anstatt sich....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Alles klar ,du bist die Ehefrau !
Mutig hier dann zuzugeben das er Leistungsfähig war :grins:

Wunder dich nicht ,mache immer Ausrufezeichen ,statt Punkte ,Angewohnheit ,bedeutet nix !! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hab mich schon gewundert :???:

Weißt du ob ein Titel beim JA besteht ?

0x Hilfreiche Antwort

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