Unterhaltsschuld nach Adoption

10. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)
Unterhaltsschuld nach Adoption

Kurz uns Schmerzlos :
Ich beabsichtige, die Tochter meiner Ehefrau aus einer vorangegangen Beziehung zu adoptieren.
Das Kind, Vivien, war zum Zeitpunkt der Eheschliessung 1998 drei Jahre alt und trägt unseren Familiennamen.
Die Adoption strebe ich aus mehreren Gründen an, nicht zuletzt, weil sich Viviens leiblicher Vater komplett aus ihrem Leben geschlichen hat. Seine Tochter interessiert ihn nur in finanzieller Hinsicht, und zwar nicht, weil er seinen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommt, sondern weil er jede Gelegenheit nutzt, sich zu drücken.
Bis Ende vergangenen Monats wurden 63,-€ monatlich beim Arbeitsamt gepfändet, doch nun teilte das Arbeitsamt mit, die Zahlungen einzustellen, da kein Leistungsanspuch seitens des Vaters mehr bestehe. Warum dieser Anspruch nicht mehr besteht ist offen.
Im Laufe der Jahre sind Unterhaltsverpflichtungen von mittlerweile mehr als 4000,-€ aufgelaufen.
Hat Vivien nun auch nach ihrer Adoption noch Anspruch auf den aufgelaufenen Betrag ? Und ist dieser in irgendeiner Form bevorrechtigt ?
Viviens Vater war so nett, das Verbraucherinsolvenzverfahren anzukündigen. Viviens Anwalt hat der geforderten außergerichtlichen Einigung widersprochen, die anderen Schulden sind erheblich höher als die finanzielle Schuld Vivien gegenüber.

MfG,
Andreas

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"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holger2
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin Andreas,
dass die Unterhaltszahlungen seitens Arbeitsamt eingestellt worden sind, kann daran liegen, weil sich der Betrag verringert hat und er somit unter seinen Selbstbehalt von ungefähr 800€ gelangt. Dann muss er nicht mehr zahlen, doch wird er nicht fristgemäß gemahnt oder gar verklagt, gilt grundsätzlich eines: Zuviel gezahlter und zu wenig gezahler Unterhalt ist generell nicht rückforder- bzw. einforderbar. Also die Forderungen, auch wenn sie ins Leere laufen, unbedingt rechtzeitig einfordern. Am besten übers Jugendamt...

Schönen Abend!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Oder über einen Mahnbescheid, Titel, Gerichtsvollzieher.
Verjährungsfristen beachten!!

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