Hallo!
Wir haben folgendes Problem. Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung.
Seine Ex hat eine Beistandschaft beim Jugendamt. Er konnte bisher keinen Unterhalt zahlen, wegen Schule/Arbeitslosigkeit. Es ist ein Rückstand in Höhe von ca 17000 € aufgelaufen.
Sie hatte aber während der gesamten Zeit alle erdenkliche Unterstützung von meine Schwiegermutter. (finanziell wie auch materiell)
So, nun ist es so, das mein Mann nun endlich Unterhalt zahlen kann.
Wir wollen uns einigen das der Unterhaltsrückstand durch Barleistungen bzw. Sachleistungen abgegolten ist.
Ist dies zulässig?
Den Unterhaltsvorschuss, den sie vom Jugendamt bekommen hat, werden wir selbstverständlich zurück zahlen.
Und auch den laufenden Unterhalt, wollen wir künftig privat regeln ohne Jugendamt.
Wie sieht das aus, ist das Möglich wegen der Beistandschaft die sie beim Jugendamt hat?
Wir wollen das auch alles schriftlich festhalten, dass der Unterhaltsrückstand in der Vergangenheit bereits beglichen wurde und eben der laufende Unterhalt nun privat bezahlt wird.
Lg
Lady
Unterhaltsrückstand - Beistandschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Wendet Euch doch an das Jugendamt.
Uns hat das JA auch immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden.(Wir waren auch die Unterhaltzahlenden)Dafür ist ja schließlich die Beistandschaft da.
Da gibts mit denen und der KM gemeinsam bestimmt eine für alle zumutbare Regelung.
Viel Glück!
beijing
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quote:
Sie hatte aber während der gesamten Zeit alle erdenkliche Unterstützung von meine Schwiegermutter. (finanziell wie auch materiell)
...
Wir wollen uns einigen das der Unterhaltsrückstand durch Barleistungen bzw. Sachleistungen abgegolten ist.
Die Bar- bzw. Sachleistungen deiner Schwiegermutter haben nur leider mit der Unterhaltsverpflichtung deines Manne nix zu tun...
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"gruß azrael
"
Aber die Unterstützung hat sie nur bekommen, weil mein Mann eben nicht zahlen konnte ;-) Sonst hätte sie nix gekriegt.
Ist trotzdem vollkommen unerheblich, es sei denn, deine Schwiegermutter hat die Höhe des Unterhaltes gezahlt und sich dies auch durch eine Quittung mit Verwendungszweck bestätigen lassen.
Es dürften wohl auch keine Zuwendungen in Höhe von 17.000,- gewesen sein...
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"gruß azrael
"
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