Unterhaltsrückstand - Beistandschaft

18. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
lady1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsrückstand - Beistandschaft

Hallo!

Wir haben folgendes Problem. Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung.
Seine Ex hat eine Beistandschaft beim Jugendamt. Er konnte bisher keinen Unterhalt zahlen, wegen Schule/Arbeitslosigkeit. Es ist ein Rückstand in Höhe von ca 17000 € aufgelaufen.
Sie hatte aber während der gesamten Zeit alle erdenkliche Unterstützung von meine Schwiegermutter. (finanziell wie auch materiell)
So, nun ist es so, das mein Mann nun endlich Unterhalt zahlen kann.
Wir wollen uns einigen das der Unterhaltsrückstand durch Barleistungen bzw. Sachleistungen abgegolten ist.
Ist dies zulässig?
Den Unterhaltsvorschuss, den sie vom Jugendamt bekommen hat, werden wir selbstverständlich zurück zahlen.
Und auch den laufenden Unterhalt, wollen wir künftig privat regeln ohne Jugendamt.
Wie sieht das aus, ist das Möglich wegen der Beistandschaft die sie beim Jugendamt hat?

Wir wollen das auch alles schriftlich festhalten, dass der Unterhaltsrückstand in der Vergangenheit bereits beglichen wurde und eben der laufende Unterhalt nun privat bezahlt wird.

Lg
Lady

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Wendet Euch doch an das Jugendamt.
Uns hat das JA auch immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden.(Wir waren auch die Unterhaltzahlenden)Dafür ist ja schließlich die Beistandschaft da.
Da gibts mit denen und der KM gemeinsam bestimmt eine für alle zumutbare Regelung.

Viel Glück!

beijing

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Sie hatte aber während der gesamten Zeit alle erdenkliche Unterstützung von meine Schwiegermutter. (finanziell wie auch materiell)
...
Wir wollen uns einigen das der Unterhaltsrückstand durch Barleistungen bzw. Sachleistungen abgegolten ist.



Die Bar- bzw. Sachleistungen deiner Schwiegermutter haben nur leider mit der Unterhaltsverpflichtung deines Manne nix zu tun...

-----------------
"gruß azrael


"

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#4
 Von 
lady1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die Unterstützung hat sie nur bekommen, weil mein Mann eben nicht zahlen konnte ;-) Sonst hätte sie nix gekriegt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ist trotzdem vollkommen unerheblich, es sei denn, deine Schwiegermutter hat die Höhe des Unterhaltes gezahlt und sich dies auch durch eine Quittung mit Verwendungszweck bestätigen lassen.
Es dürften wohl auch keine Zuwendungen in Höhe von 17.000,- gewesen sein...

-----------------
"gruß azrael


"

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