Unterhaltspflicht und Möglichkeiten beim Auszug, Terror daheim

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tehas
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltspflicht und Möglichkeiten beim Auszug, Terror daheim

Hallo,

meine beste Freundin leidet seit langer Zeit unter ihrer Familie. Sie ist 22 Jahre alt, hat ihr Studium vor 2 Monaten abgeschlossene und sucht verzweifelt einen Job, leider gestaltet sich die Suche nicht sehr einfach. Sie hat in der Studienzeit alleine gewohnt, wobei ihr Vater ihr die Wohnung finanziert hat. Direkt beim Studienende ist sie wieder nach Hause gezogen, da sie zwecks Entfernung nicht mehr in die Uni muss und es günstiger ist. Jedoch ist es daheim sehr schwierig, nahezu unmöglich mit der Familie unter einem Dach zu leben. Täglicher Terror und Depressionen plagen sie mittlerweile sehr. Leider ist es ihr finanziell nicht möglich von daheim auszuziehen, was sie gerne tun würde und daher händeringend nach einem Job sucht.

Was hat sie aktuell für Möglichkeiten, zumindest für die Zwischenzeit auszuziehen? Ist ihr Vater beispielsweise noch unterhaltsberechtigt? Da Sie ja ihr Studium bereits abgeschlossen hat (dualer Studiengang, innerhalb des Studiums hat sie begleitend auch eine Ausbildung absolviert). Gibt es Möglichkeiten zwecks Bafög? Oder ist das Sozialamt leider Gottes die einzige Möglichkeit?

Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen, denn langsam wird es echt ernst... Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von tehas):
Ist ihr Vater beispielsweise noch unterhaltsberechtigt?


kann die Freundin denn Unterhalt zahlen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Wer unter 25 Jahren eine eigene Wohnung haben möchte und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, muss das mit dem Jobcenter abstimmen. Wer ohne Zustimmung des Jobcenters auszieht, erhält keine Mietkostenerstattung. Und auch von der Regelleistung zum Lebensunterhalt bekommt man nur 80 % bis man 25 Jahre alt ist.

Aber es gibt Ausnahmen: Wenn es ernsthafte Probleme mit den Eltern gibt, z.B. bereits nachweislich Hilfen durch das Jugendamt in Anspruch genommen wurden o.ä., kann die eigene Wohnung unter Umständen vom Jobcenter bezahlt werden. Ob die o. g. dargelegten Gründe ausreichen, muss also mit dem Jobcenter geklärt werden.

Persönlich würde ich mir neben der ernsthaften Jobsuche einfach einen klassichen Malocherjob suchen und wäre schon längst zuhause raus. Regale einräumen, kellnern, Zeitarbeit. Es gibt genügend schlecht bezahlte Jobs und Mindestlohn reicht im Regelfall zum Überleben fürs Erste aus. Kein Dauerzustand, aber allemal besser als psychische Probleme zu bekommen.

Eine Unterhaltspflicht der Eltern ist der Sachverhaltsschilderung nicht zu entnehmen. Eine Zweitausbildung ist grundsätzlich nicht geschuldet bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

8ch komme gerade nicht ganz mit. Sie hat ein duales Studium abgeschlossen und findet keinen Job?

Sicher das da von ihrer Seite aus nicht noch mehr im argen liegt?

Hat das Jobcenter die Kostenübernahme für eine Wohnung denn schon abgelehnt? Oder hat sie die Anträge noch gar nicht gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sie ist erwachsen, sie kann für sich selbst sorgen, und das muss sie auch. Ansprüche gegen die Eltern bestehen nicht. Und, ganz ehrlich, ich erwarte von einer Jungakademikerin eigentlich, dass sie in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln, bzw. sich gewisse unbekannte Gebiete zu erarbeiten. Es gibt genug Beratungsstellen, wenn man selbst überfordert ist, die einen beraten. Noch ein Hinweis: die Eltern mussten sie nicht wieder zu Hause aufnehmen. Und ohne Beitrag zur Lebensführung müssen sie das auch nicht akzeptieren.

Ein allersetzter Hinweis: nicht jede Traurigkeit ist eine Depression im medizinischen Sinn.

wirdwerden

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