Unterhaltspflicht gegenüber dem Vater

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kresse4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht gegenüber dem Vater

Guten Tag,

ich bitte um Beratung zu folgendem Thema:

mein Vater, zu dem ich seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr
habe und der mir gegenüber seiner Unterhaltspflicht nie nachgekommen ist, soll in ein Altenheim überstellt werden. Seine
finanzielle Situation wird die monatlichen Kosten nicht decken.
Kann ich ihm gegenüber in die Pflicht genommen werden? Gibt
es rechtliche Möglichkeiten, aus dieser Pflicht genommen zu werden?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Kresse4!
Grundsätzlich bist du deinem Vater zu Unterhalt verpflichtet.
Dir steht ein Selbstbehalt zu, wie allen Unterhaltsleistenden.
Ob du aus deiner Unterhaltspflicht genommen werden kannst, mit der Begründung, dass dein Vater dieser seinerzeit nicht nachkam, wage ich zu bezweifeln. Dann wären einmal mehr die Ehrlichen die Dummen. Zahlst nicht du, dann tut es die Allgemeinheit und was kann ich dafür, wenn dein Papa sich damals so daneben benommen hat? Ich helfe aber gerne, wenn du es nicht alleine schaffst. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Och endlich mal etwas anderes. Ansonsten hört man nur "ich verklage meine Eltern auf Unterhalt", "wie bekomme ich mehr" ...
jetzt soll der Vater Unterhalt vom Kind bekommen!!! Warum nicht! Ist ja eine Familiensache und gehört nicht der Allgemeinheit.

Vielleicht einmal Kontakt mit dem Vater aufnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

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