Unterhaltspflicht der Ex-Frau

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bruno Meier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Ex-Frau

Meine Ex-Frau betreibt "selbstständig" einen Reitstall und verdient sehr gut. (Häuser, mehere Autos mit Stern). Bei der Auskunft nach dem Einkommen gibt sie nur das für "Selbständige" maximale Einkommen an. So ist sie auch nicht teilweise zum Unterhalt verpflichtet. Gibt es einen Weg das Sie Ihr gesamtes Einkommen darlegen muss, genauso wie Ich.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tigerbaby
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

warum verzichtet ihr nicht einfach beide auf Nachehelichen Unterhalt?

Versteh das immer nicht. Da ist man verheiratet, lässt sich scheiden und irgendeiner der beiden zahlt sich dumm und duselig bis an sein Lebensende...

Ich denke jeder erwachsene Mensch sollte in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. ;)

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#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Was meinst Du mit
>gibt sie nur das für "Selbständige" maximale Einkommen an<???

Natürlich muss sie das Einkommen nachweisen; im Zweifel anhand eines Steuerbescheides. Und wenn das Einkommen eben so niedrig ist....
man übersieht ganz gerne, dass eine selbständige Tätigkeit auch einen Haufen Kosten verursacht und Investitionen abverlangt.

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#3
 Von 
sunny12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 10x hilfreich)

Komisch, wenn ein Mann mal Unterhalt verlangt, heißt es gleich, jeder sollte für sich sorgen. Wenn eine Frau Unterhalt will ist das selbstverständlich.Sorry, in welcher Welt leben wir eigentlich?!Gleiches Recht für alle oder nicht nicht?Wenn nicht ,müsste man(n) auch den Unterhalt nicht für die Frauen bezahlen.
Sie ist verpflichtet anzugeben was sie verdient! Außerdem, der Steuerbescheid ist die andere Lösung
Mampfred, Unterhalt geht vor Investitionen und Kosten. Einen *Normalverdiener* fragt auch keiner wo er den Unterhalt hernimmt. Sorry meine Meinung:-)))
Schönen Abend Sunny

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@sunny,
deine Meinung ist ja lobenswert aber rechtlich nicht ganz haltbar.
Selbstverständlich müssen gewisse Investitionen und Kosten VOR Berechnung des Unterhaltes abgezogen werden.
Wie würde die Frau ansonsten ihren Betrieb weiterführen sollen???
Auch ein 'Normalverdiener' kann bestimmte Kosten i.d.R. abziehen.

Letztlich wird dies aber ein Richter im Einzelfall zu entscheiden haben.

PS: Haltet die Gerichte nicht für doof: Wenn spürbar ist, dass sich jemand durch unnütze Investitionen und überhöhte Kosten vor dem Unterhalt drücken möchte, gibt es Möglichkeiten.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde wird bei einem Selbstständigen ja auch die Bilanz, bzw. Gewinn/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre gefordert!!

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#5
 Von 
Tigerbaby
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

@sunny

da hast du mich wohl falsch verstanden! Ich finde, dass KEINER, weder Mann noch Frau Unterhalt verlangen sollten.

Deshalb meinte ich auch, dass JEDER in der Lage sein sollte....

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