Meine Ex-Frau betreibt "selbstständig" einen Reitstall und verdient sehr gut. (Häuser, mehere Autos mit Stern). Bei der Auskunft nach dem Einkommen gibt sie nur das für "Selbständige" maximale Einkommen an. So ist sie auch nicht teilweise zum Unterhalt verpflichtet. Gibt es einen Weg das Sie Ihr gesamtes Einkommen darlegen muss, genauso wie Ich.
Unterhaltspflicht der Ex-Frau
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
warum verzichtet ihr nicht einfach beide auf Nachehelichen Unterhalt?
Versteh das immer nicht. Da ist man verheiratet, lässt sich scheiden und irgendeiner der beiden zahlt sich dumm und duselig bis an sein Lebensende...
Ich denke jeder erwachsene Mensch sollte in der Lage sein, sich selbst zu versorgen.
Was meinst Du mit
>gibt sie nur das für "Selbständige" maximale Einkommen an<???
Natürlich muss sie das Einkommen nachweisen; im Zweifel anhand eines Steuerbescheides. Und wenn das Einkommen eben so niedrig ist....
man übersieht ganz gerne, dass eine selbständige Tätigkeit auch einen Haufen Kosten verursacht und Investitionen abverlangt.
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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Komisch, wenn ein Mann mal Unterhalt verlangt, heißt es gleich, jeder sollte für sich sorgen. Wenn eine Frau Unterhalt will ist das selbstverständlich.Sorry, in welcher Welt leben wir eigentlich?!Gleiches Recht für alle oder nicht nicht?Wenn nicht ,müsste man(n) auch den Unterhalt nicht für die Frauen bezahlen.
Sie ist verpflichtet anzugeben was sie verdient! Außerdem, der Steuerbescheid ist die andere Lösung
Mampfred, Unterhalt geht vor Investitionen und Kosten. Einen *Normalverdiener* fragt auch keiner wo er den Unterhalt hernimmt. Sorry meine Meinung:-)))
Schönen Abend Sunny
@sunny,
deine Meinung ist ja lobenswert aber rechtlich nicht ganz haltbar.
Selbstverständlich müssen gewisse Investitionen und Kosten VOR Berechnung des Unterhaltes abgezogen werden.
Wie würde die Frau ansonsten ihren Betrieb weiterführen sollen???
Auch ein 'Normalverdiener' kann bestimmte Kosten i.d.R. abziehen.
Letztlich wird dies aber ein Richter im Einzelfall zu entscheiden haben.
PS: Haltet die Gerichte nicht für doof: Wenn spürbar ist, dass sich jemand durch unnütze Investitionen und überhöhte Kosten vor dem Unterhalt drücken möchte, gibt es Möglichkeiten.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde wird bei einem Selbstständigen ja auch die Bilanz, bzw. Gewinn/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre gefordert!!
@sunny
da hast du mich wohl falsch verstanden! Ich finde, dass KEINER, weder Mann noch Frau Unterhalt verlangen sollten.
Deshalb meinte ich auch, dass JEDER in der Lage sein sollte....
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