Hallo sehr geehrte Forumsgemeinde,
möchte Euch hiermit um Rat fragen.
Mein "Kind" ist 17 Jahre alt.
Habe bisher immer brav den Unterhalt gezahlt.
Dieses Jahr wird die Ausbildung abgeschlossen aber leider mit einem eher vorauss. bescheidenen Zeugnis, weil die Motivation für die Fortführung des Berufes nicht vorhanden ist.
.
Chef hat auch schon signalisiert, dass eine Übernahme in eine Festeinstellung nicht möglich sein wird.
Mein Ableger strebt nun an, eine neue/andere Ausbildung anzufangen.
D.h. in 2010 Abschluss erster Lehrberuf mit 18 Jahren und das Anstreben einer zweiten Lehre.
Meine Frage, muss ich dann weiterhin Unterhalt zahlen oder endet die Unterhaltszahlung mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres?
Gruß
PS:
Bitte nicht falsch verstehen.
Natürlich unterstütze ich mein Kind so gut ich kann.
Leider bin ich jetzt arbeitslos geworden und werde wohl bald in finanzielle Schieflage geraten.---> Schiiteee
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Unterhaltspflicht bei 2tem Lehrberuf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo bond,
wieviel Unterhalt hast du denn gezahlt? Er hat doch sicher ein bißchen verdient?
LG
PS: Andere sind in dem Alter gerade mal in der 9. Klasse!
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
Unterhaltspflicht besteht nur bis zum Abschluss der Erstausbildung.
Ausnahme: Aufgrund der Erstausbildung erfolgt eine aufbauende Weitere.
Mit 18 endet die allgemeine Unterhaltspflicht und es beginnt die Besondere.
Dann darf auch der andere Elternteil finanziell das 'Kind' mit Ausbildungsunterhalt unterstützen, wenn es aufgrund sorgfältiger Berechnung denn überhaupt noch etwas zu bekommen hat.
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[size=16px][/size][color=red]@ Hardwaremania81
Danke für Deinen konstruktiven Beitrag [/color]
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Bitte, gern geschehn
Allzu viel dürftest du doch nicht zahlen, oder?
Außerdem wäre ich stolz dass der Beruf doch noch abgeschlossen und nicht ab gebrochen wird. Die Chance sich neu zu orientieren sollte ihn diesem Alter noch legitim sein.
Kiss, kiss
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
-- Editiert am 04.01.2010 18:27
Guten Abend,
quote:
Die Chance sich neu zu orientieren sollte ihn diesem Alter noch legitim sein.
Das ist nun wirklich Quatsch. Wenn mit 18 einer erste Ausbildung abgeschlossen wurde, ist Schluss mit der Unterhaltspflicht. Das Familienrecht/Unterhaltsrecht nach BGB ist nun mal kein Wunschkonzert.
Was da "legitim" ist regeln die entsprechenden §§ oder es ergibt sich aus der einschlägigen Rechtssprechung aber nicht aus Deinen Empfindungen, Hardware....!
Weitere Unterhaltspflicht also nur, wie meri schon schrieb, wenn eine aufbauenden Ausbildung angeschlossen wird, z.B. eine entsprechendes Studium. Dieses sollte den Unterhaltspflichtigen aber auch schon vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt worden sein.
LG Nero
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ja, wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde. Vielleicht fällt Söhnchen ja trotzdem durch... dann müßte er doch zahlen oder?
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
Hallo,
wenn der Sohn den Abschluss schuldhaft vergeigt, dann wohl auch nicht mehr.
Willst Du unbedingt eine Unterhaltspflicht seitens des Themenstarters konstruieren?
LG Nero
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nero,
ganz ruhig.
Ich mein, allein dieser Satz
quote:
PS: Andere sind in dem Alter gerade mal in der 9. Klasse!
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
von Hardwaremania81 am 04.01.2010 18:00
sagt doch genug über die Schreiberin aus, oder?
@bond,
ich sehe das wie nero. Wenn die Ausbildung abgeschlossen wird, ist Schluss mit Unterhalt, sofern er nicht eine auf die Ausbildung aufbauende Weiterbildung beginnt. Für eine "Umorientierung" ist es kurz vor Beendigung der Lehre etwas spät. Eltern sind verpflichtet, eine Ausbildung zu finanzieren, nicht aber das restliche Leben. Und wenn der Sohn meint, der nun erlernte Beruf schmeckt ihm nicht, dann ist das sein privates Ding.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
Hallo Dromedar,
so so...
Ich glaube du siehst langsam das Gras wachsen. Entspann dich!
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
quote:
Ich glaube du siehst langsam das Gras wachsen. Entspann dich!
Den Satz könntest du dir zuschreiben.
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"gruß azrael"
AzraelDromedarLoddar,
entspann dich!
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
Patty, tut das eigentlich weh? Warst du echt knapp 18, als du in der 9. Klasse warst?
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
-- Editiert am 05.01.2010 12:50
Dromedars, ich mag dich nicht, du magst mich nicht. Wenn du nicht wieder als Frischling anfangen willst , hör einfach auf zu quengeln.
LG
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"Euer Neid ist meine Anerkennung"
bitte auch von meiner Seite, der Wunsch auf Entspannung
und vielen Dank für Eure Antworten (die themenbezogenen),
diese haben mir sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
bond
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" "
Hallo!
Ich schließe mich den anderen an.
Erstausbildung wird noch durch Unterhalt finanziert, dann ist Schluß. Allerdings, gibt es da noch die Ausnahme, wenn auf die erste Ausbildung aufgebaut wird.
Ähem, ich hoffe ich habe das jetzt richtig ausgedrückt.
Also, wenn Sohnemann erst eine Art Vorausbildung macht, die er braucht um dann die Ausbildung zu dem erwünschten Berufsabschluss zu absolvieren.
@hardware
quote:
PS: Andere sind in dem Alter gerade mal in der 9. Klasse!
Stell Dir vor, mein Sohn wird in der 9. Klasse gerade erst 13 sein!
Lernt mein Kind 5 Jahre schneller????
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Wie alt ist dein Sohn jetzt? Leih mir mal deine Kristallkugel!
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Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"
Tja, rechne rechne... er ist jetzt in der 4. Klasse!
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
...und? noch am rechnen? Oder hast du es schon herausgefunden wie alt dein Sohn ist?
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"
Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"
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