Hallo alle gemeinsam,
und zwar bin ich 21 Jahre verheiratet (spielt keine rolle warum!)und in einer Ausbildung . mein Vater ist Österreicher und war nie mit meiner Mutter verheiratet. Er zahlt Unterhalt in Höhe 200€ und hat eine Verdienst von über 2500€.
Und jetzt zu meiener Frage.
Müsste er nicht viel mehr Unterhalt zahlen.
Unterhaltspflicht Vater lebt im Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Er muss nach der Heirat keinen Unterhalt mehr zahlen. Unterhaltspflichtig ist nunmehr der Ehemann.:(
.... oder die Ehefrau...:)
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hast frage falsch verstanden.
meine mutter hat mich (außerdem männlch) die ganzen jahre über allein erzogen.
Damit war er in der unterhaltspflicht er zahlte die ganzen jahre über 200€ bis heute. in unterhaltstabellen stehen aber höhere beträge für >18jährige.
meine Frau studiert und ist damit auch nicht für mich unterhaltspflichtig.
Deine Frau ist dir vorrangig vor den Eltern zu Unterhalt verpflichtet.
Nur, wenn sie nicht leistungsfähig ist, kann auf die Eltern und zwar BEIDE zurückgegriffen werden.
Sofern du deine Erstausbildung durchläufst und diese zügig durchziehst...
Wieviel verdienst du?
BAB?
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
wenn sie studiert ist sie doch nicht leistungsfähig oder verstehe ich das falsch?
750 brutto + kindergeld
ich habe keine anspruch auf BAB, da mein vater zu viel verdient habne die mir gesagt.
Das hast du richtig verstanden.
750 brutto ergeben knapp 600 netto. Zzgl. KG sind das 750€, die dir zur Verfügung stehen.
Dein Bedarf liegt bei 640€, also drunter.
Ist nur ein Elternteil leistungsfähig, richtet sich dein Bedarf alleine nach seinem Einkommen und liegt in deinem Fall bei 470€.
Ansonsten nach dem zusammengerechneten Einkommen BEIDER Elternteile.
Abgezogen davon werden KG und eigenes Einkommen.
470 - KG - 600 eigenes Einkommen = - 280€.
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
das heißt also ich hab kein anrecht auf unterhalt!
Nö, hast du nicht.:(
Bekommst also schon deutlich zuviel.:)
Grüßle
P.S. Nur der Richtigkeit halber und bevor mich ein Neunmalkluger verbessert::)
Sind beide Elternteile leistungsfähig, liegt dein Bedarf bei 640€
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
-- Editiert von Loddar am 02.08.2008 13:14:43
Ok trotzdem Danke an loddar
naja hatte sich ja die jahre vorrher nicht um mich gekümmert und zu wenig bezahlt.
also kann er schön weiter zahlen. solang er den braten nicht riecht freue mich weiter.
danke
--also kann er schön weiter zahlen. solang er den braten nicht riecht freue mich weiter--
Ich würde mich nicht zu früh freuen:
263
Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft!????????????
Er hat die ganzen jahre über nur 200€ bezahlt. damit rechne ich diesen btrag einfach dagegen.
Außerdem unterdrücke ich hin keine Tatsachen oder errege eine Irrtum, ich meine er zahlt die sachen ja immer freiwillig. hab ja nie was verlangt oder im was verheimlicht.(da ich noch nie ein wort mit im gewechselt habe). also wo soll ich den hier bestraft werden. hab ja nicht mal ne adresse oder sowas. solange ersich nicht bewegt halte ich meinen mund.
Hallo edwin1982,
da deine rechtlichen Fragen wenn auch nicht zu deiner Zufriedenheit, dann aber doch zu deiner umfassenden Information nun beantwortet sind, erlaube ich mir eine mehr persönliche Frage:
quote:
naja hatte sich ja die jahre vorrher nicht um mich gekümmert ...
Hast du denn mal versucht, Kontakt zu deinem Vater aufzunehmen?
Falls ich dir mit der Frage zu nahe trete, sorry.
Aber ein Vater, der über *all die Jahre* zahlt, zeigt doch zumindest ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Es wäre die Aufgabe deiner Mutter gewesen, den Unterhalt in der von der DT vorgegebenen Höhe einzufordern.
Und seit deiner Volljährigkeit deine.
Mit *Gegenrechnen* ist da nix. Bei fehlendem Titel gibt´s nämlich auch kein *zu wenig* oder *Rückstand*
Grüße
Es handelt sich hier um Unterhaltsrecht mit Auslandsberührung. In welcher Höhe der Vater zu Unterhalt verpflichtet war, wissen wir nicht.
In Deutschland wird das b e r e i n i g t e Einkommen zugrunde gelegt.Also Nettogehalt minus anrechenbarer Abzüge.
Hast du denn mal versucht, Kontakt zu deinem Vater aufzunehmen?
Falls ich dir mit der Frage zu nahe trete, sorry.
Aber ein Vater, der über *all die Jahre* zahlt, zeigt doch zumindest ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein.
nein hab keinen kontakt gesucht und werde es auch nicht machen.ich meine er hatte 21 jahre zeit. und wer nicht will der hat schon. und das gewisse maß an Verantwortungbewusstsein (200€) schätze ich als selbstverständlichkeit ein.
so denk ich.
und ich weiss natürlich das es kein gegenrechnen gibt , das ist schon
ne "persönliche" sache.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten