Unterhaltspflicht Vater lebt im Ausland

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht Vater lebt im Ausland

Hallo alle gemeinsam,

und zwar bin ich 21 Jahre verheiratet (spielt keine rolle warum!)und in einer Ausbildung . mein Vater ist Österreicher und war nie mit meiner Mutter verheiratet. Er zahlt Unterhalt in Höhe 200€ und hat eine Verdienst von über 2500€.

Und jetzt zu meiener Frage.
Müsste er nicht viel mehr Unterhalt zahlen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Er muss nach der Heirat keinen Unterhalt mehr zahlen. Unterhaltspflichtig ist nunmehr der Ehemann.:(

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

.... oder die Ehefrau...:)

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#3
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hast frage falsch verstanden.

meine mutter hat mich (außerdem männlch) die ganzen jahre über allein erzogen.
Damit war er in der unterhaltspflicht er zahlte die ganzen jahre über 200€ bis heute. in unterhaltstabellen stehen aber höhere beträge für >18jährige.

meine Frau studiert und ist damit auch nicht für mich unterhaltspflichtig.

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Deine Frau ist dir vorrangig vor den Eltern zu Unterhalt verpflichtet.
Nur, wenn sie nicht leistungsfähig ist, kann auf die Eltern und zwar BEIDE zurückgegriffen werden.
Sofern du deine Erstausbildung durchläufst und diese zügig durchziehst...

Wieviel verdienst du?
BAB?

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#5
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn sie studiert ist sie doch nicht leistungsfähig oder verstehe ich das falsch?

750 brutto + kindergeld
ich habe keine anspruch auf BAB, da mein vater zu viel verdient habne die mir gesagt.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Das hast du richtig verstanden.

750 brutto ergeben knapp 600 netto. Zzgl. KG sind das 750€, die dir zur Verfügung stehen.

Dein Bedarf liegt bei 640€, also drunter.

Ist nur ein Elternteil leistungsfähig, richtet sich dein Bedarf alleine nach seinem Einkommen und liegt in deinem Fall bei 470€.
Ansonsten nach dem zusammengerechneten Einkommen BEIDER Elternteile.
Abgezogen davon werden KG und eigenes Einkommen.

470 - KG - 600 eigenes Einkommen = - 280€.

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#7
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt also ich hab kein anrecht auf unterhalt! :schock:

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Nö, hast du nicht.:(

Bekommst also schon deutlich zuviel.:)

Grüßle

P.S. Nur der Richtigkeit halber und bevor mich ein Neunmalkluger verbessert::)

Sind beide Elternteile leistungsfähig, liegt dein Bedarf bei 640€

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

-- Editiert von Loddar am 02.08.2008 13:14:43

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#9
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok trotzdem Danke an loddar :rock:

naja hatte sich ja die jahre vorrher nicht um mich gekümmert und zu wenig bezahlt.

also kann er schön weiter zahlen. solang er den braten nicht riecht freue mich weiter. :party:

danke

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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--also kann er schön weiter zahlen. solang er den braten nicht riecht freue mich weiter--

Ich würde mich nicht zu früh freuen:

263
Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

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#11
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft!????????????

Er hat die ganzen jahre über nur 200€ bezahlt. damit rechne ich diesen btrag einfach dagegen.

Außerdem unterdrücke ich hin keine Tatsachen oder errege eine Irrtum, ich meine er zahlt die sachen ja immer freiwillig. hab ja nie was verlangt oder im was verheimlicht.(da ich noch nie ein wort mit im gewechselt habe). also wo soll ich den hier bestraft werden. hab ja nicht mal ne adresse oder sowas. solange ersich nicht bewegt halte ich meinen mund. :grins:

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#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo edwin1982,

da deine rechtlichen Fragen wenn auch nicht zu deiner Zufriedenheit, dann aber doch zu deiner umfassenden Information nun beantwortet sind, erlaube ich mir eine mehr persönliche Frage:

quote:
naja hatte sich ja die jahre vorrher nicht um mich gekümmert ...


Hast du denn mal versucht, Kontakt zu deinem Vater aufzunehmen?

Falls ich dir mit der Frage zu nahe trete, sorry.

Aber ein Vater, der über *all die Jahre* zahlt, zeigt doch zumindest ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Es wäre die Aufgabe deiner Mutter gewesen, den Unterhalt in der von der DT vorgegebenen Höhe einzufordern.

Und seit deiner Volljährigkeit deine.

Mit *Gegenrechnen* ist da nix. Bei fehlendem Titel gibt´s nämlich auch kein *zu wenig* oder *Rückstand* ;)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Es handelt sich hier um Unterhaltsrecht mit Auslandsberührung. In welcher Höhe der Vater zu Unterhalt verpflichtet war, wissen wir nicht.

In Deutschland wird das b e r e i n i g t e Einkommen zugrunde gelegt.Also Nettogehalt minus anrechenbarer Abzüge.

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#14
 Von 
edwin1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du denn mal versucht, Kontakt zu deinem Vater aufzunehmen?

Falls ich dir mit der Frage zu nahe trete, sorry.

Aber ein Vater, der über *all die Jahre* zahlt, zeigt doch zumindest ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein.

nein hab keinen kontakt gesucht und werde es auch nicht machen.ich meine er hatte 21 jahre zeit. und wer nicht will der hat schon. und das gewisse maß an Verantwortungbewusstsein (200€) schätze ich als selbstverständlichkeit ein.
so denk ich.

und ich weiss natürlich das es kein gegenrechnen gibt ;) , das ist schon
ne "persönliche" sache.

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