Hi Leute,
Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr, weiß jemand von euch wie lange er Unterhalt zahlen muss?
Da ich noch bis zum Sommer eine Berufsausbildung mache, habe ich gedacht, dass ich auch bis dahin noch Unterhalt von ihm bekomme.
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Unterhaltspflicht - Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr?
24. Januar 2010
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Frage vom 24. Januar 2010 | 14:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht - Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2010 | 15:32
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. Januar 2010 | 17:55
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Sofern Du zuhause wohnst und Deine Azubi-Gehalt + Kindergeld etwa 500,00 € übersteigt, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.
Schon wieder falsch, Camper.
Der Unterhalt berechnet sich aus dem zusammengerechneten Unterhalt BEIDER Elternteile. Von diesem Unterhaltsanspruch werden das Kindergeld und die Azubi-Vergütung (abzüglich 90,. unterhaltsbedingte Aufwendungen) abgezogen.
Pauschal zu sagen ab 500 gibbet nix mehr ist vollkommen daneben. Wieder mal.
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.
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"gruß azrael"
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#3
Antwort vom 24. Januar 2010 | 18:36
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 24. Januar 2010 | 23:43
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Tja Camper,
quote:
Gennant wurde weder eigenes Einkommen, noch Einkommen von KV und KM. Auch der Wohnstatus ist ungeklärt.
dafür war deine Antwort aber reichlich mutig...
quote:
Sofern Du zuhause wohnst und Deine Azubi-Gehalt + Kindergeld etwa 500,00 € übersteigt, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.
Vielleicht sollte der TE sich hier mal umgucken.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#5
Antwort vom 30. Januar 2010 | 12:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hi Leute,
vielen Dank erstmal für die Antwort, hilft mir auch nicht weiter, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen den Gesetestext aus dem BGB zu verstehen...
Denn der §1603 enthält genau die Info, die ich benötige und ich rätsel gerade noch, ob alle Kriterien erfüllt sein müssen, oder nur eine oder so...
lg
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#6
Antwort vom 30. Januar 2010 | 12:46
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Welche Kritierien sollen denn erfüllt sein müssen?
Ausbildungsvergütung plus 184,-EURO Kindergeld minus 90,-EURO sind von einer bis jetzt fiktiv angenommenen Restunterhaltsverpflichtung beider Elternteile abzuziehen.
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#7
Antwort vom 30. Januar 2010 | 13:20
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi,
quote:
vielen Dank erstmal für die Antwort, hilft mir auch nicht weiter
Das haben Fragen mit dürftigen Infos so an sich...
quote:
Denn der §1603 enthält genau die Info, die ich benötige und ich rätsel gerade noch, ob alle Kriterien erfüllt sein müssen, oder nur eine oder so...
Ah, du meinst wohl die Privilegierung?
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein. Du fällst nicht mehr drunter.
Erstens bist du über 21 und zweitens befindest du dich in Berufsausbildung.
Grüßle
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