Hallo,
ich bin jetzt 16 Monate verheiratet und möchte mich trennen, wir haben keine Kinder und kein Wohneigentum.
Bei meinem Auszug würde ich Ihr den gesamten Hausstand lassen und unseren gemeinsamen Kredit (270€monatlich bis Dezember 2010) alleine übernehmen.
Ich habe ein Nettoeinkommen von 3500€ und meine Frau 1300€. Sie arbeitet im Öffentlichen Dienst und ich in der freien Wirtschaft.
Sie hat sich nun überlegt, ein Studium zu beginnen (Oktober 2007-Oktober 2010). Ihr alter Arbeitgeber hat ihr nun eine Teilzeittätigkeit angeboten (ca.800 Netto).
Meine frage lautet nun, muss ich Ihr Studium bzw. Unterhalt bezahlen und wenn ja, wie viel?
Vielen dank!!!
Unterhaltspflicht -1 Jahr Ehe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen (§ 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB
). Dieser Getrenntlebendunterhalt ist nicht allein durch eine kurze Ehedauer ausgeschlossen. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig, dass einer Ehefrau auch dann Unterhalt zusteht, wenn sich das Paar bereits sechs Wochen nach der Eheschließung wieder getrennt hat. Das Gericht hielt dies auch nicht deshalb für unbillig, weil die Ehe erst nach 17 Monaten geschieden wurde.
Hinweis: Nach § 1579 Nr. 1 BGB
kann zwischen den Ehegatten bei kurzer Ehedauer nach der Scheidung unter Umständen kein Unterhalt mehr verlangt werden. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für die Zeit des Getrenntlebens. Während dieser Zeit kann der Unterhaltspflichtige nur die anderen Verwirkungstatbestände des § 1579 BGB
wie z. B. schwere Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten oder mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit einwenden.
Urteil des OLG Schleswig vom 08.03.2001
13 UF 105/00
frager4711 hallo,
warum genau willst du ihr alles überlassen und den Kredit alleine zahlen??
Wann genau wurde überlegt ein Studium zu beginnen??
-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
OLG Schleswig
12.07.1999
Aktenzeichen: 15 UF 105/98
Einstellung in die Datenbank: 08.12.1999
Bearbeitet von: Volker Kitz
Kurzer Unterhalt bei kurzer Ehe
Nach einer kurzen Ehe hat ein Partner auch nur für kurze Zeit Anspruch auf Unterhalt.
Das Oberlandesgericht Schleswig erkannte einer Frau, deren Ehe nach nur 28 Monaten geschieden worden war, monatlich 277 Mark zu, begrenzt auf zwei Jahre nach der Scheidung. Da die Frau ”nicht ehebedingt” ihren Beruf aufgegeben habe, sei ein solcher Unterhaltsumfang angemessen, hieß es in dem Urteil.
mfg ostseeperle
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten