Unterhaltsleitlinien Pkt. 6 Haushaltsführung

8. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
keki
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsleitlinien Pkt. 6 Haushaltsführung

In den Unterhaltsleitlinien steht unter Pkt. 6 folgender Satz:

6. Haushaltsführung
Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür ein Einkommen anzusetzen; bei Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen geschieht das in der Regel mit einem Betrag von 200 bis 550 Euro.

Ist das so zu verstehen dass wenn ich als Ehefrau den Haushalt führe und nicht erwerbstätig bin, mir ein "Gehalt" von meinem Mann über 200-550 Euro zusteht ?
Wird dieses "Gehalt" dann bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt ????

Lieben Dank für Info.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Guten Morgen keki,
ich verstehe den Zusammenhang nicht, kannst das etwas genauer beschreiben, worum es hier geht?


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keki
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

ich möchte einfach gerne wissen, was dieser Punkt bedeutet und wie er anzuwenden ist.
Wer ist der leistungsfähige Dritte ?
Wie geschrieben ... ich z.b. als Ehefrau habe kein Einkommen und führe den Haushalt.
Mein Mann ist unterhaltspflichtig (uneheliches Kind). Habe ich Anspruch auf dieses Einkommen und mein Mann kann das dann beim JA anführen das diesen Betrag anerkennen muss ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nööö, so funzt das nicht...

angenommen eine Ex würde EU fordern aber mit einem Partner oder sonstwem (dem leistungsfähigen Dritten :) ) zusammenleben, dann müsste die Ex sich eben diese Haushaltsführung anrechnen lassen und eben entsprechend weniger EU bekommen...

Euch nützt dat nix...

aber unterhaltstechnisch kannst Du u. U. eine Rolle spielen, natürlich nur wenn Ihr kein "Mangelfall" seid

habt Ihr gemeinsame Kinder ?


winkserchen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen