In den Unterhaltsleitlinien steht unter Pkt. 6 folgender Satz:
6. Haushaltsführung
Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür ein Einkommen anzusetzen; bei Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen geschieht das in der Regel mit einem Betrag von 200 bis 550 Euro.
Ist das so zu verstehen dass wenn ich als Ehefrau den Haushalt führe und nicht erwerbstätig bin, mir ein "Gehalt" von meinem Mann über 200-550 Euro zusteht ?
Wird dieses "Gehalt" dann bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt ????
Lieben Dank für Info.
Unterhaltsleitlinien Pkt. 6 Haushaltsführung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Morgen keki,
ich verstehe den Zusammenhang nicht, kannst das etwas genauer beschreiben, worum es hier geht?
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Hallo Anny,
ich möchte einfach gerne wissen, was dieser Punkt bedeutet und wie er anzuwenden ist.
Wer ist der leistungsfähige Dritte ?
Wie geschrieben ... ich z.b. als Ehefrau habe kein Einkommen und führe den Haushalt.
Mein Mann ist unterhaltspflichtig (uneheliches Kind). Habe ich Anspruch auf dieses Einkommen und mein Mann kann das dann beim JA anführen das diesen Betrag anerkennen muss ?
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nööö, so funzt das nicht...
angenommen eine Ex würde EU fordern aber mit einem Partner oder sonstwem (dem leistungsfähigen Dritten ) zusammenleben, dann müsste die Ex sich eben diese Haushaltsführung anrechnen lassen und eben entsprechend weniger EU bekommen...
Euch nützt dat nix...
aber unterhaltstechnisch kannst Du u. U. eine Rolle spielen, natürlich nur wenn Ihr kein "Mangelfall" seid
habt Ihr gemeinsame Kinder ?
winkserchen
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