Unterhaltshöhe begrenzt auf 1000 Euro?

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhaltshöhe begrenzt auf 1000 Euro?

Hallo,

meine Tochter ist alleinerziehend, 1 Kind, 15 Monate alt, nicht mit dem KV verheiratet. Der Vater des Kindes will nichts mit seinem Kind zu tun haben, hat eine feste Freundin. Er verweigert jeglichen Kontakt mit seinem Kind, hat bisher heimlich jeden Monat 200 Euro überwiesen. Meine Tochter hat bisher keinen Betreuungsunterhalt gefordert und den Mann immer wieder gebeten, sich um das Kind zu kümmern. Vegeblich. Jetzt ist sie zu endlich zu einer Anwältin gegangen.

Der Vater des Kindes ist Berufssoldat. Er verdient gut, und durch Auslandseinsätze kommt noch einmal ein hoher Zuschlag auf sein monatliches Einkommen. Bisher weigert er sich noch, die Abrechnungen über die Einsätze darzulegen. Er wurde aufgefordert.

Die Anwältin meiner Tochter meinte, dass es seit einiger Zeit eigentlich egal ist, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient, weil nämlich der Betreuungsunterhalt auf einen Höchstbetrag von 1000 Euro festgelegt wurde. Stimmt das? Sind in den 1000 Euro etwa auch noch der Kindesunterhalt enthalten?

Gilt die frühere Regelung mit der 3/7-Berechnung nicht mehr?

Danke für Euer Interesse und Meinung. Vielleicht weiss ja auch jemand, wo man das nachlesen kann.

Viele Grüße

Petra




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Petra,

die 3/7-Regelung kommt nur bei verheirateten Partnern zur Anwendung. Hier also nicht.

Wie die RA allerdings auf den BU von 1.000€ kommt ist mir nicht ersichtlich.

Der max. BU läge bei 770€ wenn der Unterhaltspflichtige, nach Leistung des Kindesunterhalts, noch in der Höhe leistungsfähig ist. Oder es wird das Einkommen der Mutter zu Grunde gelegt, welches sie vor dem Kind hatte.

Der Selbstbehalt des Vaters ggü. der Mutter beträgt 1.000€.

Ohne das Einkommen des Vaters zu kennen, kann über die Höhe des Unterhalts keine Aussage getroffen werden.

LG Nero

PS: bleibt die RA bei der Aussage mit den 1.000€, bitte Anwalt wechseln und darauf achten, dass es ein Fachanwalt für Familienrecht ist.

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#2
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, Nero.

Meine Tochter verdiente seinerzeit ebenfalls als Berufssoldatin 1.400 Euro netto. Einsätze hat sie noch nicht mitgemacht. Wie gesagt, jetzt ist sie in der Elternzeit. Werden nun Erziehungsgeld und alle finanziellen Mittel, die sie zur Zeit hat, von ihren 1.400 Euro abgezogen, und der Rest dürfte dann die Grenze ihres Betreuungsunterhaltes sein?

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Das Einkommen des KV dürfte bei schätzungsweise 2.300 - 2.500 Euro monatlich netto liegen. Damit sind die 1000 Euro Selbstbehalt dicke abgedeckt bei einem max. BU von 770 Euro.

Ist das alles kompliziert......

Viele Grüße

Petra





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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Petra,

quote:
Werden nun Erziehungsgeld und alle finanziellen Mittel, die sie zur Zeit hat, von ihren 1.400 Euro abgezogen,


So ist das!
300€ vom Elterngeld bleiben unberücksichtigt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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