Unterhaltshöhe????

4. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltshöhe????

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mal eine Frage. Hoffe das mir jemand helfen kann.

Wieviel Unterhalt steht einem für ein 11 jähriges Kind zu, wenn der Vater (Ex-Mann, neu verheiratet) 1.5OO,-- Euro verdient? Ich bekomme 92,-- Euro Unterhalt. Das auch schon ziemlich lange. Will ihm ja auch nicht das Geld aus der Tasche ziehen, aber irgendwie sind wir jetzt doch darauf angewiesen. Mein Ex meinte, das er ja jetzt (seit kurzem verheiratet) seiner Frau auch noch Unterhalt zahlen muß. Sie geht "nur" auf 4OO,-- Euro-Basis arbeiten und hat angeblich nur 2OO,-- Euro. Sie hat ein 17-jähriges Kind von einem anderen (also nicht von meinem Ex-Mann).
ALso kurzum, er könne nicht mehr zahlen. Weiterhin hat er noch eine andere uneheliche Tochter von 15 Jahren, für die er viel mehr zahlt.
Hoffe jetzt ist hier jemand draus schlau geworden. Weiß denn jemand, wieviel Unterhalt mein Ex für unser gemeinsames 11 jähriges Kind bezahlen muß.
WÜrde mich über jede Antwort freuen.

Liebe Grüße

Andrea

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6 Antworten
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#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na ja,92 Euro sind was wenig.Nach Düsseldorfer Tabelle wären für ein 11jähriges Kind 265,- Euro fällig,bei "erhöhter Erwerbsobliegenheit"!!
Wieviel zahlt er für das ältere Kind?

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#2
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schnee-einsiedel,

was er für das ältere Kind bezahlt, weiß ich nicht genau, jedenfalls sagte er nach Tabelle.
Ich bin ja auch kein Pfennigfuchser, und mir war es immer wichtiger, das er sich ums Kind kümmert. Aber jetzt bin ich auf den Unterhalt angewiesen.
Deshalb wollte ich halt wissen, was er jetzt zahlen müßte, wenn seine Frau mit eingerechnet wird. Wenn sie mit einberechnet wird. Er meinte nämlich, er könne nicht mehr zahlen.
Würde mich über eine Antwort freuen.


Liebe Grüße

Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Der Kindesunterhalt ist vorrangig sicherzustellen.Mit seiner Argumentation käme er vor Gericht wohl nicht weit!
Und überhaupt:Warum erhält das andere Kind den vollen (?) Tabellensatz und deins nur einen Bruchteil?Welche Logik steckt dahinter??
Bekommt er von der Seite vielleicht mehr Druck per Jugendamt oder Anwalt??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Schnee-einsiedel und andere,

ja, die andere Seite läuft übers Jugendamt. Wir waren verheiratet und haben uns so geeinigt. Also es besteht kein Titel oder ähnlich. Habe mich halt gefreut, das er sich auch nach der Trennung regelmäßig ums Kind gekümmert hat, Geld war bis jetzt zweitrangig.

Müßte er bei einem Nettoeinkommen von 1.5OO,-- €, zwei Kindern (11 und 15), und
einer Ehefrau, die nur mtl. 2oo,--€ verdient,
den vollen Unterhalt von 265,--€ zahlen. Oder wäre es (so wie ich häufiger gelesen habe ein Mangelfall)? Kenne mich leider bislang noch nicht mit Unterhaltsdingen aus, bzw. auch wie sie berechnet werden.

Liebe Grüße

Andrea

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dein Exmann ist 3 Personen unterhaltspflichtig.
Eurem Kind, seinem ersten Kind und seiner Ehefrau. Dioese ist i.d.R. gleichrangig den minderjährigen Kindern. ( Allerdings sieht das nicht jedes Gericht so! )
Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ( ab Juli gültig ) müsste er somit 312 EU ( Kind 1 ) + 257 EU ( Kind2 ) + 450 ( Ehefrau ) = 1019 EU zahlen. ( Vorausgesetzt, die 1500 EU sind schon bereingtes Nettoeinkomen! )

Da er aber einen Selbstbehalt von 890 hat, ist er ein Mangelfall.
In diesem Falle müsste folgendermaßen gerechnet werden:

Bedarf:
Kind 1: 393 EU
Kind 2: 334 EU
Ehefrau: 450 EU
Gesamtbedarf: 1177 EU.

Verteilmasse: 1500-75 ( Pauschale ) - 890 = 535 EU.

K 1: 393 x 535:1177 = 178 EU
K 2: 334 x 535:1177 = 151 EU
F: 450 x 535:1177 = 204 EU

Dir ständen also mindestens 151 EU für euer gemeinsames Kind zu.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@ teufelin und schnee-einsiedel

vielen vielen herzlichen Dank.


Gruß

Andrea

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