Wie berechnet man die Unterhaltshöhe, wenn mein Lohn sehr flexibel ist?

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie berechnet man die Unterhaltshöhe, wenn mein Lohn sehr flexibel ist?

Hallo,
wie berechnet man die Unterhaltshöhe, wenn mein Lohn sehr flexibel ist?
Ich bin seit dem 01.01.2005 festeingestellt und mein erster Lohn ist ziemlich hoch, aber nächsten Monate soll ich viel weniger verdienen (ca. 2000,00 euro Unterschiid). Wenn man die Höhe aus dem ersten (wahrscheinlich höchsten) Lohn berechnet (z.B. Kindesunterhalt 386,00euro) und ich nächsten Monat weniger verdiene, dann soll auch der Unterhalt niedriger sein, aber jeden Monat beweisen wie viel ich verdient habe ??? Ich soll nächsten Monat Jugendamt besuchen und ich möchte vorher bisschen informiert sein.
danke voraus
goddess

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
tizi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

genau...Du mußt Deine letzten 12 Lohnzettel vorlegen


Gruß tizi

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#3
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war aber vorher fast 3 Jahre arbeitslos und seit dem 01.01.2005 bin ich festeingestellt. Die Höhe wird bestimmt nicht aus Arbeitslosenhilfe berechnet oder?

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#6
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich mache Bereitschaftsstunden - ich beherrsche fremde Sprache, die in meiner Arbeit keiner spricht, also muss ich immer zu erreichen sein (telefonisch). Aber es sollte so vielleicht 2-3 Monate sein und dann nicht oder sehr weniger.
In meinen Arbeitsvertrag steht mein Stundenlohn. Kann man davon ausgehen? Es ist schon Unterschied 386,00 oder 164,00 euro monatlich zahlen.

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#7
 Von 
tizi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)


das ist ein ziemlich großer Unterschied kann man wohl sagen

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
in solchen Fällen legt das JA ( im besten Falle in Zusammenarbeit mit dem Unterhaltspflichtigen ) einen Betrag x fest, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gezahlt werden kann. Z.B. den Mindestunterhalt lt. DDT. Am Jahresende musst du deine Verdienstbescheinigungen vorlegen und ggf. nachzahlen.
Der Vater meines Sohnes ist Arzt und hatte auch jahrelang einen sehr schwankenden Verdienst. Wir haben es einfach so gemacht, dass er jeden Monat lt. seinem Einkommen den entsprechenden Betrag nach DDT gezahlt hat. Ne Verdienstbescheinigung hab ich mir nie vorlegen lassen. Aber was bei uns klappt, muss natürlich bei anderen nicht unbedingt klappen. Dazu gehört schon n Stück Vertrauen.

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#9
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Na dann muss ich hoffen, dass das JA zusammenarbeiten wird. Ich arbeite seit Januar und das JA soll ich im März besuchen. Bedeutet das, dass ich auch Januar+Februar+März nachzahlen muss sofort oder am Jahresende, wenn ich meine Verdienstbescheinigungen vorlege?

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo goddess,
davon kannst du ausgehen. Gezahlt werden muss i.d.R. ab Dato der Aufforderung, das Einkommen offenzulegen.
Wann ist das Kind denn geboren worden ?
Gruß

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#11
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass ich nachzahlen muss, ist mir klar, aber muss das sofort sein oder am Jahresende? Mein Ansprechspartner bei JA hat selber gesagt, dass ich im März kommen soll.
Mein Kind ist im 1998 geboren.

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

goddess,
es ist doch völlig irrelevant, WANN du zum JA musst. Es ist klar, dass du (nach)zahlen musst - also leg dir das Geld auf die Seite. Man wird dir ausrechnen, was du jeden Monat an Minimum zahlen musst und diesen Betrag wirst du dann auch SOFORT für Januar - März rückwirkend zahlen müssen. Ende des Jahres wird lediglich festgestellt, ob du noch was draufzahlen darfst, weil dein Jahresschnitt doch höher als erwartet war.

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