Unterhaltshöhe?? Etwas komplizierter!

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
bb77
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltshöhe?? Etwas komplizierter!

Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Kurz zu den Fakten:

Mein Mann hat aus zwei früheren Beziehungen 2 Kinder: K1 ist jetzt 18 geworden, es besteht kein Titel, wir haben immer 226,34 bezahlt (zu wenig, aber es hat sich niemand beklagt)! K2 ist 9 Jahre alt, auch kein Titel allerdings Beistandschaft beim JA, zahlen hier mtl. 245 Euro!

Seit März diesen Jahres haben wir einen gemeinsamen Sohn! Nun haben wir den UH an seine große eingestellt (es besteht nur sporadischer sms-Kontakt, leider)! Jetzt hat sie sich gestern per sms gemeldet ob wir nicht den UH zahlen könnten da sie ja noch zur Schule gehen würde und ihn brauchen würde!

So, nun zu meiner Frage! Könnte mir jemand ausrechnen wie viel wir zahlen müssten??? Dann hätten wir eine Diskussionsgrundlage, haben sie nämlich um ein Gespräch bzgl. der kommenden UH-Zahlungen gebeten!

Mein Mann verdient bei Klasse III 1800 Euro netto, ich bekomme nur EG in Höhe von 450 Euro und KG von 154! Die Ex meines Mannes verdient wohl nichts! Bekommt aber auch keine Unterstützung vom Amt da sie seit ein paar Monaten mit dem langjährigem Freund zusammengezogen sind und der zu gut verdient! Andere Kinder hat sie unseres Wissens nicht!

Wäre dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte da ein Gang zum Anwalt wieder so teuer wird!

Vielen Dank!

bb77

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo bb77,

wenn die 18-Jährige sich noch in einer allgemeinbildenden Schule befindet, ist sie noch privilegiert und wird gemeinsam mit den anderen Kindern in der Berechnung berücksichtigt.
Da die Mutter nicht leistungsfähig ist, wird alleine nach dem Einkommen deines Mannes berechnet, abzgl. vollem Kindergeld.

1800 - 5% = 1710€ - 900 SB = 810€, die zu verteilen sind.

Kind 18 Jahre 408 - 154 = 275€
Kind 9 Jahre 339 - 77 = 262€
Kind 0 Jahre 293 - 77 = 216€ = 753€, SB bleibt gewahrt.

Solltest du mit berücksichtigt werden, könnten die Zahlbeträge nach Stufe 1 DDT berechnet werden.
Sähe so aus:

Kind 18 Jahre: 254€
Kind 9 Jahre: 245€
Kind 0 Jahre: 202€

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
bb77
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schwesterchen!

Danke erstmal für deine schnelle Antwort! Wie ist das denn mit dieser erhöhten Erwerbsobliegenheit der Mutter??? Sie ist ja eigentlich auch in der Lage arbeiten zu gehen und einen Teil des Barunterhalts zu leisten!!

Und noch was! Wenn wir uns jetzt mit seiner großen einigen würden ihr im Monat 150 Euro zu zahlen könnte seine Ex doch nichts dagegen sagen, oder? Und wie ist das dann mit dem Kinderfreibetrag auf der LST-Karte! Der steht ja jetzt nicht mehr drauf, könnten wir uns im Falle der Wiederaufnahme der UH-Zahlungen auch diesen wieder eintragen lassen??

Danke im voraus!!

bb77

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo bb77

stimmt, war wohl etwas vorschnell...
Natürlich gilt die erhöhte Erwerbsobliegenheit auch für die Mutter. Ihr könnte ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Die Tochter wohnt schon bei der Mutter?
Sie könnte ihren Anteil natural gewähren.

Natürlich wärs am besten und billigsten, ihr könntet euch gütlich einigen.
Ansprechpartner ist die Tochter.

Ja, der Kinderfreibetrag wird mit Volljährigkeit gestrichen und muss neu eingetragen werden.

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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