Unterhaltsgeld Mutter/Kind

7. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsgeld Mutter/Kind

Hallo,

als Neuling im Bereich Trennung/Scheidung benötige ich Hilfe.

Gibt es eine einfache Möglichkleit das Unterhaltsgeld für Mutter/Kind auszurechnen?
Werden alle Einnahmen zu diesem Zweck addiert? Sprich Mein Gehalt, Kindergeld, ihre Nebenjob-Einnahmen?

Fakten:
Meine Frau und ich wollen uns trennen und haben die gemeinsame Wohnung zum 30.11.06 gekündigt.
Wir haben eine 2,5 Jahre alte Tochter.

Laut Düssldorfer Tabelle gibt es einen "Selbstbehalt". Ist dies der Mindest-Teil, der mir zusteht? Werden hier noch die Fahrtkosten zu meinem Arbeitsplatz hinzu gerechnet?

Wie verhält es sich mit einem Kredit, der auf den Namen meiner Frau alleine läuft? Muss ich für dessen Raten mitaufkommen? Wie sieht es mit dem Saldo auf ihrem Kreditkartenkonto aus?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich fühle mich total überfordert und möchte am liebsten abhauen. Nur meine Tochter hält mich davon ab...

Danke Euch im voraus
Segelflieger

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittseinkünfte werden in der Regel die Einkünfte während der letzten 12 Monate zusammengezählt und durch 12 dividiert. Die Einkünfte Deiner Frau zählen nur zur Hälfte, da sie noch nicht verpflichtet ist zu arbeiten (erst wenn das Kind ca. 12 Jahre alt ist).

Der Kindesunterhalt ist auch von Deinem Einkommen abhängig und wird noch bei der Ermittlung der Monatseinkünfte bei Dir gekürzt.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der im schlimmsten Fall bei Dir verbleibt. Die Fahrtkosten werden vorab bei der Unterhaltsberechnung mit 5% abgesetzt.

Im Prinzip ist jetzt der Differenzbetrag untereinander auszugleichen. Hier mal ein Beispiel:

www.scheidung-online.de :

Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat ein unterhaltsrelevantes Arbeitseinkommen von 2850,- DM. Er zahlt Unterhalt an ein 6-jähriges Kind. Ausserdem hat er folgende Einkünfte monatlich: 200,- DM Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen und 1200,- DM aus der Vermietung einer Eigentumswohnung. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 950,- DM.
Man rechnet: Gesamteinkünfte des Ehemannes 4250,- DM. Abzuziehender Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle: 570,- DM. Zieht man diesen Kindesunterhalt vom Arbeitseinkommen ab, verbleiben 2280,- DM. Davon 6/7 = 1954 ,-DM. Hinzu kommt das andere Einkommen, das nicht Erwerbseinkommen ist, also noch einmal 1400,- DM. Gesamtbetrag: 3354,- DM. Beim anderen Ehegatten: 950,- DM x 6/7 = 814,- DM. Die Differenz ist (3354,- DM ./. 814,- DM =) 2540,- DM. Davon 1/2 = 1270 DM Unterhalt.

:(

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#2
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für diese Information.

Wenn ich das jetzt weiter verfeinern darf sieht die Situation wie folgt aus:

Ich habe bis 30.05.06 für 6 Monate Überbrückungsgeld wg. Selbständigkeit bezogen ca. .€ 2.500,00 von denen ca. € 450,00 für die KV abgingen.
Vom 30.05.06 bis 30.06.06 habe ich einen Monat ALG1 bezogen ca. € 1.540,00 .
Seit dem 01.07.06 habe ich als Angestellter ein Netto LSK 3 von € 2.081,00 und nach der Probezeit (6Mon.) erhöht sich dieses auf ca. € 2.246,00 /Netto.

Eine Tochter 2,5 Jahre = Kindergeld € 154,00 / mtl.
Meine Frau arbeitet unregelmäßig nebenbei, jedoch erst seit diesem Monat...da kenne ich leider auch noch keine Beträge.

Welche Rechnung würde sich daraus ergeben ?

Wie verhält es sich denn mit Schulden meiner Frau?
Die hat so eine tolle Kreditkarte, bei der man nur 5 % oder so pro Monat tilgen muß. Da hat sich wohl was angesammmelt, allerdings kenne ich keine Beträge. Läuft auch nur auf sie.
Zum zweiten hat sie während der Ehe einen Kleinkredit - der auch vorher schon bestand - umgeschuldet. Der läuft auch nur auf ihren Namen. Sie hat bisher immer einfach das Kindergeld dagegen gehalten. Muß ich für diesen ebenfalls haften?

Ich danke Euch für jegliche Hilfestellung.
Segelflieger

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo allerseits,

kann mir jemand die letzten Fragen bitte noch kurz beantworten.
Meine Frau macht jetzt langsam richtig Stress und ich benötige zumindest Anhaltspunkte.

Danke allerseits.
Segelflieger

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#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Für die Schulden, die auf Ihren Namen laufen, musst Du nicht haften.

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#5
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

jetzt hat mir leider noch keiner gesagt wie hoch der von mir ca zu zahlende Ehegattenunterhalt aufgrund der am 08.09.2006 12:06:32 gemachten Angaben sein müßte, bzw. wie der sich genau berechnet.

Wäre echt toll, wenn mir da jemand was zu sagen könnte. Versuche halt alles so gut wie möglich hinter mich/uns zu bringen.

Weiss eigentlich, ob sich das JugendAmt standardmäßig bei Trennung/Scheidung einklinkt?

Danke
Segelflieger

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Segelflieger,

nimm Dir einen Anwalt (den brauchst Du eh) und lässt Dir von dem alles ausrechnen. So mal eben schnell geht das im Internet nicht, weil einfach zu viele Unbekannte da sind.

Oder frag mal bei http://www.vafk.de/forum.htm. Die können Dir auch beim ausrechnen helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Habe mal ein Programm bekommen das mir den Kindes und Ehegattenunterhalt errechnet.Dieses konnte mir ziemlich genau sagen wie und was ich zu zahlen habe..
Es ist von WISO...Es heisst WISO Kindesunterhalt (wo auch Ehegattenunterhalt berrechnet und errechnet wird).
Gib mir nen Link und ich schau mal ob ich es Dir zusenden kann.Oder Du schaust mal selber.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

@Deejay2307: ich versuche es halt so kostengünstig wie möglich abzuwickeln und den Anwalt erstmal zu vermeiden. Ich weiss natürlich nicht, auf welche Ideen meine Noch-Frau kommt. Was meinst Du denn mit "zu viele Unbekannte"?

@tigger2235 Danke für das Angebot.
Mailaddy: segelflieger111@gmx.de

Ich verstehe ja, dass es evtl. nicht so schnell geht... Weiss denn jemand, wie es mit dem JugendAmt oder der genauen Berechnung aussieht? Das müßten doch bekannte Dinge sein...

Gruss
Segelflieger
Danke allerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

Als Ergänzung zum Thema Kreditkarte:
Ob du dafür haftest, hängt davon ab, welches Verrechnungskonto vereinbart ist. Sollte dies ein gemeinsames Konto sein, haftest du, unabhängig wer die Karte vom Provider erhalten hat. Sollte der Saldo nämlich, z.B. aufgrund ausbleibender Ratenzahlungen, fällig gestellt werden, wird er dem Konto belastet und du kannst dem nicht widersprechen. Das würde ich prüfen und ggf den Kartenvertrag kündigen, um ein "Anwachsen" zu verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

das ist doch Wahnsinn. Als wir irgendwann zusammen gezogen sind und ein gemeinsames Konto vereinbart haben, ist dieses natürlich als Verrechnungskonto eingerichtet worden.

Wie sieht das denn aus, wenn wir unsere Wohnung jetzt zum Ende November aufgeben. Dann ändern wir ja auch die Kontoverbindung wieder dahingehend, das wir jeder ein eigenes Konto eröffnen. Den bestehenden Dispo will ich dann zu je 50% auf die beiden Konten legen. Dann müßte sie ihr Verrechnungskonto für die Kreditkarte ja auch ändern. Wäre ich dann aus dem Schneider?

...so viele Fragen...
Gruss
Segelflieger

-- Editiert von Segelflieger am 12.09.2006 15:04:00

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, zumindest für alles, was danach kommt. Ich an deiner Stelle würde das aber unbedingt schon jetzt machen, oder ihr die Karte abnehmen. Wenn die Frau etwas geschickt ist, kann sie durch Ausnutzung der Wertstellungszeiträume (Tage zwischen Entlastung des Kartenkontos und Belastung des Girokontos) ihren Rahmen verdoppeln. Ausserdem würde ich sowieso den Dispo des gemeinsamen Kontos sofort kündigen, denn dafür haftest du auch, wenn sie ihn voll in Anspruch nimmt (und für alle Überziehungen). Denk auch an Versandhandel etc., wenn deine Frau so shoppingfreudig ist.
Ich kann dir ein Lied davon singen, mein Bruder hats durch , der war auf einmal Kunde bei Versándhäusern, die er bis dahin gar nicht kannte. Da wirst du zwar am Ende heil rauskommen, weil du die Ware nicht in Empfang genommen hast, aber bis dahin hast du ne Menge Streß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Segelflieger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
das blöde ist nur das die Kreditkarte auf ihren Namen alleine bei einer anderen Bank läuft. Sie lässt die halt immer über unser Konto ausgleichen, zumindest diese minimum 5% Rückzahlung die geleistet werden müßen.

Also wegnehmen könnte schwierig werden.
Gruss
Segelflieger

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey,

habe mal unsere Spezis befragt: Du kannst das Verfügungslimit bei der kartenausgebenden Bank auf 0 setzen lassen, bis die Frage des Verrechnungskontos geklärt ist. Oder das Konto leermachen und den Dispo streichen, dann erledigt sich das von selbst (nach der ersten Stornobuchung streicht die Bank das Limit).
Gruß

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