Unterhaltsforderung vollj. Kind

25. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Maximausi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsforderung vollj. Kind

Hallo Freunde !
Brauche noch mal Euren Rat. Im Sommer 2005 wurde vom Jugendamt
Unterhalt für meinen 18 jähr. Sohn (Schulausbildung) neu festgesetzt ohne irgendwelche Angaben über meinen Sohn sowie das Einkommen der KM zu machen. Der alte Unterhaltstitel lief bis zum 18. Lebensjahr. In der Hoffnung, dass sich mein Sohn eventuell bei mir meldet,nachdem die KM es jahrelang nicht erlaubte und mich bei jeder Gelegenheit schlecht machte,kam ein Brief vom Jugendamt mit einer neuen Unterhaltsforderung. Ich habe daraufhin einen Anwalt mit der Prüfung der Unterhaltsforderung beauftragt. Nach langem hin und her bekam ich nun Auskünfte. Der Gegenanwalt hat meine Unterhaltsbe-scheinigungen ebenfalls erhalten und fordert nun höheren Unterhalt als das Jugendamt noch vor kurzem festgesetzt hat. Der Unterhalt wird ausserdem rückwirkend ab dem Monat der
Auskunftforderung verlangt, ohne Inverzugsetzung. Ist das rechtens ? Habe mal gelesen, daß nur anderer Unterhalt verlangt werden kann, wenn sich das Einkommen um mindestens 10 % ändert. Für Eure Meinung bzw. Rat wäre ich dankbar. Schönes Fest für Euch. Danke.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maximausi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Freunde, hat jemand einen Rat oder
Erfahrung in dieser Angelegenheit ? Wäre Euch wirklich dankbar.

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#2
 Von 
zwergnase
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Freund!
Du hast einen Anwalt konsultiert und der kann noch nicht mal solche einfachen Fragen beantworten?
Meine Einschätzung:
1.ab Inverzugsetzung bzw. Neuberechnung.
2.mit dem 18.Geburtstag werden die Karten völlig neu gemischt,das hat mit den 10% Einkommensänderung nichts zu tun.

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#3
 Von 
Maximausi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe. Ich habe mich wahrscheinlich nicht korrekt ausgedrückt. Mein Sohn wurde im Sommer 18 und daraufhin wurden vom Jugendamt die Karten neu gemischt, ohne dass ich irgendeine Information erhielt, wie sich die Berechnung zusammensetzt. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingechaltet. Er hat zur Zeit Urlaub.
Von der Gegenseite (Anwalt) wird nun von mir nach Auskunftserteilung mehr Unterhalt verlangt, als das Jugendamt noch vor 4 Monaten errechnete. Ausserdem soll ich kurzfristig die Erhöhung nachzahlen, ohne Inverzugsetzung. Ich hätte gern gewusst, ob das mit den 10 % hier auch zutrifft und ob die Berechnung des Jugendamtes nicht gültig ist. Ich habe bisjetzt den vom Jugendamt geforderten Betrag gezahlt, mir also nichts zu Schulden kommen lassen. Muss ich den erhöhten Betrag nachzahlen und die künftige Forderung Eurer Meinung nach anerkennen? Danke und guten Rutsch.

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#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Ich frage mich auf welcher Basis die Karten neu gemischt wurden also neu berechnet wurde????
Schließlich hast du ein Recht zu erfahren, was dein Kind jetzt so treibt-ich meine Schulausbildung etc.. und aber auch was Mama verdient bzw. welchen Unterhaltsanteil sie trägt.
Also ich denke du solltest den Anwalt wechseln!!!
Wurden von dir irgendwelche Unterlagen angefordert?
Also beide Eltern sind jetzt Barunterhaltspflichtig und haben ein Recht auf eine detailierte Berechnung mit Berücksichtigung des Kindergeldes!!Du kannst, wenn die KM das Kindergeld erhält, die Hälft vom Kindergeld abziehen und falls KM nicht Zahlungsfähig, kannst du das ganze Kindergeld in Abzug bringen.
Ich habe dies Berechnung vom Jugendamt durchführen lassen und mein Ex muss jetzt weniger zahlen.

Laß dich unbedingt beraten!

Gruß Thessa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maximausi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau gesagt, die Karten wurden 2 x neu gemischt. Das erste Mal vor 4 Monaten vom Jugendamt. Dann jetzt von beiden Anwälten.
Der Gegenanwalt hat nach Aufforderung nun den Steuerbescheid 2003, Lohnbescheinigung Dezember 2004 und den letzten von 2005, allerdings ohne Weihnachtsgeld eingereicht.
Es ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, wie man mit diesen Belegen eine Unterhaltsberechnung durchführen kann. Von mir wurden die letzten 12 Lohnbescheingigungen und Steuerbscheid 2004 eingereicht. Lt. der Unterhaltsberechnung der Gegenseite ist das Einommen der KM höher als bei meinem Anwalt. Von der Gegenseite wird nun mehr Unterhalt von mir verlangt, als das Jugendamt es ermittelt hat und dazu eine Nachzahlung für die letzten Monate. Muss man davon ausgehen, daß hier Einkünfte verchwiegen werden oder ist dies so o. k. Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat sich das Einkommen beiderseits geringfügig geändert, allerdings um weit weniger als 10 %. Was meint Ihr dazu ? Danke für Euren Rat.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Also mein Sohn war im Oktober 18 Jahre. Mein Ex und ich haben alle Unterlagen rückwirkend von September 05 bis 04 (12 Monate)eingereicht.Wir verdienen annähernd gleich viel.Da ich das Kindergeld erhalte und einen geringeren Selbstbehalt(Ost)habe,zahle ich mehr Unterhalt.
Bis Oktober hat mein Ex 260€ gezahlt und nun muss er nur noch 150€ zahlen.
(Durchschnittsgehalt 1400€/netto)
Also ich kann das mit den 10 % mehr oder weniger nicht nachvollziehen, da ab Volljährigkeit die Berechnung anders erfolgt.

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#7
 Von 
Maximausi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mal irgendwo gehört, daß anderer Unterhalt nur verlangt werden kann, wenn sich das Einkommen wesentlich ändert, also mindestens 10 %. Zumal ja erst im Sommer 2005 eine Unterhaltsberechnung für meinen vollj. Sohn vorgenommen wurde, nach aktuellem Einkommen. Da kann doch nicht schon wieder anderer Unterhalt verlangt werden. Eventuell hat das Jugendamt einen Fehler gemacht bzw. der Rechtsanwalt fordert zu viel.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Mit 18 wird IN JEDEM FALL neu berechnet und damit kann sich alles ändern!Klaro?
Was genau und warum das Jugendamt im Sommer berechnet hat,mußt du die mal selber fragen!
Aber wohl keinen Volljährigenunterhalt!?
Hoffentlich kommt dein Anwalt bald aus dem Urlaub zurück,damit er die Berechnung der Gegenseite überprüfen kann!
Du müsstest schon mal alle relevanten Zahlen angeben,dann könnte HIER evtl. jemand was dazu sagen.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Schließe mich schnee-einsiedel an, was auch immer im Sommer berechnet wurde, es ist NICHT korrekt!

Berechnungsgrundlage = BEIDE EINKOMMEN der letzten 12 Monaten+ Steuererstattungen usw.
Da Kind noch in allg.Schulausbildung liegt euer Selbstbehalt bei 890€.Kindergeld kommt auch zur Anrechnung.Berechnung nach der 4 Stufe DDT.

Aber ohne irgendwelche Zahlen können wir dir híer auch nicht weiter helfen.
Dein Anwalt sollte wirklich bald wieder aus seinen Urlaub kommen ;-)

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