Unterhaltsberechnung volljährige Kinder

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltsberechnung volljährige Kinder

Hallo, liebe Leute ! Vielleicht (hoffentlich ;) ) kann mir jemand von euch zu meinem Problem etwas mittteilen und / oder mir etwas raten.
Meine beiden Kinder leben bei ihrer Mutter und werden nun volljährig. Nach meinen Informationen wird der Unterhaltsanspruch dann anders berechnet, da die Mutter dann ebenfalls barunterhaltspflichtig ist und evtl. Miete verlangen kann, mewhr aber nicht. Sie erhält für beide Kinder das volle Kindergeld.
Nun habe ich erfahren, dass sie von den Kindern pro Kopf noch 200 Euro von dem Geld verlangt, welches ich auf die Konbten der Kinder überweise. Nach der neuen Berechnung müsste ich nicht einmal mehr 200 EUR zahlen.
Sie behält auch das Kindergeld zu 100% ein. Nach Aussage mneiner Kinder reicht ihr das Geld aber nicht. Insgesamt hat sie z.Zt. ca. 2600 EUR monatl.
Ich würde gerne irgendwie dafür sorgen, dass meine Kinder von dem Geld etwas haben - z.B. auch als Rücklage für Ausbildung/Studium o.ä., aber natürlich auch jetzt aktuell.
Gibt es da einen Weg ? Die Kinder werden allerdings kaum ihren Anspruch der Mutter gegenüber durchsetzen. Das habe ich bereits registriert. Obwohl ihnen das ganze finanzielle Problem auch nicht passt.

Vielen Dank für jeden Rat !
Ein schönen Abend noch !

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wullewupp ,

Besteht ein Titel oder endet dieser bei Volljährigkeit
der Kinder?

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#4
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten !
Nein, einen Titel gibt es nicht. Hinsichtlich Unterhalt war bei der Scheidung Einvernehmlichkeit.
Meine Tochter ist bereits 18, m ein Sohn in einigen Wochen. Und nun kommt eben die andere Berechnung, über die ich mich jetzt mit meiner Tochter unterhalten habe. Die dann unter Tränen erzählte, was mit dem Geld passiert, obwohl ich es von Anfang an auf die Konten der Kinder überwiesen habe.
Ich möchte ihnen nichts wegnehmen, obwohl ich wesentlich weniger zahlen müsste. Allerdings sehe ich es auch nicht ein, der Mutter was auch immer zu finanzieren, während die beiden Kinder in die Röhre gucken...
Aber ich hatte schon die Vermutung, dass da nichts geht, dass nur die Kinder ihre Ansprüche geltend machen können.
Schade.

Aber euch trotzdem vielen Dank und einen schönen Abend !!


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""

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#5
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
ok, Du zahlst pro Kind mind. 200 Euro, Muttern erhält pro Kind 200Euro plus Kindergeld=384 Euro.
So, nun schau mal was WG-Zimmer kosten, ich gehe auch davon aus, dass der Kühlschrank immer so gefüllt ist, dass die Kinder satt werden (wenn auch vielleicht nicht mit dem was sich die Herrschaften vorstellen), ich gehe auch davon aus, dass die Kinder nicht im Dunklen sitzen und frieren müssen. Ich gehe auch davon aus, dass die Kinder das Telefon benutzen, ohne dafür zu bezahlen und ich gehe auch davon aus, dass sie nicht ganz nackelig rumlaufen...
Findest Du, dass 384 Euro zuviel ist?
Andere Seite, ganz klar, die KM ist auch barunterhaltspflichtig. Wenn Deine angegebenen 2600 Euronen stimmen (inkl. der Leistungen Deiner Kinder) hat KM ein Zirka-Einkommen von 1800 Euro. Damit ist sie leistungsfähig!
Was kannst Du tun?
Ganz einfach: UH genau berechnen lassen (hierfür müssen die Kiddies eben mitmachen), entsprechend weniger überweisen (es sei Dir gesagt, es ist nicht wesentlich weniger als diese 200 Euro, wenn überhaupt) und die Rücklagen für Deine Kinder selbst anlegen, ist ohnehin sinnvoller, da auch 18-jährige ihr Geld ganz gerne mal woanders loswerden als an Rücklagen zu denken.
Meine Meinung
gaestin

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" "

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#6
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

@ Gaestin
Vielen Dank für deine Denkanstöße !
Zur finanziellen Situation (da ich den Eindruck habe, dass du mich da doch etwas falsch einschätzt):
Muttern: 1800 net
Kindergeld 1: 184
Kindergeld 2: 184
Unterhalt 1 von mir: 280
Unterhalt 2 von mir: 280
--------------------------------------
SUMME EINNAHMEN Muttern = 2728 net

Mein sein 1500 net
Unterhalt 1 von mir: - 280
Unterhalt 2 von mir: - 280
BSV Kind 1 - 40
BSV Kind 2 - 40
--------------------------------------
SUMME EINNAHMEN MYSELF 860

Jedes Kind bekommt von Muttern 110.

Es werden keine Rücklagen gebildet.

Nach neuer Berechnung (wegen der Volljährigkeit) müsste ich pro Kind ca. 175 zahlen = 350 gesamt.
Wenn ich das durchziehe, haben die Kinder nicht nur ein Problem....

Viele Grüße und einen schönen Abend !

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#7
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Noch ein Zusatz:
Die Kinder telefonieren ausschließlich über ihre eigenen Handys, die sie selber finanzieren müssen.
Sie kaufen einen Teil ihrer Kleidung selbst - also von "ihrem" Geld.
Sie kaufen einen Teil der notwendigen Schulsachen von "ihrem" Geld.

Nein, meines Wissens sitzen sie nicht im Dunkeln und frieren.

Aber nach meinen Informationen benutzt da ein Mensch seine eigenen Nachkommen, um eine wohlgefüllte Eigenkasse zu haben.

Und ich hätte das gerne gestoppt. Nicht für mich.

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wullewupp,

Es besteht kein Titel,wer hatte die Berechnung vorgenommen?

Wurde dein Nettoeinkommen bereinigt? Warum zahltest du
über deinen Selbstbehalt hinaus? (SB bis 2009 900€,ab
2010 SB 950€).
Was machen die volljährigen z.Z.(Schule/Ausbildung)?

lg
edy






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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

wullewupp hallo,
wieso zahlst du mehr als du müsstest?
Da kannst du doch besser angemessen zahlen und den Kindern so mal was geben.

Das sind doch keine klaren Ansagen.
Du möchstet die Kinder doch stärken fürs Leben, sie sollten doch lernen sich auseinander zusetzen.
Wie sollen sie das lernen?



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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#10
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo edy, hallo Anny,
über den Unterhalt wurde nicht gestritten, sondern im Scheidungsprozess wurde beidseitig - also von mir und meiner Ex - Einvernehmen erklärt, dass wir die Frage unter uns klären können.
Ich zahl(t)e mehr, weil
a - es Monate gab, in denen ich nicht zahlen konnte;
b - ich meinen Kindern das Geld gönne und (dummerweise) sicher war, dass sie es bekommen bzw. es ihnen zugute kommt.

Bei Volljährigkeit der Kinder wird der gesetzliche Part ja anders berechnet, da die Mutter dann auch barunterhaltspflichtig wird. Daraus folgt dann aber, dass ich noch weniger zahlen müsste.

Ich möchte den Kindern - die übrigens beide zum Gymnasium gehen - nach Möglichkeit ein Polster aufbauen bzw. sie dazu leiten, ein Polster aufzubauen.
Jedoch liegt die Entscheidung, was mit dem Geld passiert, nicht bei mir - ich kann nur mit ihnen darüber reden. Das habe ich getan.

Wenn ich jetzt die Zahlungen reduziere, werden sie gar nichts davon haben. Das Geld geht weg.

Und - da danach gefragt wurde - hier geht es nicht um Zimmer in einer WG und ich bin mir durchaus bewusst, wie teuer Leben ist.
Ich habe aber ein Problem damit, dass die Mutter über 2500 monatl. hat, 600 Miete warm zahlt und die Kinder erhalten pro Kopf 110 Euro, während nicht einmal Rücklagen gebildet werden.
Inkl. Kindergeld kassiert die Mutter also über die beiden Kinder jeden Monat über 760 EUR, ohne dass ich den Grund erkennen kann. Zusätzlich leiht sie sich gerne mal etwas bei den Kindern wiederum, wenn der Monat sich dem Ende zuneigt.

Richtig: Was sollen die Kinder daraus lernen ?
Und wie soll so eine Zukunft aufgebaut werden ?

Ich würde es sehr gerne sehen, wenn das Geld - welches ja da ist - auch wirklich für diese beiden verwendet würde. Und dafür suche ich einen Weg, habe aber die Befürchtung, dass es keinen geben wird.

Vielen Dank für euer Mitdenken !

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo Wullewupp,
ich kann Dich ja verstehen, dass Du verärgert bist.
Aber:
a, kannst Du froh sein, dass Du schon vor Volljährigkeit des Sohnes ihm das Geld überweisen darfst, eigentlich müsste es vollumfänglich an die KM gehen
b, sind 110 Euro Tschengeld für vollversorgte, daheim lebende Kinder in dem Alter völlig angemessen und ausreichend,
c, zahlst Du zuviel, nehme mal Deine 1500 und ziehe 5% berufsbedingte Aufwendungen ab und dann noch den SB von 950, dann bleibt eine Verteilmasse von 475 euronen, also pro Kind 237,50, das Gehalt der Exe ist etwas höher ihr Anteil wäre entsprechend höher, den genauen Betrag können Dir sicher die Experten ausrechnen
d, ist es doch auch bei intakten Familien nicht unbedingt üblich, dass Gymnasiasten Rücklagen bilden, gerade dann nicht, wenn nicht allzuviel Geld vorhanden ist
e, und wenn Du meinst, dass die Kinder Rücklagen brauchen, dann reduziere den Unterhalt (wenigstens auf die 237 Euronen) und lege das Geld selbst zurück
f, ist es 18-jährigen Gymnasiasten durchaus zuzumuten für ihre Klamotten-Sonderwünsche nebenbei zu jobben
g, sind die 384 Euronen die die KM erhält ein durchaus angemessener Beitrag eines volljährigen Kindes zur Beteiligung am gemeinsamen Haushalt

gaestin

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wullewupp,

Du bist nicht zufrieden, deine Kinder sind finanziell mit
der Situation nicht zufrieden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Die Kinder wohnen in eigener Wohnung und erfahren was das
Leben kostet,oder sie wohnen bei dir,(evtl. größere Wohnung),
ihr bekommt Unterhalt von der Mutter + das Kindergeld.


Und dann:Klagen, aber handeln das es gegenteilig ausgenutzt werden kann ?

lg edy




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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 10.09.2011 23:25

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo wullewupp,

ok, dann kannst du doch einfach weniger an die Mutter zahlen und kannst Geld für die Kinder direkt zur Seite packen.
Wieso machst du das nicht?

Klar, dass nervt schon, wenn die Mutter sich so verhält aber ändern kannst du es nicht.

Wenn kein Titel besteht kannst du den Unterhalt sofort einstellen, außer du musst noch Reste abzahlen von früher.

Aber das könnt ihr dann ja auch unter euch ausmachen, wie das geregelt werden soll.

Stelle einfach die Zahlung ein ab 18 und warte was passiert.

Ich verstehe das nicht, dass du da wartetest du zahlst. Wozu?

Du erkennst doch, dass die Kinder das Geld, welches du für sie gedacht hattest eh nicht bekommen.

Finde das auch alles ungerecht, wenn ein Vater nicht zahlt wird er gemaßregelt, wenn eine Mutter sich nicht angemessen um die Kinder kümmert passiert nichts.

Aber so ist das. Leider.

Was machst du jetzt? Konnte dir das Forum hier helfen?

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#14
 Von 
wullewupp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und sorry, dass ich jetzt erst antworte, aber es ging nicht früher.
Erst mal: Ja, eure Antworten haben mir geholfen. Sie haben mir Denkanstöße gegeben und Tipps. Und dafür danke !

Ich habe nun auch noch mit meinem Sohn gesprochen, der mir die Verhältnisse bestätigt hat.
Die beiden Kinder wurden von mir informiert, dass ich in absehbarer Zeit weniger Geld überweisen werde. Ich habe ihnen versprochen, sie vorher noch einmal zu informieren und werde die Reduzierung auch nicht von heut' auf morgen zu 100% machen, aber binnen kurzer Zeit.

Desweiteren habe ich beide aufgefordert, sich einmal selbst auch Gedanken zu machen, ob sie vielleicht eine Idee haben.
Das Geld, welches ich nicht mehr überweisen werde, soll ihnen (in der mir möglichen Höhe) dennoch zu Gute kommen, und sei es über eine Sparsocke....

Aber so erhalten SIE es jedenfalls - entweder bar oder später angespart oder beides.

Eine bessere Möglichkeit sehe ich zur Zeit nicht.
Einfach die Zahlungen einstellen könnte ich zwar tun - dann müssten die beiden mich verklagen. Das würden sie niemals tun. Und das will ich ihnen ja auch nicht antun.

Wenn ihr noch gute Ideen habt - dann gerne her damit ;)

Vielen vielen Dank und einen schönen Abend !

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