Unterhaltsberechnung nicht privilegiertes Kind

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
oohpss
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung nicht privilegiertes Kind

Hallo,

(gleich nach der ersten, hier meine zweite Frage)

hat jemand Tips zu folgender Konstallation, wenn man versucht das bereinigte Nettoeinkommen für den Einsatzbetrag (bzw. die Kontrollberechnung) eines nicht privilegierten Kindes/Unterhaltsberechtigten (über 21 Jahre) zu ermitteln?

Die Grundlagen der Berechnung des bereinigten Einkommens sind soweit klar, aber es stellt sich die Frage:

Der Unterhaltspflichtige sei neu verheiratet. Ergäbe sich eine Minderung wegen der Unterhaltsansprüche der neuen Ehefrau, die dazu führt, dass sich der "Einsatzbetrag" verringern würde? Oder ist das egal?

Die (neue) Ehefrau des KV sei aufgrund des Unfalls zu 50 % schwerbehindert, Merkzeichen G und zu 100 % erwerbunfähig. Ergibt sich daraus, dass der "Einsatzbetrag" des Unterhaltspflichtigen verringert wäre? Wenn ja, bemisst sich dann die Höhe nach dem Betrag, den auch das Finanzamt anerkennt?

Der Unterhaltspflichtige habe ein privilegiertes Kind mit der neuen Ehefrau. Ergäbe sich daraus bei der Berechnung des "Einsatzbetrages" eine Minderung? Und wie bemisst sich dieser Betrag, soweit es den geben sollte? Entspricht er dem Tabellenbetrag lt. Düsseldorfer Tabelle basierend auf dem bereinigten Nettoeinkommen? Und wenn ja, ergeben sich dann aus den Unterhaltsansprüchen von minderjährigem Kind, Ehefrau und dem volljährigen Kind keine Herauf-/Herabstufungen?

Wäre es also richtig, wenn der Einsatzbetrag sio errechnet werden würde:
Einkommen des KV
- Selbstbehalt
- Unterhalt minderjähriges Kind
- Bedarf neue Ehefrau
- erhöhter Bedarf wg. Behinderung?
----------------------------
= Einsatzbetrag für anteilige Berechnung des Unterhalts

Ich bin für jeden Tip dankbar.

Grüße
oohpss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Einkommen des KV
- Selbstbehalt
- Unterhalt minderjähriges Kind
- Bedarf neue Ehefrau
- erhöhter Bedarf wg. Behinderung?
----------------------------
= Einsatzbetrag für anteilige Berechnung des Unterhalts


So ungefähr könnte das aussehen.

1.Rang: Minderjährigs Kind
2.Rang: Ehefrau
3.Rang: Nicht-priviliertes volljähriges Kind.

Der Bedarf des minderjährigen Kindes lt. DDT, der Ehefrau mit 800€, EM-Rente inkl.
Mehrbedarf wegen Behinderung würde ich persönlich verneinen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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