Unterhaltsberechnung für Kind bei neuer Familie

26. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)
Unterhaltsberechnung für Kind bei neuer Familie

Hallo zusammen,

mein Problem stellt sich wie folgt dar:

Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind (5 Jahre). Das Jugendamt überprüft jetzt die Höhe. In den vergangenen Jahren hat sich mein Leben allerdings grundlegend verändert. Ich bin inzwischen verheiratet und habe ein weiteres Kind (1 Jahr). Da meine Frau sich in Ausbildung befindet (und das in Teilzeit) bin ich als Hauptverdiener natürlich in Steuerklasse 3 gegangen und kriege dadurch etwa 500,- Euro mehr netto, als in der damaligen Berechnung berücksichtigt.

Auf der anderen Seite muss ich natürlich mein Kind und meine Frau voll ernähren, da das Ausbildungsgehalt meiner Frau fast komplett für die Kinderbetreuungskosten drauf geht.

Darüber hinaus habe ich, da mit Frau und Kind die alte Wohnung und das Auto zu klein wurden, eine Verbindlichkeit aufgenommen für Umzug und neues Auto. Das Jugendamt sagt nun, mein Einkommen (netto) sei in voller Höhe ausschlaggebend für die Höhe des Unterhalts für´s erste Kind. Die Verbindlichkeit sei keine außergewöhnliche Belastung.

Irgendwo beisst sich hier die Katze in den Schwanz. Es kann nicht sein, dass der Kindesunterhalt für das andere Kind höher bemessen wird, weil ich durch Eheschließung und damit verbundenen Steuerklassenwechsel mehr in der Tasche habe. Muss das Jugendamt eine Vergleichsberechnung mit Steuerklasse 4 durchführen (das wäre theoretisch "mein" Einkommen) und die Höhe daran bemessen? Was ist mit den Verbindlichkeiten? Sind die zu berücksichtigen?

Ich bitte den Beitrag nicht falsch zu verstehen: Ich bin natürlich bereit, Unterhalt für das andere Kind zu zahlen. Allerdings nur in angemessener Höhe und nicht zum Nachteil meiner Familie. Wer weiss Rat?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

** Ich bin natürlich bereit, Unterhalt für das andere Kind zu zahlen. Allerdings nur in angemessener Höhe und nicht zum Nachteil meiner Familie. Wer weiss Rat? **

Autsch!

Das *andere Kind* ist auch ein Stück deiner Familie, selbst wenn es den Hintergrund gäbe, dass es keinen Kontakt aus welchen Gründen auch immer gäbe.

Es ist DEIN anderes Kind, das große Geschwister des Kindes, das bei dir und deiner Frau lebt.

Sein Unterhalt bemisst sich (meines Wissens korrekterweise) an deinem bereinigten Nettoeinkommen Steuerklasse drei.

Ebenso, wie der Unterhalt deines kleineren Kindes, das bei dir lebt.

Die Mutter des kleineren Kindes steht in der Rangfolge des Unterhalts NACH den beiden Kindern, ihr Bedarf wird erst wirksam, wenn der Bedarf der Kinder gedeckt ist.

Für mehr Informationen schau auch mal<a href="http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.htm">hier</a>

Grüße





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#2
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die spontane Antwort und den Linktipp... Die moralischen Ausführungen habe ich mal überlesen, da du drei meiner Worte auf die Goldwaage legst, ohne meine persönliche und familiäre Situation überhaupt zu kennen. Keine Sorge, ich werde sie hier auch nicht breittreten.

Leider finde ich nirgends etwas darüber, ob mir der Wechsel in Steuerklasse drei, der letztlich ja nur durch Eheschließung mit meiner jetzigen Frau erfolgt ist (das hohe Einkommen habe ich ihr ja sozusagen zu "verdanken" ), jetzt dazu führen wird, dass meine Frau Nachteile hinnehmen muss, weil das neue Unterhaltsrecht sie völlig außen vor lässt. Es geht nicht um die Frage, ob Unterhaltspflicht gegenüber dem erstgeborenen Kind besteht.

Ich bin sehr wohl zahlungsfähig und auch zahlungswillig. Allerdings ist es so, dass meine Frau durch Steuerklasse 5 auf einen Teil ihres Einkommens verzichtet und zumindest ein Teil meines Einkommens ihr zusteht, und das meines Erachtens auch vorrangig.

-- Editiert von bin_ueberfragt am 26.10.2008 20:35

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#3
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Na super... Wenn ich die Antworten so lese, sollte das Forum doch wohl besser "Lebensweisheiten" oder "das hätte ich besser gemacht" heissen, statt 123recht... Ich frage mich, was diese besserwisserischen Postings bezüglich der Lebensführung mit meinem rechtlichen Problem zu tun haben?!? Ich habe nirgendwo etwas über Geldknappheit geschrieben. Die Verbindlichkeit hätte ich wohl kaum aufnehmen können, wenn ich bei bekannter Unterhaltsverpflichtung die Rückzahlung nicht leisten könnte... Da hätte schon die Bank nicht mitgespielt...

Zum anderen unterstützt der Staat bzw. das Jugendamt überhaupt nichts zum Nachteil des Kindes. Ich war und bleibe unterhaltsverpflichtet, da beisst die Maus keinen Faden ab. Und ich zahle ja auch brav den festgesetzten Unterhalt, ohne jemals einen Cent Rückstand aufgehäuft zu haben.

Ich hätte auch in Steuerklasse IV gehen können und mir am Jahresende das Geld vom Finanzamt holen können. Anhand meiner Abrechnungen würden dann monatlich 400,- Euro weniger zu Buche stehen und es entspräche dem Einkommen, das ich tatsächlich verdienen würde, wenn ich nicht geheiratet hätte. Oder noch besser: Keine Steuerkarte abgeben und nach Klasse VI bezahlt werden. Dann wäre ich wahrscheinlich nach meiner Abrechnung nicht mal zahlungsfähig. Habe ich aber nicht gemacht. Dennoch werde ich bei Anrechnung meines Einkommens mit Steuerklasse III und der Bemessung der Unterhaltshöhe schlechter gestellt, als Männer, die das machen... Daher rührt meine Frage... Wer möchte schon vom Amt gerne ungerecht oder schlechter behandelt werden, als andere? Mein Kind nicht, ich aber auch nicht... Wenn das Recht es so vorsieht, wie es mir angekündigt wurde, werde ich mich dem wohl beugen.

Interessante Frage in dem Zusammenhang: Das Einkommen meiner Frau spielt bei der Festsetzung grundsätzlich keine Rolle, das ist mir bewusst. Auch ihre eventueller Bedarf nicht. Was ist aber mit dem direkten steuerlichen Nachteil, den sie in Steuerklasse V hat? Sie muss von ihrem geringen Einkommen zugunsten meines Einkommens Steuern entrichten und hat netto einen direkten Nachteil beim eigenen Einkommen. Wäre dieser von meinem Netto abzugsfähig also quasi vorab auszugleichen?

Und bitte: Keine moralischen Antworten oder Tipps für meine Lebensführung mehr. Ein brauchbarer rechtlicher Hinweis wäre super...

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

also, ohne Moral und Lebensweisheiten::)

KU wird nach der günstigsten Steuerklasse berechnet.
Mindestens nach der vier. Natürlich könnt ihr auch die wählen.
Allerdings erhöht eine Steuerrückerstattung dein unterhaltsrelevantes Einkommen und wird mit herangezogen.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ganau! Es ist so, wie Loddar schreibt.

Natürlich könnt ihr frei wählen und du in der Theorie auch die V nehmen. Es egalisiert sich aber alles über die Steuerrückerstattung und diese Einnahme zählt auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Nicht nur das, was monatlich auf dem Lohnzettel steht...

Das ist so geregelt, um weniger zahlungswilligen Unterhaltspflichtigen die Möglichkeit zu nehmen, den Kindesunterhalt über die Wahl der Steuerklasse zu minimieren.

Bei der Rückerstattung müsste es aber m. E. die Möglichkeit geben, die Beträge dir und deiner Frau zuzurechnen. Eine auf sie entfallende Rückerstattung dürfte für die Unterhaltsberechnung des Kindes nicht relevant sein. Aber ich bin mir nicht ganz sicher.

Klar ist jedenfalls, dass Kinder von den Vergünstigungen der Steuerklassenwahl nach erneuter Heirat profitieren. ExEhegatten hingegen nicht. Da wird auf Basis der Steuerklasse I berechnet.

Grüße

-- Editiert von mikkian am 29.10.2008 08:58

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin,
also mich würde mal intressieren nach welcher Stufe du momentan KU bezahlst und nach welcher Stufe wenn du nach Kl.III berechnet würdest. Welche Stufe hättest du wenn du nach Kl. IV berechnet würdest?

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#8
 Von 
*Winni*
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Dein neues Kind und deine Ehefrau werden bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Wenn du bislang nur deinem 1. Kind zu Unterhalt verpflichtet warst, müsstest du 2 Stufen nach oben eingestuft worden sein, da die Tabelle von 3 Berechtigten ausgeht.
Von daher müsste diese Höherstufung jetzt wegfallen, da 3 Berechtigte da sind!

Gruß Winni

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Daher würde mich ja die Einstufung mal interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Reaktionen. Die ursprüngliche Einstufung erfolgte in Stufe I nach altem Unterhaltsrecht. Der Beistand wollte die Einstufung in Stufe III beurkundet haben. Da aber diverse abzugsfähige Kosten vorhanden sind, die der Beistand zunächst nicht anerkennen wollte, ich aber die Beurkundung bei meiner Heimatbehörde gemacht habe und man diese Kosten dort anerkannt hat, wurde ich in die niedrigste Stufe eingestuft. Mit dem jetzigen Einkommen blüht mir eine Einstufung zwischen Stufe 2 (wenn die entsprechenden Kosten anerkannt werden) und Stufe 4, wenn nur die Grundpauschalen abgezogen werden.

Da es aber diverse abzugsfähige Kosten gibt (z.B. Lebensversicherung als Altersvorsorge, priv. Krankenversicherung, Kinderbetreuungskosten meiner Tochter und, so sehe ich es zumindest, der Ausgleich des steuerlichen Nachteils meiner Frau <- daher auch meine Frage), sehe ich gute Aussichten, noch knapp in Stufe 2 zu landen.

Der Beistand arbeitet logischerweise für das unterhaltsberechtigte Kind und versucht, das anzurechnende Einkommen möglichst im oberen Bereich anzusiedeln. Dennoch habe ich, und da verstehe ich die ersten Postings nicht, auch als unterhaltspflichtiger Vater Rechte, die ich mir ungern absprechen lasse. Ich habe weder vor, mich vorm Unterhalt zu drücken, noch, dieses Kind als meines zu verdrängen. Aber Letztlich habe ich als quasi Alleinverdiener die Verantwortung, dass die bei mir lebende Familie auch am Monatsende noch etwas im Kühlschrank hat. Für das unterhaltsberechtigte Kind trägt die Verantwortung die Mutter, die sie seit Geburt des Kindes dem Staat überlässt (und mir als Unterhaltspflichtigem natürlich).

-- Editiert von bin_ueberfragt am 29.10.2008 20:04

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#11
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Aber Letztlich habe ich als quasi Alleinverdiener die Verantwortung, dass die bei mir lebende Familie auch am Monatsende noch etwas im Kühlschrank hat.

Da hast Du völlig Recht! Wenn man weiß das, sein Kind beim anderen Partner gut versorgt wird und diese Familie auch anscheinend über genügend ausreichend Geldmittel verfügt, dann ist es halt so.
Aber stell Dir mal folgende Sitution vor: Der Sohn meines LG ist in den Sommerferien z.B. drei Wochen bei uns - wir müssen aber trotzdem den vollen Unterhalt für diesen Monat an die Mutter überweisen.
Da fragt man sich wirklich manchmal wo da die Gerechtigkeit bleibt.
Man könnte über dieses Thema jetzt noch unendlich viel schreiben, letztendlich muss man es aber hinnehmen wie es ist.
Wir sind schon froh das seine EX neu geheiratet hat, somit bekommt immerhin sie keinen Unterhalt mehr. Vorher war ihr das nicht nachzuweisen das sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, war ja auch schlau ihr LG war die ganze Zeit bei seinen Eltern angemeldet...

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#12
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@mimi
>>>Aber stell Dir mal folgende Sitution vor: Der Sohn meines LG ist in den Sommerferien z.B. drei Wochen bei uns - wir müssen aber trotzdem den vollen Unterhalt für diesen Monat an die Mutter überweisen.
Da fragt man sich wirklich manchmal wo da die Gerechtigkeit bleibt.<<<

wusstest du nicht? die Kosten die das Kind jedes 2. Wochenende sowie die halben Ferien verursacht sind im Unterhalt schon berücksichtigt.


LG

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#13
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

noch eine kleine Anmerkung.

Unterschied Zahlbetrag Stufe 2 zu 4 bei einem 5 Jährigen Kind sind 28 Euro. Wird das Kind dann 6 Jahre sind es immerhin 32 Euro.

LG

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#14
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

336 Euro im Jahr, 3360 Euro in 10 Jahren... Ich weiss. Wenn es dem Kind zugute kommen würde, würde ich vermutlich auch nicht so kleinkariert denken. Aber es vermindert nur die Sozialleistungen, die die Mutter bezieht. Wer jetzt böse auf mich ist, weil ich 28 Euro monatlich auf den Steuerzahler (also auch auf mich selbst) abwälzen möchte, soll es sein... Der soll dann aber auch bei seiner eigenen nächsten Steuererklärung nicht alles mitnehmen, was ihm zusteht... Das zahlen ja schließlich auch alle anderen dann...

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#15
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

@ Henriette
jup, habe ich auch schon mal was von gehört.
Aber was ist denn mit den Vätern die keinen Kontakt zu ihrem Nachwuchs haben? Müssen die dann mehr bezahlen? ;)

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#16
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Autsch... Jetzt kommt´s glaub ich dicke... Kennt sich jemand mit der "Dresdener Tabelle" aus? Nach der wurde nämlich bisher der Unterhalt festgesetzt, da das Kind in Sachsen lebt. Die Unterhaltssätze waren bis 2007 noch um einiges geringer als die nach Düsseldorfer Tabelle (in meinem Fall etwa 20,- Euro monatlich). Eine Änderung wurde mir vom Beistand bisher nicht mitgeteilt. Auch in der Presse ist mir eine Veränderung bisher nicht aufgefallen.

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich jetzt auf ne Seite gestoßen, wonach die Sätze in der Dresdener Tabelle denen der Düsseldorfer entsprechen und ab 01.01.2008 auf die Sätze angehoben wurden. Ist das richtig? Oder weiß jemand, wo ich die aktuelle Dresdener Tabelle finde? Habe ich jetzt etwa plötzlich Unterhaltsrückstände? Oder wird der Unterhalt erst ab Neufestsetzung durch den Beistand angehoben? Auf einmal habe ich ne Menge Fragen...

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#17
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Gibt es denn einen sog. dynamischen Titel?
D.h. Du zahlst soundsoviel Prozent?
Oder wurde Dir vom JA immer nur mitgeteilt wieviel Du monatlich zu zahlen hast?

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#18
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Unterhalt ist tituliert... Bisher hat das JA mir immer mitgeteilt, wenn es sich erhöht hat... Die Verringerung in 2007 z.B. ist komplett an mir vorbei gelaufen, da habe ich mehr gezahlt, als ich hätte müssen...

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#19
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich denke dann solltest Du dich nicht so verrückt machen, die überprüfen ja momentan wieder Dein Einkommen und sagen Dir dann was Du zu zahlen hast.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Das tun sie ganz sicher. :schock: Ich hab nur die Befürchtung, dass da auf einmal 300,- Euro Rückstand stehen... Dass ich künftig mehr zahle als bisher ist wohl ziemlich sicher.

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#21
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@mimi

es gibt genug Väter die sich nicht kümmern. Mein Ex hat seinen Sohn in diesem Jahr vielleicht 2 oder 3 Nächte genommen. Sollte man mal anleiern das solche Väter mehr Unterhalt bezahlen.... Genauso wie Mütter die den Kontakt aus Rache-Gründen verweigern weniger bekommen sollen.

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