Hallo,
zunächst einmal wünsche ich allen ein gutes Neues Jahr!
Nun zu der Fragestellung: Es geht um die Berechnung von Kindesunterhalt. Bezirk: OLG Zweibrücken. Ich zahle KU nach Stufe 9 der Düsseldorfer Tabelle. Dieser soll aber nun (nach Scheidung) neu berechnet werden. Ich habe per Notarvertrag das Haus (mit Schulden) übernommen. Bisher konnte ich die Zins- und Tilgungsraten für das Darlehen bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens in Abzug bringen. Ist es rechtens, dass im OLG-Bezirk ZW nach der Scheidung weiterhin die Zins- und Tilgungsraten für das Darlehen abgezogen werden können?
Mit Dank für einen konstruktiven Beitrag.
Rechtsuchender
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Unterhaltsberechnung - Zins- und Tilgungsraten
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 12:06
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltsberechnung - Zins- und Tilgungsraten
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#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 13:25
Von
Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich)
solange Du Mindestunterhalt (KU) zahlst kein Problem...
bei Mangelfallberechnung werden die Schulden üblicherweise nicht berücksichtigt
winkserchen
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