Unterhaltsberechnung - Zins- und Tilgungsraten

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsuchender
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltsberechnung - Zins- und Tilgungsraten

Hallo,
zunächst einmal wünsche ich allen ein gutes Neues Jahr!
Nun zu der Fragestellung: Es geht um die Berechnung von Kindesunterhalt. Bezirk: OLG Zweibrücken. Ich zahle KU nach Stufe 9 der Düsseldorfer Tabelle. Dieser soll aber nun (nach Scheidung) neu berechnet werden. Ich habe per Notarvertrag das Haus (mit Schulden) übernommen. Bisher konnte ich die Zins- und Tilgungsraten für das Darlehen bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens in Abzug bringen. Ist es rechtens, dass im OLG-Bezirk ZW nach der Scheidung weiterhin die Zins- und Tilgungsraten für das Darlehen abgezogen werden können?
Mit Dank für einen konstruktiven Beitrag.
Rechtsuchender


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

solange Du Mindestunterhalt (KU) zahlst kein Problem...

bei Mangelfallberechnung werden die Schulden üblicherweise nicht berücksichtigt


winkserchen

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