Unterhaltsberechnung - Wie würde der Unterhalt verteilt werden, wenn wir noch ein Kind bekämen?

19. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
astridrei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung - Wie würde der Unterhalt verteilt werden, wenn wir noch ein Kind bekämen?

Hallo,

mein Mann hat eine Tochter(11), für die er 220 Euro Unterhalt zahlt. Er verdient um die 1500.
Ausserdem haben wir noch eine gemeinsame Tochter.
Nun meine Frage:
Wie würde der Unterhalt verteilt werden, wenn wir noch ein Kind bekämen? Würde mir nach dem neuen Unterhaltsrecht in der Erziehungszeit auch etwas zustehen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

unterhaltsberechtigt wärst du, wenn dein Mann leistungsfähig wäre.
Nach neuem Unterhaltsrecht gehen die Kinder vor.
Der Mindestsatz für die Tochter deines Mannes beträgt 245€, er ist dazu angehalten, den zu leisten.
Aber, wenn ihr einen Titel habt, der anders lautet und die Kindsmutter sich nicht rührt...

Ein weiteres Kind würde zu einer Mangelfallberechung führen, dessen Ausgang ungewiss ist.
Entweder weniger Unterhalt für alle Kinder oder aber Nebenjob, um den Mindestsatz für alle Kinder zu gewährleisten.

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 19.01.2008 21:01:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
astridrei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bitte versteh mich nicht falsch,
mir würde es nur darum gehen, das 1. Lebensjahr ganz zuhause zu bleiben.
Ab dem 2.Jahr würde ich sowieso auf 400 Euro Basis arbeiten gehen wollen/müssen.
Wie würde diese Mangelfallberechnung aussehen?
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Nein, ich versteh dich nicht falsch und ich würde es dir gönnen, dass du dich die ersten Jahre eurem Kind widmen könntest.
Nur... du wirst leider leer ausgehen.
Erst die Kinder:
Wenn euer gemeinsames Kind unter 6 Jahre alt ist, könnte die Mangelfallberechnung so aussehen:

1500 - 5% - 900 = 525€ Verteilmasse

Kind 1: 245€
Kind 2: 202€
Kind 3: 202€
= 649€

Kind 1: 245 x 525 : 649 = 198€
Kind 2: 202 x 525 : 649 = 163€
Kind 3: 202 x 525 : 649 = 163€

Zahlbetrag für die 11-jährige Tochter wäre dann 198€.

Für euch verbleiben:

1500 - 198 + 308 KG + mindestens 300€ Erziehungsgeld = 1910€.

Gibts einen Titel?

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also mit dem Nebenjob ist so eine Sache.

In unserem Fall (2 eheliche gemeinsame Kinder, mein Mann 1 uneheliches Kind) wurde vom Gericht geschrieben, dass er auf Grund dessen, dass er noch kleine Kinder in seinem Haushalt hat, nicht auch noch einen Nebenjob annehmen muss. Denn er ist ja auch zur Betreuung seiner Kinder verpflichtet. (sinngemäß)

Bei uns gab es dann immer weniger Unterhalt für alle Berechtigten.

Also, wenn ihr Glück habt, fällt das schon einmal flach.

Ansonsten hast Du ja die Berechnung von @Schwesterchen.

Somit Viel Glück!

beijing

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