Unterhaltsberechnung - Spielt nicht auch Kindergeld eine Rolle bei der Berechnung?

31. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Gehrlach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung - Spielt nicht auch Kindergeld eine Rolle bei der Berechnung?

Hallo Zusammen,

wie wird der Unterhalt berechnet?
In meinem Fall bin ich meiner unehelichen Tochter (6 Jahre) zu unterhalt verpflichtet. Ein entsprechender Titel liegt vor.

Ich verdiene 1197 EURO netto und mir wird 241 EURO Unterhalt berechnet, seit die Kleine 6 geworden ist.
Spielt nicht auch Kindergeld eine Rolle bei der Berechnung?

Ich hoffe die Informationen reichen aus.

Vielen Dank
Stefan Gehrlach

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi Stefan,
schau bitte mal u.A. rechts von diesem Text. Hinter diesen Links verbirgt sich eine FAQ, zur Beantwortung der häufigsten Fragen (Rechnerisches Problem... und weiter: Die Düsseldorfer Tabelle...). Generell gelten die in den Berliner - und Düsseldorfer Tabelle aufgeführeten Regelsätze (und siehe da, auch deine 241,00 Euros tauchen in deiner Einkommensspalte auf. :)

Viel Spaß beim stöbern

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan Gehrlach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke - den Betrag habe ich auch schon gefunden, aber warum so viel bei meinem Einkommen will mir nicht einleuchten.

Viele Grüße
Stefan Gehrlach

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Stefan,

die 241 sind der Mindestbetrag für diese Altersgruppe. Du befindest Dich in der geringsten Einkommensgruppe.
Faktisch zahlt man in der nächsthöheren Einkommensgruppe nur 8 Euro mehr , und sogar bis zur Einkommensgruppe 6 sind für diese Altersgruppe immer noch 249 Euro fällig.
Hier sind also ganz deutlich die unteren Einkommensgruppen benachteiligt.
Hier gegen wurde bereits vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Klage ist aber abgewiesen worden.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.934 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen