Hallo Zusammen,
wie wird der Unterhalt berechnet?
In meinem Fall bin ich meiner unehelichen Tochter (6 Jahre) zu unterhalt verpflichtet. Ein entsprechender Titel liegt vor.
Ich verdiene 1197 EURO netto und mir wird 241 EURO Unterhalt berechnet, seit die Kleine 6 geworden ist.
Spielt nicht auch Kindergeld eine Rolle bei der Berechnung?
Ich hoffe die Informationen reichen aus.
Vielen Dank
Stefan Gehrlach
Unterhaltsberechnung - Spielt nicht auch Kindergeld eine Rolle bei der Berechnung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi Stefan,
schau bitte mal u.A. rechts von diesem Text. Hinter diesen Links verbirgt sich eine FAQ, zur Beantwortung der häufigsten Fragen (Rechnerisches Problem... und weiter: Die Düsseldorfer Tabelle...). Generell gelten die in den Berliner - und Düsseldorfer Tabelle aufgeführeten Regelsätze (und siehe da, auch deine 241,00 Euros tauchen in deiner Einkommensspalte auf.
Viel Spaß beim stöbern
Hallo,
danke - den Betrag habe ich auch schon gefunden, aber warum so viel bei meinem Einkommen will mir nicht einleuchten.
Viele Grüße
Stefan Gehrlach
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Hallo Stefan,
die 241 sind der Mindestbetrag für diese Altersgruppe. Du befindest Dich in der geringsten Einkommensgruppe.
Faktisch zahlt man in der nächsthöheren Einkommensgruppe nur 8 Euro mehr , und sogar bis zur Einkommensgruppe 6 sind für diese Altersgruppe immer noch 249 Euro fällig.
Hier sind also ganz deutlich die unteren Einkommensgruppen benachteiligt.
Hier gegen wurde bereits vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Klage ist aber abgewiesen worden.
Grüße,
nachgefragt
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