Unterhaltsansprüche bei Räumliche Trennung

21. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian2011
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsansprüche bei Räumliche Trennung

Hallo, folgendes Ereignis hat sich zugetragen:
Person A ist mit Person B verheiratet (30 Jahre)
Person A geht arbeiten und Person B ist zuhause und geht schon seit 10 Jahren nicht arbeiten, da die Familienen umstände dies nicht zulassen pflege von Eltern und und und

Person A geht seit einiger Zeit Fremd und möchte sich aus diesem Grund trennen.
Person A und Person B einigen sich darauf, dass sie sich vorerst nicht scheiden lassen sondern sich nur Räumlich trennen.

Wie sieht es Dann Preislich aus für Person B diese hat ja nichts. Auf was hat sie anspruch? Bei einer Scheidung müsste Person A unterhalt an Person B zahlen aber wie ist es wenn man sich aufr eine Trennung einigt aber noch nicht scheiden lassen möchte?

Kann mir bei dieser Frage jemand weiterhelfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sebastian2011 ,

In deinem geschilderden Fall; alles Verhandlungssache.

Beide sind nicht getrennt im rechlichen Sinn , sie haben

nur verschiedene Wohnungen.

Wenn eine Person mit seinem Geld (was ihm der Partner zusteht)

nicht zufrieden ist, dann soll er Trenungsunterhalt fordern.

lg
edy

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#2
 Von 
Sebastian2011
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort.
Deine Antwort hat mich allerdings noch nicht ganz zufriedengestellt :-(.

Wenn Person A mit Person B sich einigt auf was für eine Summe sollten Sie sich dabei einigen? Bei einer Scheidung währe der unterhalt ca 1/3 oder 1/7 (glaube ich) kann man das auch in diesem Fall ansetzen?

Wenn die PErson nicht mit dem Geld zufrieden ist und wie du schon sagst Trenungsunterhalt fordert fängt dann nicht gleichzeitig eine Scheidung an zu laufen?

Wenn sich beide auf eine SummeX einigen reicht das aus, wenn man es schriftlich macht und beide unterschreiben oder sollte dies auch ein Anwalt oder ein Notar unterschreiben? Damit man es im Streitfall verwenden kann?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sebastian2011,

quote:

Wenn die PErson nicht mit dem Geld zufrieden ist und wie du schon sagst Trenungsunterhalt fordert fängt dann nicht gleichzeitig eine Scheidung an zu laufen?


das Trenungsjahr dient der "Besinnung" und soll eine Scheidung

evtl. vermeiden.Vor Scheidungsantrag soll das Paar mindestens ein Jahr getrennt leben.

quote:
Wenn Person A mit Person B sich einigt auf was für eine Summe sollten Sie sich dabei einigen?


Beide sind verheiratet, dann kann doch die Einigung 50:50
betragen.

lg
edy



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#4
 Von 
Mama842
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :-)

Also als aller erstes müsst ihr sowieso 1 ganzes Jahr getrennt sein bevor ihr geschieden werden könnt.

So, man hat ab dem Tag der Trennung Unterhaltsanspruch, aber ich glaube bei euch dürfte es kompliziert sein, da ihr zwar für euch aber nicht Häuslich getrennt seid!

Ja, ihr könnt euch auf eine Summe/Möbel usw. einigen dies muss aber Notarlich besiegelt werden, da sonst einer sagt: hab ich nie bekommen oder so...

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