Unterhaltsanspruch verheiratete Studentin

2. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltsanspruch verheiratete Studentin

Hallo liebe Forengemeinde,

folgende Frage hätte ich, die ich mir durch googeln nicht eindeutig beantworten kann.

Meine Frau hat eine Tochter, die 24 Jahre alt ist, studiert und verheiratet ist. Das Einkommen ihres Mannes dürfte schätzungsweise nicht unter 1300 Euro netto liegen. Bafög wurde abgelehnt, da die Eltern genügend Einkommen hätten. Bin mir aber jetzt nicht sicher, ob der Bafög-Antrag vor der Hochzeit der beiden gestellt wurde. Der Vater wird vermutlich auch ab und an was beisteuern, die Mutter (meine Frau) zahlt freiwillig 200 Euro pro Monat.

Nun las ich hier im Forum, dass der Unterhalt nicht unbedingt in barem Geld zu leisten wäre. Nun wohnen wir mehrere hundert Kilometer, beruflich bedingt, von den Kindern entfernt. Die Tochter verdient sich eine unbekannte Summe durch Arbeit dazu. Nicht, dass ich es ihr nicht gönne, nur meinen Kindern kann ich auch nichts mehr dazugeben. Sie müssen auch selber klar kommen.

Einen Bescheid von der Bafögstelle, haben wir (ich) nicht gesehen. Ich habe das Gefühl, dass meine Frau die Zahlung gern einstellen würde. Nur hat sie nicht so den richtigen Mum zu fragen, wie lange die Zahlung noch nötig ist bzw. will sie vor ihrem Ex als zahlungskräftigere Exfrau trumpfen.

Was meint ihr? Hat die Tochter überhaupt Anspruch auf Unterhalt in dieser Höhe?
Wie gesagt, genaue Einkommensverhältnisse sind mir nicht bekannt und ich will das Thema in unserer Ehe auch nicht thematisieren/dramatisieren. Nur macht mich es traurig, dass ich meinen Kindern in dem Maß nicht unter die Arme greifen kann.

Vielen Dank!








Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nanu,

Titel besteht keiner?
Dann Zahlungen einstellen.
Vorrangig verpflichtet ist der Ehemann.

Wäre der nicht in vollem Maße leistungsfähig, muss Tochter ihren Eltern gegenüber ihre Bedürftigkeit nachweisen. Ein aktueller Bafög-Bescheid ist Pflicht.

Gegen freiwillige Zuwendungen ist nix einzuwenden.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ging ja schnell. Danke schön Loddar!

Ich habe ja auch nichts gegen freiwillige Zahlungen. Nur hab ich das Gefühl, dass sie eine relativ anspruchsvolle Studentin ist. Nicht so typisch Student eben. Der Lebensstandard sollte eben schon ein etwas höherer sein. Sachentechnisch etc.

Das Problem ist, dass meine Frau wohl kaum einen aktuellen Bafög-Bescheid verlangen würde, da wir schon ein nettes Verhältnis zueinander haben.

Kennst du die Summe, die der Ehemann von der Studentin verdienen müsste, um den Unterhalt von beiden bestreiten zu können?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nanu,

wir sind hier fix unterwegs. Schließlich wollen wir zufriedene *Kunden* haben... :neck:

quote:
Kennst du die Summe, die der Ehemann von der Studentin verdienen müsste, um den Unterhalt von beiden bestreiten zu können?


Den Bedarf der Studentin kann man leichter feststellen.:)
Der liegt bei 640€. Inbegriffen darin ist das Kindergeld von 164€, so dass 476€ ungedeckt verbleiben. Der Ehemann muss also ein bereinigtes Einkommen von mindestens 1476€ haben.

Es gibt keinen Titel?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Und wieder ein dickes Dankeschön für das super schnelle Antworten zur *Kundschaftspflege*:)

Titel? Wüsste ich nicht. Bereinigtes Einkommen? Ist das steuerrechtlich gemeint?





0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ohje, ich wusste es:

quote:
Bereinigtes Einkommen? I


Das willst du auch noch wissen... :neck:

Bereinigt heißt: Alles Einkommen gerechnet, Weihnachts-, Urlaubsgeld plus Steuerrückerstattung abzgl. berufsbedingten Aufwendungen, angemessener Altersvorsorge... .: 12.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

*lach* Und wieder danke!

Jetzt bin ich im Bild!


;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Büdde-büdde,

stets zu Diensten!:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen