Unterhaltsanspruch abgebrochenes Studium und angefangener Ausbildung?

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris9609
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch abgebrochenes Studium und angefangener Ausbildung?

Hallo liebes Forum.

Ich habe ein sehr spezielles Anliegen und hoffe sehr, dass sich jemand die Zeit nimmt um mir zu helfen und sich meine Geschichte dazu anhört.

Zu allererst: Ich bin Chris und mitlerweile 21 Jahre alt. Ich habe 2015 meine allgemeine Hochschulreife erlangt und dann sofort angefangen an der Uni zu studieren.
Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter ist seit letztem Jahr wieder neu verheiratet und krankheitsbedingt nicht erwebstätig.
Mein Vater ist ledig und erfolgreich Selbständig.

Nun zu meiner schwierigen Geschichte.

2014 wohnte ich bei meinem Vater und befand mich mitten in meinem Abitur. Ich habe bis dato immer zu meinem Vater herauf geschaut und hatte großen Respekt vor seinen Taten und dem was er sagte. An einem Tag im Sommer haben wir uns jedoch so stark gestritten (im nachhinein übertrieben, was wir beide auch selbst so sahen), woraufhin ich mit gerade eben 18 Jahren sofortig ausziehen musste. Ich bin dann zu meiner damaligen Freundin gezogen.

Ich solle mir eine eigene Wohnung suchen und mich nicht mehr bei ihm blicken lassen waren seine Worte.

Abgesehen von der Enttäuschung die ich erlebt habe musste ich klug sein, mein Abitur schaffen und viel Arbeiten.

Das viele Arbeiten neben der Schule rechte natürlich nicht um mir eine eigene Wohnung zu unterhalten, also musste ich wie (bislang auch) meine Eltern auf Unterhalt ansprechen. Meine Mutter verdiente durch Ihre Erkrankung nichts, jedoch verdient mein Vater sehr gut.

Er hat sich jedoch quer gestellt und sagte, dass ich mir jeden Cent einklagen müsse.

Da ich jedoch keine Rechtschutzversicherung besitze war dies kompliziert. Ich musste mir einen Rechtsanwalt über das Gericht holen, was ich auch bekam.
Dadurch konnte ich einen "Vergleich" von 304 Euro im Monat erlangen und mein Anwalt Riet mir dies anzunehmen, was ich auch tat.
Ich habe mir dann endlich im Frühjahr 2015 eine günstige Wohnung suchen und fand sie auch.

Mitte 2015 erlangte ich mein Abitur und habe angefangen zu Studieren und habe nebenbei immer gearbeitet. Das Studium welches ich mir ausgesucht habe war jeoch ganz anders als erhofft und die Arbeit die ich nebenbei augeübt habe hat mir unglaublichen Spaß gemacht, sodass ich mich dort mehr hinein gesteigert habe als ins Studium.

Das Verhältnis zu meinem Vater wurde besser und wir kamen uns näher.

Mitte 2016 habe ich mich entschieden eine Ausbildung in dem Beruf meines Nebenjobs anzufangen und das Studium zu beenden, was mein Vater sehr begrüst hat, denn es ist der Beruf seiner Selbstständigkeit.

Der Betrieb in dem ich nebenbei arbeitete hat mir auch prompt eine Ausbildungsstelle angeboten, jedoch hat das vertragliche absolut nicht gepasst, sodass ich diese nicht annahm und es zu spät war ein anderen Betrieb für 2016 zu finden.

Ich kündigte dort anschließend und fing bei meinen Vater im Betrieb an (bis dato), das ganze als Studentische-Aushilfe.

Ich habe nun für August 2017 eine Ausbildungsstelle gefunden und fange dort auch an.

Jetzt ist die Situation so, dass ich zumindest im ersten Ausbildungsjahr etwa 600 Euro raus bekomme, was erneut nicht reicht um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und mein Vater auch keinen Unterhalt zahlen möchte,mir legitlich ein Darlen zahlen will, welchen ich zurück zahlen muss.

Das Jahreseinkommen meines Vaters beträgt etwa 100.000 Euro und mir steht dann auch keine Berufsausbildungsbeihilfe zu.
Einen Nebenjob werde ich auchnur sehr sehr begrenzt ausüben können und mein Vater möchte dies auch nicht, denn meine Ausbildungsleistungen könnten drunter leiden (mit dem Hintergrund, dass ich in 5-6 Jahren seine Firma weiter führen soll).

Nun meine eigentliche Frage.

Was steht mir zu und was kann ich überhaupt machen?

Ich bin wirklich über jede Antwort sehr dankbar.

Liebe Grüße euer Chris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Da du nicht bei einem Elternteil lebst stehen dir 735 € an Unterhalt zu.

Von diesem wird dein Ausbildungsgehalt (bereinigt um pauschal 90 €) und das dir zustehende Kindergeld (entweder wird es dir vom Vater oder der Mutter, je nachdem wer es ausgezahlt bekommt, überwiesen oder du kannst es dir per Abzweigungsantrag von der Familienkasse auszahlen lassen) in Höhe von 192 € abgezogen.

ALso würden dir von deinem Vater noch 33 € zustehen.

Sind deine Lebenshaltungskosten höher, dann müsstest du über Einsparungen nachdenken oder mal schauen, warum du soviel Geld ausgibst.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

*gelöscht wegen Doppelposting. Welches Problem gibt es denn derzeit mit der Forensoftware*

-- Editiert von ratlose mama am 25.06.2017 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und die Mutter ist natürlich auch Unterhaltspflichtig. Da Sie verheiratet ist, wird sie wohl auch vom Mann Geld kriegen, das angerechnet werden kann.

Komische Mutter, die sich nicht um das eigene Kind kümmert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das "Kind" ist nicht mehr priviligiert. Deshalb muss die Mutter nicht arbeiten, der Vater muss es auch nicht. Es geht wahrscheinlich um 35 €. Also, weshalb so einen Terz machen? Kapier ich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich teile die Aussagen der Vorschreiber nur bedingt.

Sie wären für den klassichen Unterhaltsfall richtig.

Aber: Einem Jungerwachsenen wird eine Umorientierung innerhalb des ersten Jahres (bei Studenten bis zum Ende des zweiten Semester) zugestanden.

Die Umorientierungsfrist hast Du überdeutlich überschritten. Mann könnte jetzt darüber nachdenken ob Du damit Deinen Unterhaltsanspruch verwirkt hast, oder ob nur die bisherige Studienzeit auf den Unterhaltszeitraum angerechnet wird.

Falls sich Dein Vater also querstellt, solltest Du Dich auf heftigen Gegenwind einstellen.

Andererseits ist es doch sicher auch in seinem Interessen, wenn sein Kind etwas erlernt, das ihm ermöglicht später mal den eigenen Betrieb zu übernehmen. Hier ist vielleicht auf Deiner Seite Diplomatie angesagt um den einen oder anderen Euro zusätzlich vom Papa zu erhalten.

Die 735 € die rM in Antwort 1 genannt hat, stellen die absolute Anspruchsobergrenze dar, denn der Unterhalt für Personen mit eigenem Hausstand ist pauschalisiert.

Zitat (von Chris9609):
was erneut nicht reicht um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten
Du bist - wie viele andere auch - gefordert, Deine Ausgaben an die vorhandenen Einnahmen anzugleichen.

Zitat (von Chris9609):
Dadurch konnte ich einen "Vergleich" von 304 Euro im Monat erlangen und mein Anwalt Riet mir dies anzunehmen, was ich auch tat.
Der Rat war falsch. Auch damals galt schon das von rM geschriebene, nur die Summe war etwas niedriger.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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