Unterhaltsanspruch

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Crackmaniac
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch

hi,
ich bin neu hier und wollte mich erstmal vorstellen.
Alos ich heisse jan, bin in 2 monaten 19, wohne in NRW und mache 2005 mein abitur.

So nun zu meiner frage, oder erstmal erläutere ich die situation.
Zur zeit wohne ich noch mit meiner schwester und meiner mutter im haus meines Vaters, der widerum bei seiner freundin in einer anderen stadt lebt.
mitte januar zieht meine mutter in eine eigene wohnung, und daher wohnen meine schwester und ich erstmal alleine hier.
Im moment bekomm ich halt das taschengeld von meinem vater, und meine mutter bekommt noch geld, fürs essen. und für kleidung oder dinge die ich für die schule benötige, soll ich meinem vater bescheid sagen, nur wird es mir langsam aber sicher zu blöde, wegen jeder kleinigkeit anzurufen, deswegen bezahle ich es meist aus der eigenen tasche. das hat dann aber zur folge, dass ich mit meinem geld nicht mehr hinkomme, ich verdiene mir zwar gelegenlich etwas dazu, was dann auch eine gute summe nebenbei bedeutet, aber es ist halt nicht regelmäßig. und so kann es sein, dass ich mal einen oder gar zwei monate keinen nebenverdienst habe, und gerade jetzt kurz vor der prüfungen möchte ich mir keinen festen nebenjob suchen, will ja ein vernünftiges abitur machen ;-)

Ich woltle mal wissen, was mir eigentlich zu steht. Ich habe zwar durch google einige tabellen gefunden, werde daraus aber nicht wirklich schlau.
Ich gehe davon aus, dass mein vater bei seiner freundin wohnen bleibt, da er auch in der stadt arbeitet, und somit nicht die ständige fahrerei hat.
Ich möchte den unterhalt nicht übers gericht klären, ich denke das bekomm ich auch so mit meinem vater hin, nur brauche ich halt, schon einen gewisses vorwissen, was mir zustehen würde, davon würde dann ja eh auch noch miete und sowas abgezogen werden, weil ich ja hier mietfrei wohne.
Nur halt möchte ich selber mit dem geld wirtschaften, was kleidung, schulische dinge und natürlich auch verflegung angeht, ich habe nämlich wie gesagt keine lust meinen vater anzurufen, weil mir ne gurke im salat fehlt :-S

danke für eure hilfe im voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Der Bedarf eines volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes liegt bei € 600.--- davon abgezogen werden Kindergeld, ggf. BaFöG und alle sonstigen Einkünfte (auch Nebeneinkünfte). Unterhaltspflichtig sind BEIDE Elternteile - nicht nur der Vater! Der Unterhalt muss nicht bar geleistet werden, sondern kann auch in Naturalien bestehen (wohnen, essen, Kleidung etc.) Wie alt ist denn deine Schwester? Auch sie ist unterhaltsberechtigt solange sie sich noch in der Ausbildung (Schule/Beruf) befindet oder ggf. sogar noch minderjährig ist!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen