Unterhaltsanspruch, volljährig

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
uNTX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch, volljährig

Guten tag, ich schreib den text nun nochmal (vom handy aus) jedoch nicht alzu detailliert.

Also, nach einer disskusion über das Kostgeld (250€+kindergeld) will mich mein Stiefvater rauswerfen. Ich bin 19jahre alt und in meiner Erstausbildung, 3tes Lehrjahr und verdiene 930€netto

Gibt es irgendwelche Ansprüche meiner seits an meine mutter(arbeitslos) bzgl unterhalt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo uNTX,

dein Bedarf mit eigener Wohnung ist 670€. Also keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.

Kindergeld könntest du direkt auf dein Konto überweisen lassen.

lg
edy

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#2
 Von 
uNTX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Müssen sie zumindest eine bestimmte frist geben, dass ich eine wohnung organiesieren kann?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

du schreibst Stiefvater will dich rauswerfen.

Da kannst du doch die geforderten 250€ bis zu deinem Auszug zahlen.

Mit eigener Wohnung wirst du nach Abzug Miete usw. weniger Geld zur Verfügung haben als jetzt.

lg
edy

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#4
 Von 
uNTX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mehr oder weniger. Aktuell kaufe ich essen etc zu60% schon selbst. Die mieten fuer Wohnungen sind auch nicht das problem. Schwer zu stemmen wäre die Courtage.

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#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Mit über 900€ plus Kindergeld stehen Sie erheblich besser da, als der überwiegende Teil der Azubis, Studenten, Arbeitslosen etc.
Vor allem stehen Sie auch im Vergleich zur arbeitslosen Mutter nich gut da. Hier an Unterhalt zu denken, ist schon eigenartig. Sowieso müsste die Mutter ja überhaupt nichts tun, bevor Sie nicht beim leiblichen Vater angeklopft und nach Unterstützung bzw. Unterlagen gefragt haben. Wird der aber aus gutem Grund auch nicht rausgeben.
Und bevor die Frage kommt: Nein, auch dee Staat zahlt da nichts. Man kann über Wohngeld nachdenken.

Ob die eine Frist bieten müssen? Meines Erachtens nicht, denn Sie zahlen ja gerade keine Miete. Dann könnten Sie vielleicht irgendwas aus Treu und Glauben herleiten. Glaube ich aber auch nicht, solangw Sie sich sogar weigern, die wirklich lächerlich geringen 250€ zu zahlen. Aber was haben sie von irgendwelchen Fristen, wenn Sie rausgeschmissen und die Schlösser getauscht werden?
Vielleicht sollten Sie sich den meines Erachtens sehr guten Ratschlag von edy nochmal durch den Kopf gehen lassen. Ich glaube auch nicht, dass Sie nach dem Auszug finanziell besser stehen. Und selbst wenn doch ändert das ja nichts daran, dass Sie derzeit keine Wohnung haben. Zumindest für die Übergangszeit würde ich also bezahlen.

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Unterhaltsanspruch hast du keinen, gegen wen auch?
Der Rest ist dein ureigenstes Problem, wenn man volljährig isst, kann man tun und lasen was man will, muss dies allerdings eigenverantwortlich tun auch finanziell. Mein Tipp: überdenke die Situation, wenn du denkst, du kommst mit einem eigenen Hausstand billiger weg, irrst du gewaltig, allerdings ist die Erfahrung auf eigenen Füßen zu stehen unbezahlbar.
Gruß
Andtreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben Anspruch auf Ihr Kindergeld, wenn Sie ausgezogen sind. Dazu müssen Sie einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen. Den Antrag finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf

Courtage muß ja nicht sein, wenn es vor Ort schwer ist, allein eine bezahlbare Wohnung zu finden, dann suchen Sie sich doch einfach ein Zimmer in einer WG.

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