Unterhalts berechnung nach steurklassenwechsel

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhalts berechnung nach steurklassenwechsel

Der Anwalt hat, denn Unterhalt für meine Frau,nach denn Abrechnungen der letzten Monate berechnet.Nun meine Frage habe sie schon mal gestellt und Antwort bekommen,bin aber unsicher.Nun hat Sie die Steuerkarte gewechselt, mit meinen Einverständnis haben nun beide vier,vier.Die neue Steuerklasse greift ab der Februarabrechnung.Muss der Unterhalt auch nun davon berechnet werden? Ich kopier mal denn Text dennn mir,Mietglied Edy dazu geschrieben hat.


Du solltest als Berechnungsgrundlage, dein Einkommen nach der Steuerklassenänderung nehmen
Dieses muss dann noch bereinigt werden.(entstandene Schulden vor oder während der Ehe, KM-Geld zur Arbeit usw.)


Nun was ich fragen wollte Ich sollte mein Einkommen nehmen ,nach der steuerklassenänderung ,kann ich das nehmen? ist das rechtens..wenn ja wiso hat das nicht schon unser gemeinsamer Anwalt gemacht? Die scheidung läuft über sie,da sie Prozzeskostenhilfe bekommt .

Noch mal vielen Dank



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo David,

Zitat:
ist das rechtens..wenn ja wiso hat das nicht schon unser gemeinsamer Anwalt gemacht?


Es gibt kein "gemeinsamer Anwalt" hier ist das der Anwalt deiner Bald-EX.

Glaubst du Anwälte müssen immer die Wahrheit sagen? das müssen sie nur vor Gericht.

Die Steuerklasse ist immer im Folgejahr nach der Trennung zu wechseln. Z.B. Trennung Okt.15 dann Steuerklassenwechsel

1.1.16.

Die Berechnung des Anwaltes könnte in deinem Fall dazu führen, dass deine EX dann ein höheres EK als du selbst hast.

Und nicht immer gleich so hektisch, wenn nicht gleich eine Antwort erfolgt. Immer im gleichen Thema bleiben ( kein neues aufmachen dass den gleichen Inhalt hat).

lg
edy

-- Editiert von edy am 11.01.2016 13:31

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Edy Guten Morgen

(Die Steuerklasse ist immer im Folgejahr nach der Trennung zu wechseln. Z.B. Trennung Okt.15 dann Steuerklassenwechsel)

Bei uns Edy ist .es so , Offizielle Trennund auch Räumlich 1.01.2016.Steuerklassen wären geblieben.Nun hat aber meine Frau dort wo sie Arbeitet, mehr Stunden bekommen.Die vereinbarten 100 euro, (unter uns ausgemacht) reichen ihr nicht mehr.Deshalb habe ich zugestimmt mit der steuerklasse zu wechseln auf 4/4.Die neue Steuerklasse greift nun ab der Frebuarabrechnung. Der Termin beim Anwalt war am 4.01.2016 .Vorher war das ich dienn Antrag , beim Finanzamt abgegeben habe,für denn Steuerkassenwechseln am gleichen Tag nur Morgens..WIe gesagt er meinte das sowiso das von denn letzten 12 Monaten berechnet wird,würde auch nicht anderes sein wenn es das gerichtlich ausgerechnet werde.Was ich meine wir sind erst so gesehen seit 1 Monat in der Trennung.Ich wuste ja nicht ,das sie die Steuerklasse wechseln will auf einmal.Greift diese Reglung ,trotzdem bei mir das es nicht nach denn letzten 12 Monaten sonder mit der zükunftigen neuen Steuerklasse ausgerechnet wird.

Vielen Dank
David

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Wenn sich die Einkommen für die Zukunft grundlegend ändern, kann nicht mit den Einkünften der letzten 12 Monate gerechnet werden. Dann wird mit dem gerechnet, was für die Zukunft zu erwarten ist.

Ich würde hier zunächst mal jegliche Vereinbarung aufkündigen, nichts mehr zahlen, sofern nicht vollstreckbar tituliert.

Dann im Februar schauen, was bekommen beide Parteien ausbezahlt, und dann neu berechnen (lassen).

LG nero

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