Unterhalts- berechnung

8. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)
Unterhalts- berechnung

Bei einem Seitensprung habe ich (verheiratet) ein Kind gezeugt, das Ende dieses Jahres zur Welt kommen wird. Jetzt stehen Unterhaltszahlungen für die Kindesmutter an, zumindest für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Wo kann ich im Internet (oder anderswo) detaillierte Informationen bekommen, wie ich den fälligen Unterhalt für die Kindesmutter (nicht des Kindes!) vorab berechnen kann?
Sind Schulden aus einem vor 4 Jahren getätigten Hauskauf abzugsfähig? Welchen Unterhaltsanspruch hat meine Ehefrau (berufstätig, Ehe wird fortgeführt) und ist dieser vom Netto-Einkommen abzugsfähig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Guenther_48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Relaxer:

Unterhalt an die EX:

3/7 von der verrechenbaren Einkommensdifferenz

Das verrechenbare Einkommen ergibt sich bei Dir: Jahresgehalt -5% Pausch /12 = Mtl.

Von diesem mtl. Betrag abziehen:
- priv. Krankenkasse
- Kindesunterhalt

So, das ist die Bemessung des Ehegattenunterhalts.

Langfristige Schulden für ein Haus vorher
abzuziehen kannst Du vergessen, da Dir
von der Gegenseite der "Wohnvorteil"
(gesparte Miete) zum Gehalt wieder dazu=
gerechnet wird.
Mach besser einen Scheidungsfolgevertrag
mit ner Einmalzahlung, sonst nimmt das
kein Ende, selbst wenn Du Dir dafür einen
Kredit aufnehmen mußt.
Bist du Angestellter oder Beamter bist
Du nun ein armes Schwein.
Bist Du aber selbstständig, dann hätte ich
gute Tips für Dich überhaupt keinen
Unterhalt zu zahlen.
Bedenke auch das der Staat kein Interresse
hat deine Ex zur Arbeit zu kriegen, DU zahlst
ja, nicht er !!!!!!!!!!!!!!!!

Günther

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