Unterhalt....Kind beginnt Ausbildung

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tiggerin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt....Kind beginnt Ausbildung

Hallo zusammen,

mein Onkel zahlt an seine EX (waren nie verheiratet) Unterhalt für das gemeinsame Kind, 20 Jahre alt.

Ihr Kind wohnt bei der Mutter und fängt jetzt im September eine Ausbildung an und verdient dann im 1. Lehrjahr 655 €brutto.

Wie sieht das dann mit der Unterhaltszzahlung für meinen Onkel aus? Muss er weniger bezahlen oder vielleicht garnichts mehr.

Danke schonmal für eure Antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tiggerin,

lies vielleicht zunächst mal http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Die Mutter ist bereits seit mehr als 2 Jahren verpflichtet, sich am Unterhalt zu beteiligen. Dein Onkel hat vielleicht schon zu lange mehr bezahlt als er müsste.

Besteht ein Titel (Urteil/Jugendamtsurkunde?)
Wenn ja, muss er solange den Betrag weiter bezahlen, wie da keine Abänderung veranlasst worden ist.

MfG
Klaus

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#2
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Vater Klaus

Die Mutter kommt sicherlich ihrer Unterhaltspflicht in Naturalien nach, da das Kind ja bei ihr lebt

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#3
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, schnellchen,

aber das macht sie dann freiwillig.

Hier geht es ja daraum, ob Onkel demnächst finanziell entlastet wird.

Da werden Einkommen von Vater und Mutter zusammen gezählt. Der Bedarf ergibt sich aus Altersstufe 4 der DDT. Hiervon abzuziehen ist das Kindergeld und das Ausbildungsgehalt, um 85 bis 90 € gekürzt.

Diesen Restbedarf (wenn überhaupt noch einer besteht) zahlen dann Vater und Mutter entsprechend ihrem Einkommen an die Tochter. In der Realität wird es so sein, dass Tochter an Mutter etwas zum Haushalt beisteuern muss.

MfG
Klaus

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#4
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Öhm - Klaus - die Naturalien werden dem Unterhalt des Vaters entgegen gesetzt, sprich aufgerechnet. Das ist bei minderjährigen Kindern so und auch bei erwachsenen.

Wie soll sie denn Unterhalt zahlen, wenn ihre Tochter zu Hause lebt? Das Elternteil bei dem das Kind lebt, hat immer für die Naturalien aufzkommen und nicht geldmässig und das wird auch immer aufgerechnet

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

wenn das Kind 18 Jahre alt ist, dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Wenn das Kind sich mit Naturalien abspeisen lässt, dann ist es seine Sache.

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#6
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Das ist anders als bei minderjährigen Kindern.

Oh sorry - war wohl zu langsam.

-- Editiert von anonym_0405 am 28.07.2006 12:58:44

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#7
 Von 
Tiggerin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mutter geht aber nicht arbeiten.
Nur mein Onkel arbeitet.
Er zahlt jeden Monat 350 €

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#8
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also dein Onkel zahlt höchstens den Unterhalt (DDT 4. Altersstufe)der sich allein nach seinem bereinigten Nettoeinkommen ergibt. Sein Selbstbehalt liegt bei 1100€.
Da wir nicht wissen was er verdient, kann man hier nichts angeben.

Bei einer Bruttovergütung von 655€ stehen nach Abzug von Kranken-Pflege-usw.Versicherung unterm Strich ca. 530 € Netto.
Die Pauschale von ca. 90€ sind abzuziehen und das Kindergeld zu zurechnen.Dann hat sie ein Einkommen von 594 €. Ich denke da ist der Onkel nicht mehr zur Zahlung verpflichtet, denn nur einem Azubi bzw.Studenten der nicht mehr zu Hause lebt, stehen 640 € zu.

Von diesem Einkommen muss halt ganz normal ihr Kostgeld(Unterkunft,Essen,Wäsche waschen) bei ihrer Mutter bezahlen.

Gruß Thessa

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#9
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

quotewenn das Kind 18 Jahre alt ist, dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Wenn das Kind sich mit Naturalien abspeisen lässt, dann ist es seine Sache.
von meri - 28.07.2006 12:56:11unquote

Wie paradox ist das denn? Wenn das Kind noch zu Hause wohnt, kommt die Mutter ihrer Barunterhaltspflicht nach, indem sie das Kind mit ernährt etc. Da zahlt die Mutter keinen Unterhalt. Anders ist es, wenn das Kind auszieht.

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#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ schnellchen

paradox nur auf den ersten Blick:

Mutter und Vater zahlen Barunterhalt an das Kind, Mutter erwartet von der Tochter im Gegenzug einen Beitrag zum Haushaltsgeld, wenn das 'Kind' noch bei der Mutter wohnt.
Dass in der Praxis zwischen Mutter und Tochter das Geld nicht hin- und her-überwiesen wird, ist eine andere Sache.

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