Unterhalt zu ex Frau

19. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt zu ex Frau

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier, und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich lebe mit einem Mann zusammen , er hat mit seine Frau getrennt , aber der Scheidung liegt noch nicht vor . Mit sie hat er 2 Kinder , Unterhalt für Kinder will er gerne zahlen , mündlich haben die so abgesprochen, das er übernimmt alle Krediten was die haben , aber für sie Zahl er nicht . Sie ist damit einverstanden. Jetzt haben wir ein Brief bekommen wo steht das er soll für beide Kinder 529 € zahlen und für sie 200 € und noch dazu mit Rückzahlung ein Monat. Ob woll er bezahlt für sie seit 3 Monaten komplette Mitte und alles was dazu gehört, weil sie arbeitet nicht und bis die ganze Papier in JobCenter fertig sind . Wir haben sie nachgefragt, warum so steht hier . Sie mein ihre Anwalt muss so schreiben , aber sie verzichten von Unterhalt,und er muss nicht's bezahlen weil er sorgt für die Mitte und alles was dazu gehört.
So wie ich weiß es gibt keine Unterhalt mehr für Ex-Frau/Mann .
Meine Frage ist so :
Muss ein Mann seine Ex-Frau Unterhalt bezahlen ?
Wenn sie von Unterhalt verzichten, muss es auch doch schriftlich sein ?
Kann er danach von kosten die in diese drei Monaten für Unterhalt für Kinder steht verzichten, wenn er zeigt das er hat diese drei Monate für alle drei gesorgt und alles bezahlt?
Kann eine Anwelt etwas schreiben , und danach sagen , ich muss halt so schreiben , aber sie können es ignorieren? ??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Für die Kinder muss er zahlen, die Höhe ergibt sich aus der "Düsseldorfer Tabelle." Trennungsunterhalt muss er (sofern da noch was übrig bleibt) auch zahlen. Für die Frau bis zur Scheidung. Was hinterher kommt, das wissen wir nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Rimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er verdingt 1400 die haben gemeinsame kridit monatlich zahlt er fast 400 für Kinder 529 und 200 für sie . Da bleibt im nicht mal zu essen , so zusagen .
Wenn sie mündlich sagt , sie will Unterhalt für sie nicht , muss es doch schriftlich sein ?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Rimma,

Sie muss sich doch nur beim Jobcenter abmelden, dann kann sie auf den Unterhalt verzichten.

lg
edy

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#4
 Von 
Rimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat sie gemacht , ab Juli müssen sie schon zahlen . Bis dort hin Zahl er alles.
Das Problem liegt, das sie uns sagt einz und schriftlich kommt was anderes , und dann Sie mein das ihre Anwelt muss nur so schreiben , aber wir können diese schreiben ignorieren .
Und so wie ich weiß in Deutschland das was schriftlich ist , darf nicht ignorieriignoriert sein , sonst heißt es du bist damit einverstanden.
Bisschen kompliziert, wir wollen ihr nicht schaden oder in Schwierigkeiten bringen , aber wir haben Angst , das die das macht .

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wann wurde der Ex-Mann erstmals aufgefordert Unterhalt zu zahlen?

Wann wurde er erstmals aufgefordert sein Einkommen mitzuteilen?

Und von wem? der Ex? oder vom Jobcenter?

lg
edy

Signatur:

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durch.

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#6
 Von 
Rimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Brif Kamm von Ex-Frau Anwalt , steht das er muss für Juni alles schon zubezahlen bis 1 Juli . Für Kinder und für Frau . Die Einkommen kennt aber der Anwalt noch nicht , er will bis 23 alle seine Abrechnungen für das ganze Jahr. Und der Anwalt nach ansage von Ex-Frau weist schon Bescheid das er noch für Mitte und alles was dazu gehört Zahl . Und laut anschreiben, der Anwalt will noch Unterhalt für Juni .
Können wir danach zeigen das er hat noch in Juni alles bezahlt , und das die danach noch nicht für Juni Unterhalt wollen ?
Bei JobCenter hat sie im Mai Antrag gestellt , der Job Center will nichts von ihm nur das er von Wohnung abgemeldet .
Das brif Kamm vor paar tagen .

LG

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