Unterhalt wenn das Kind selbst Geld verdient?

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Boneyard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt wenn das Kind selbst Geld verdient?

Hallo!

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich (das Kind) bin 20 Jahre alt, lebe bei meiner Mutter und mache momentan eine Ausbildung.

Laut "Düsseldorfer Tabelle" steht mir ein Unterhalt i.H. von 488 Euro zu. Diese wurden seit 1996 (Zeit seit dem Unterhalt gezahlt wird von meinem Vater) nichtmal annähernd befriedigt. Er zahlt ca. 150 Euro.

Nun habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen das das Kindergeld was meine Mutter bekommt, sowie mein Nettolohn auf diese 488 Euro angerechnet werden kann und ich damit nicht mehr Unterhaltsberechtigt bin....

Stimmt das?
Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?
Ich soll dem Anwalt jetzt bestätigen das ich ab nächsten Monat auf die Unterhaltszahlungen verzichte.

Meine Mutter ist selber zur Zeit schwer krank und arbeitet deswegen momentan auch nicht - verdient also in dem Sinne kein Geld!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Grob gesagt, ist das, was der Anwalt schreibt, richtig.
Eigener Verdienst plus Kindergeld verringert den Unterhaltsanspruch....kann bis auf Null gehen.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boneyard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm und gibt es dort Ausnhamen?
Ich habe im INternet gelesen "Grundsätzlich" ist das Einkommen auf die Unterhaltszahlung anzurechnen...

Kommt es nicht auch in einer Weise auf das Einkommen der Mutter an?


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)


Hallo,

schließe mich Meri an:

quote:
Eigener Verdienst plus Kindergeld verringert den Unterhaltsanspruch....kann bis auf Null gehen.


Wie lange läuft denn deine Ausbildung schon?
Ein Titel existiert?

quote:
Kommt es nicht auch in einer Weise auf das Einkommen der Mutter an?


Oben schreibst du doch, dass deine Mutter nix verdient, wie soll man da Einkommen anrechnen?

Am besten, du liest dich hier: Klick mal ein.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Boneyard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, ich meinte mit dem Einkommen der Mutter das eine gut verdienende weniger bekommt als eine schlecht verdienende.
Da meine Mutter gar nichts bekommt das sie auch dadurch einen Anspruch hat oder so in der Art.

Meine Ausbildung läuft seit August 2009!

Was für einen 'Titel' meinst du?
Kann ich gerade gar nichts mit anfangen, sorry!

Und danke für den Link ich werde da mal reinlesen!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Man könnte aus dem Satz:

quote:
Ich soll dem Anwalt jetzt bestätigen das ich ab nächsten Monat auf die Unterhaltszahlungen verzichte.


schließen, dass der Vater entweder zur Unterhaltszahlung durch ein Gericht verurteilt wurde, oder durch einen Vergleich die Summe anerkannte, oder beim Jugendamt eine Verpflichtungserklärung über den Unterhalt abgegeben hat.

Wenn kein Titel, so nennt man Urteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde vorliegt, aus dem man vollstrecken kann, könnte der Vater eigentlich gleich die Zahlungen einstellen.

Daher auch die Frage von Loddar:
quote:
Ein Titel existiert?



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"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Nein, ich meinte mit dem Einkommen der Mutter das eine gut verdienende weniger bekommt als eine schlecht verdienende.
Da meine Mutter gar nichts bekommt das sie auch dadurch einen Anspruch hat oder so in der Art.


Also, entweder hock ich jetzt komplett auf`m Schlauch, aber... ich versteh das nicht.:(

Ach, vom Einkommen werden noch 90€ für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Da meine Mutter gar nichts bekommt das sie auch dadurch einen Anspruch hat oder so in der Art.


Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch könnten hier gemeint sein.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

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