Unterhalt wenn Sohn zum Vater zieht

1. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt wenn Sohn zum Vater zieht

Hallo,

ein Paar (verheiratet) lebt mit den beiden Söhnen der Mutter aus erster Ehe
(12 und 14 Jahre) zusammen. Der Vater (auch wieder verheiratet) bezahlt Unterhalt für die beiden Söhne. Das Kindergeld bezieht das Paar

Nun zieht der ältere Sohn zum Vater.
Ist es nun so, dass der Vater dann nur noch für den Jüngeren Unterhalt bezahlt oder hat das Paar nun im Gegenzug für den ältern Sohn zu zahlen.
Falls ja, wie berechnet sich dieser ?
Spielt hierbei "nur" das Einkommen der Mutter eine Rolle oder auch das des Ehepartners?
Ich nehme an das Kindergeld geht jeweils für ein Kind an beide.



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Natürlich muss die Mutter jetzt für das beim Vater lebende Kind Unterhalt zahlen. Warum nicht? Der Unterhalt richtet sich nach ihrem Einkommen, wobei sie wegen des Alters des Kindes einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

ok- soweit ist das klar und auch gerecht. Was aber wenn die Mutter nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat. Wird dann das Einkommen des Ehemannes nicht angerechnet?
Wenn natürlich beide Parteien gleich viel zu zahlen haben kann man´s rein mathematisch auch lassen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sie hat die Verpflichtung, für angemessenes Einkommen zu sorgen, um den Mindestsatz zahlen zu können. Ausserdem ist ihr zumutbar, ihr gesamtes Einkommen für den Unterhalt des Kindes aufzubringen, weil ihr Mann ihr ja zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist bzw. sie versorgen muss.

wirdwerden

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich nehme an das Kindergeld geht jeweils für ein Kind an beide.


Das Kindergeld erhält derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt.

quote:
Was aber wenn die Mutter nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat.


Dann wird so gerechnet, als hätte sie mehr... fiktiv.
Der Mindest-KU, liegt bei 334€, den die Mutter zu leisten hat.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich sehe hier gar keine Unterhaltsverpflichtung des Vaters.......

"mit den beiden Söhnen der Mutter aus erster Ehe"


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Doch! Ist nur etwas komisch ausgedrückt. Also, da gibt es eine geschiedene Ehe, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind. Die leben beide bei der Mutter. Die Mutter hat neu geheiratet. Der Kindsvater (erster Ehemann) zahlt für beide Kinder. Jetzt will eines der Kinder zum Vater (erster Ehemann) ziehen. Damit entsteht die Unterhaltsverpflichtung der Mutter.

Jetzt etwas klarer?

wirdwerden

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#7
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

das ist genau richtig beschrieben. Seltsam ist nur, dass der Vater bisher pro Kind "nur" 248 € bezahlt. Er stellte einen Antrag auf Mangelfall.
Er sit aber mittlerweile auch verheiratet- beide Partner arbeien Vollzeit.
Ist es dann nicht so, dass auch hier die Ehefrau des Vaters ebenso für seinen Unterhalt sorgen muss und auch er den Mindestsatz von 334 € pro Kind zu zahlen hat?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, so ist es nicht. Wenn das eine Kind zum Vater zieht, muss ja auch Dein Ehemann nicht für dieses Kind aufkommen. Er muss für Dich aufkommen, wenn Du es selber nicht kannst. Allerdings kann sich der Unterhalt für das eine Kind, was dann noch bei Dir lebt, erhöhen. Aber umgekehrt musst Du dann für das Kind aufkommen, was bei ihm lebt.

wirdwerden

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-- Editiert am 02.10.2010 11:49

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#9
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

das ist mir schon klar- da gäbe es auch keine Probleme.
Ich meinte nur, wenn der Vater sagt er könne bisher nicht den Mindestunterhlat für beide Kinder bezahlen, dann hätte er doch ebenso von seiner jetzigen Ehefrau "unterstützt" werden müssen.
Wenn also der neue Ehemann der Mutter zum Unterhalt der Mutter verpflichtet ist müsste doch ebenso die neue Ehefrau des Vaters zum Unterhalt des Vaters verpflichtet sein. Das wiederum ergibt, dass zumendest ein Mindestsatz zu zahlen wäre.
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber hier zwischen Männlein und Weiblein unterscheidet.

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist es dann nicht so, dass auch hier die Ehefrau des Vaters ebenso für seinen Unterhalt sorgen muss und auch er den Mindestsatz von 334 € pro Kind zu zahlen hat?


Ne, weder die neue Ehefrau, noch der Ehemann der Mutter haben mit der Unterhaltspflicht zu tun.
Richtig ist, dass auch der Vater den Mindest-KU zu leisten hat.
Beide Kinder in der gleichen Altersklasse, beide Elternteile knabbern am Mangelfall, warum einigt ihr euch nicht und verrechnet das?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist schon durch Herabsetzung des Selbstbehaltes passiert. Also, wenn ein Kind umzieht, ist natürlich auch der Unterhalt des anderen neu zu berechnen.

wirdwerden

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#12
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

Kindesunterhalt kann nicht verrechnet werden.

Möglicherweise wird dem einen ein Mangelfall zugebilligt, dem anderen mangels Bemühungen ggf. nicht.

Jedes Kind mit seinen UH-Ansprüchen und auch jeder Unterhaltsverpflichtete ist separat zu betrachten.

Nicht immer sind Dinge gleich, auch wenn es auf dem ersten Blick so erscheint.

Spätestens mit dem Wechsel in die nächste Altersklasse ändert sich wieder alles und zwar nur einseitig, da die Kinder unterschiedliches Alter haben.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Häschen,

quote:
Kindesunterhalt kann nicht verrechnet werden.


Natürlich nicht. Aber, was spricht dagegen, wenn man es einvernehmlich trotzdem tut?

quote:
Spätestens mit dem Wechsel in die nächste Altersklasse ändert sich wieder alles


Bis dahin fließen 4 Jahre...:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 02.10.2010 22:04

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#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hi Loddar,

und was, wenn Kind 1 mit 16 Jahre bereits eine Ausbildung beginnt?

Oder, wenn Kind 2 die Schule schmeißt?

Einvernehmlich ist natürlich auch das, was ich immer bevorzuge, aber ich sehe hier wenig Raum. ;)

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Hase,

quote:
und was, wenn Kind 1 mit 16 Jahre bereits eine Ausbildung beginnt?


Dann einigt man sich eben wieder.

quote:
Oder, wenn Kind 2 die Schule schmeißt?


Mit 12 !! greift noch keine Verwirkung. Und das Kind kann noch nicht darauf verwiesen werden, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Kinderarbeit ist nämlich verboten:.)

quote:
Einvernehmlich ist natürlich auch das, was ich immer bevorzuge, aber ich sehe hier wenig Raum.


Ich sehe hier Raum ohne Ende...

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#16
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Huhu Loddar,

lach na das waren nur theoretische Gedanken, um die Unterschiede die auftreten könnten zu verdeutlichen.

Wenn man sich immer wieder neu einigen kann, ist das perfekt.

Na dann hoffe ich mal, dass Du mit dem vielen Raum Recht behältst.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

zunächst mal herzlichen Dank Euch allen für die konstruktiven Beiträge.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass die beiden Parteien sich einigen werden.
Es wird darauf hinauslaufen, dass gegenseitig kein Unterhalt bezahlt und das Kindergeld an den jeweiligen Partner fließt- sofern der Vater mitzieht.

Was macht das Jugendamt. Bisher hat die Frau unterschrieben, dass das Jugendamt die jweiligen Zahlungen immer wieder neu berechnet und auch überwacht.
Kann man beim Jugendamt eine Neuberechnung unter berücksichtigung der neuen Situation beantragen, sich dann aber trotz allem untereinander einigen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Eltern können miteinander reden.
Die bisherigen "niedrigen UH-Zahlungen wurden von der Mutter und dessen Partner des Friedens wegen akzeptiert. Das Gehalt des neuen Ehemanns erlaubte solch eine Akzeptanz.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bisher hat die Frau unterschrieben, dass das Jugendamt die jweiligen Zahlungen immer wieder neu berechnet und auch überwacht.


Es besteht also eine Beistandschaft?
Die könnte der Vater natürlich auch einrichten.

quote:
Kann man beim Jugendamt eine Neuberechnung unter berücksichtigung der neuen Situation beantragen, sich dann aber trotz allem untereinander einigen.


Dann muss aber die Beistandschaft aufgelöst werden. Berechnen tut das Jugendamt.

Grüßle




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