Unterhalt - was kann ich machen dass er die volle Summe an seine Tochter zahlt?

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
celina2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - was kann ich machen dass er die volle Summe an seine Tochter zahlt?

hallo und im voraus danke.

ich hab da mal eine frage!!!

ich bin mit dem vater meines kindes getrennt. meine tochter ist vier jahre alt. der vater hat seit 6 monaten kein unterhalt gezahlt. jetzt ab ich erfahren das er das auch nicht vor hat (er hat jetzt geheiratet und ist der meinung das es nicht nötig ist. aber finazielle und von seinem einkommen her müsste er zahlen 198,-€. da er nicht zahlt bekomme ich 125,-€ von JA. was kann ich machen das er die volle summe an seine tochter zahlt.

kann mir jemand einen rat geben, ich weiss nicht mehr weiter. vom amt heisst es auch nur ist schon ok.


bitte um schnelle antwort .
soll ich beim famieliengericht klage einreichen ??????


nochmals danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

offensichtlich hast du die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt und die kümmern sich nun um den Unterhalt.

Zunächst wird versucht vom Kindesvater den Unterhalt einzufordern. Offensichtlich ist das gescheitert. Deshalb zahlt das Jugendamt nun Unterhaltsvorschuss an dich.

Allerdings erlaubt sich das Jugendamt das Kindergeld hälftig anzurechnen - ein Privileg, dass der Kindesvater nicht hätte. Und deshalb bekommst du statt 198 EUR nur 125 EUR Unterhalt.

Ob du nun die Beistandschaft kündigen und selbst gegen den Kindesvater klagen sollst? Also wenn das Jugendamt nichts holen kann, dann fragt es sich schon, ob du selbst da mehr Erfolg haben könntest. Und mit einer Klage ist halt immer auch ein Kostenrisiko verbunden. Das musst du für dich abwägen. Allenfalls kannst du dem Kindesvater mit einer Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht drohen. Ob das aussichtsreich sein könnte, kann ich nicht sagen. Nur würdest du auch im Falle einer Verurteilung erst mal nicht mehr Unterhalt sehen.

Mein Mitgefühl hast du natürlich! Aber trotzdem ist noch eine Anmerkung zu machen: Unterhaltsvorschuss wird maximal bis zum 12. Lebensjahr und längstens für 72 Monate gezahlt. Darauf solltest du deine Finanzplanung vielleicht schon jetzt einstellen.

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 06.11.2007 09:33:39

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#2
 Von 
helio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Celina,

also Du kannst einen Titel erwirken, frage das Jugendamt, die sind eigentlich bestrebt sowas zu erwirken, damit sie keine Ersatzzahlungen an dich leisten müssen. Du kannst sogar Strafantrag stellen, ist sogar vom Jugendamt erwünscht.

Auch wenn er heiratet ist er unterhaltspflichtig, je nach bereinigtem Nettoeinkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ladynightwish
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo !

Mein mann hat die vaterschaft angenommen wo er vorher wusste das er nicht der leibliche vater ist jetzt ist die scheidung und jetzt will er nicht mehr die vaterschaft welche rechte hat er und ich ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

@ladynightwish

Bitte keine Beiträge an andere dranhängen, sondern einen eigenen Thread eröffnen.

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