Unterhalt während der Erstausbildung?

3. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jenni_fer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt während der Erstausbildung?

Guten Tag, vor ein paar Wochen habe ich meine Schulische-ausbildung abgeschlossen, nun beginne ich mit einer Beruflichen Ausbildung zur Krankenschwester da ich für meine Lehrstelle von Zuhause wegziehen muss und auch ein PKW erforderlich ist stelle ich mir die frage ob mein Vater mir gegenüber weiterhin Unterhalts-verpflichtet bleibt, denn auf BAFÖG habe ich dank dem gutem Einkommen meines Vaters keinen Anspruch.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erfurter
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi Jennifer, soweit ich weis ist dein Vater solange Unterhaltspflichtig bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.Schau mal ins Leserforum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" da findest du einige Beiträge dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, mit den Fragen ist sie im Familienrecht besser aufgehoben - aber egal:

Sofern es unabdingbar ist, dass du für deine Ausbildung ausziehen musst, sind BEIDE Elternteile künftig anteilig barunterhaltspflichtig.
Auch deine Mutter!

Dir stehen dann 640 EUR ( inkl. Kindergeld und eigenem Einkommen - abzüglich einer Pauschale von 90 EUR ) zu.

1x Hilfreiche Antwort

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