Unterhalt von den Eltern neu berechnen wenn mein Bruder 18 wird?

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)
Unterhalt von den Eltern neu berechnen wenn mein Bruder 18 wird?

Hallo,
ich bin 23Jahre alt und wohne mit meinem Freund zusammen.
und zwar bekomme ich monatlich 476€ Unterhalt von meinen Eltern. Dazu kommt mein Kindergeld von 184€. Ich mache eine Schulische Ausbildung und bekomme kein Bafög da meine Eltern zu viel Einkommen haben. Mein Vati ist Polizist und meine Mutti arbeitet bei der Stadt auf 30h Basis in der Woche.
Nun wurde mir vor zwei Jahren gesagt beim Anwalt das ich mein Unterhalt neu berechnen lassen muss wenn mein Bruder 18wird. Er selber ist Lehrling bei der Bahn und verdient im ersten Lehrjahr 684€ und ab september dann 720€. Warum muss der Unterhalt da neu berechnet werden wenn er 18wird?Was hat das mit meinem Bruder zu tun?Villeicht kann mir jemand helfen. Nicht das es falsch verstanden wird, ich erhoffe mir nicht das ich dann mehr bekomme mich interessiert es nur was die volljährigkeit meines Bruders damit zu tun hat.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Wahrscheinlich weil ab 18 andere Richtlinien gelten.dh. sein Einkommen wird voll angerechnet. Also dass deines arbeitenden Bruders..D.h. die Eltern haben mehr Geld für die kleine Schwester zur Verfügung.

LG

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#2
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

kleine schwester? Aber was hat das mit mir zu tun?Müssen sie dann weniger an mich zahlen?

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#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
kleine schwester? Aber was hat das mit mir zu tun?Müssen sie dann weniger an mich zahlen?


Also im ersten Rang sind immer die Kinder die unter 18 sind. Für sie gilt es sozusagen zuerst zu sorgen. Dann kommen erst mal die Kinder die 18 sind.

Und ja, es wäre möglich, dass Du weniger bekommst.

Wieviel Geld verdienst Du denn?

Ich glaube Dir stehen insgesamt ca. 650 € zu.

Z.B. Du verdienst 400 € und erhälst 184 € Kindergeld, dann haben Deine Eltern die Differenz bis zu 650 € an Dich als Unterhalt zu leisten.

Aber wie gesagt, den genauen Betrag der Dir zu steht weiß ich nicht genau.




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-- Editiert Marie-Sophie40 am 09.08.2012 19:52

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo stern,

nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG hast Du als Azubi mit eigenem Hausstand einen Unterhaltsanspruch von pauschal 670€. Nicht 650€.

Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld, welches Du ja bereits erhälst.

Da würde ein Restbedarf von 486€ verbleiben. 476€ erhälst Du bereits von Deinen Eltern. Es besteht also ein Restbedarf von 10€. Wenn Du das noch von Deinen haben möchtest, solltest Du mal nachfragen.

Wegen den 10€ würde ich aber kein Faß aufmachen.

Wie bist denn Du krankenversichert?

LG nero

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-- Editiert nero070 am 09.08.2012 20:05

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#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Azubi mit eigenem Hausstand einen Unterhaltsanspruch von pauschal 670€. Nicht 650€.


Danke, jetzt weiß ich es auch.... ;)

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#6
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
danke erstma für die Antworten.
Ich verdiene gar nix da es eine schulische Ausbildung ist. Versichert bin ich bei meiner Mutti also familienversichert.

Das mit den zehn euro weiß ich hab da mit meinen Eltern ausgemacht das sie mir die nicht geben sonder mir jeden Monat sparen. Wäre ja Quatsch gewesen wegen 10€ nochma zum Anwalt zu rennen.

Meine Anwältin sagte damals, das meinen Vati 30€ fehlen um das ich eine stufe höher rutsche. was hat das damit auf sich?
Meine Mutti erwartet jetzt das ich nebenbei arbeiten gehe, darf sie das?Also ich habe damit ja kein Problem will ja auch mal sagen das habe ich mir erarbeitet und nicht vom Geld meiner Eltern gekauft, aber finde vorraussetzen kann man es nicht so die Art wenn du es nicht machst, kürze ich dir den Unterhalt.


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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo stern,

quote:
Meine Anwältin sagte damals, das meinen Vati 30€ fehlen um das ich eine stufe höher rutsche. was hat das damit auf sich?


Nichts. Du hast den pauschalen Anpruch von 670€. Mehr gibt es nicht. Etwas anderes wäre es, wenn Du noch bei einem Elternteil wohnen würdest. Dann würde sich Dein Anspruch nach der DT berechnen. Hier könnte dann eine höhere EK-Stufer der DT greifen, wenn die Eltern mehr verdienen würden.

Hast Du zum Zeitpunkt der damaligen Berechnung noch bei einem Elternteil gewohnt?

quote:
Meine Mutti erwartet jetzt das ich nebenbei arbeiten gehe, darf sie das?


Nein. Als Azubi trifft Dich keine Erwerbsobliegenheit. Heißt, Du musst keinen Nebenjob annehmen um die Unterhaltsleitung der Eltern zu mindern. Den Unterhalt dürfen die Eltern daher nicht mindern, wenn Du keinen Nebenjob annimst.

Mein Tipp daher, belass alles so wie es ist. Sollte die Mutti aber darauf bestehen, dass Du einen Nebenjob annimst, da sie sonst den Unterhalt kürzt, solltest Du dem entsprechend begenen.

Hattest Du damals einen BAföG-Antrag gestellt und hast einen negativen Bescheid erhalten? Oder gehst Du nur davon aus, dass BAföG nicht gewährt wird.

LG nero

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#8
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich stelle jedes Jahr einen Antrag den letzten habe ich heute erst abgegeben. Es könnte sich ja bei mein Elis was ändrn arbeitslosigkeit etc dann bin ich wenigstens abgesichtert.

Nein wohne seit 2006 schon nicht mehr zuhaus, daher habe ich auch vor 2jahren scho bei keinem elternteil gelebt.
HAbe dienstag anwaltstermin zum neu ausrechnen lassen.

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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
HAbe dienstag anwaltstermin zum neu ausrechnen lassen.


Ich denke, das Geld für die Beratung kannst Du Dir sparen.

Was soll denn neu berechnet werden? Du hast 660€ zur Verfügung, und wie Du selber schreibst, sparen Deine Eltern die 10€ für Dich.

Was soll also bei der Berechnunung herauskommen, außer einer Kostennote für den Anwalt?

LG nero

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#10
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Mich kostet die Beratung doch nix von daher mir egal. Und wenn sie sagt wiederkommen wenn der Bruder 18wird mach ich das auch.



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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Stern,

quote:
Und wenn sie sagt wiederkommen wenn der Bruder 18wird mach ich das auch.


... und wenn sie sagt: Spring von der Brücke... machst du das dann auch? :???:

Lektüre für dich: Klick

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Jetzt komm ich doch ein bisschen ins Schleudern:

Das:

quote:
Ich stelle jedes Jahr einen Antrag den letzten habe ich heute erst abgegeben. Es könnte sich ja bei mein Elis was ändrn arbeitslosigkeit etc dann bin ich wenigstens abgesichtert.

Nein wohne seit 2006 schon nicht mehr zuhaus, daher habe ich auch vor 2jahren scho bei keinem elternteil gelebt.


ist von heute

Und das:

quote:
Guten Tag,

und zwar habe ich da mal paar Fragen: Ich habe heute meine schulische Ausbildung begonnen. Ich wohne noch bei meinen Eltern und bekomme aber kein Bäfög da meine Eltern zu hohes Eimkommen haben, also ich wqeiß das ich keins bekomm also lohnt es sich auch nicht den zu stellen. Was kann ich noch außer Bäfög beantragen?Muss ja von irgendwas meine Ausgaben decken und kann mir kaum votstellen das meine Eltern mich komplett "durchfüttern" müssen.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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von stern88 am 22.08.2011 16:49


ist grad ein Jährchen älter...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#13
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Damals gabs die Überlegung das ich wieder nach hause ziehe, weil es kaum möglich ist mit den paar Kröten eine Wohnung und sein Lebenstandard zu unterhalten. Also habe ich den Beitrag in der Form geschrieben als würde ich zuhause wohnen. Wüsste ne wo das Problem ist.

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#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Wüsste ne wo das Problem ist


Das Problem ist, dass wir hier nur dann hilfreiche Ratschäge geben können, wenn der fragende User dauerhaft, transparent seine Situation darlegt.

Mal das und mal dieses zu schreiben ist wenig hilfreich.

Geh zum Anwalt, belaste die Allgemeinheit unter Beanspruchung von Beratungsschein und PKH, und erhalte die gleichen Antworten wie kostenlos hier.

Wie schon geschrieben, mehr als 670€ bekommst Du nicht.

LG nero

PS: Loddar, dass Du aber auch immer so investigativ recherchieren musst. :love:



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#15
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn ichs kostenlos bekomm kann nutze ich das auch, da der Beratungsschein von vor zwei Jahren noch gültig ist. Und bei der Gelegenheit kann mir auch gleich ausgerechnet werden was ich dann ab nächstes Jahr in der nächsten Lehre zu bekommen habe wenn mein Kindergeld wegfällt.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo stern,

quote:
was ich dann ab nächstes Jahr in der nächsten Lehre zu bekommen habe


Eventuell gar nichts, wenn nicht die nächste Lehre auf die jetzige aufbaut.

Aber das hier, aus Deinem Eingangspost...

quote:
Nicht das es falsch verstanden wird, ich erhoffe mir nicht das ich dann mehr bekomme


.... steht schon sehr im Gegensatz zu dem was Du jetzt schreibst, der?!

LG nero

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#17
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Natürlich bekomm ich dann weiter unterhalt ist ja dann eine weiterführende Lehre.

Warum soll das im Gegensatz stehen?Das was mir zusteht bekomme ich und mehr will ich gar nicht. Ganz einfach

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Natürlich bekomm ich dann weiter unterhalt ist ja dann eine weiterführende Lehre.


Dann führe doch mal bitte aus was Du jetzt lernst, und welche Ausbilung Du danach planst. Ist der Ausbidungsweg mit den Eltern abgesprochen?

quote:
Warum soll das im Gegensatz stehen?Das was mir zusteht bekomme ich und mehr will ich gar nicht. Ganz einfach


Warum bemühst Du dann einen RA, wenn Du das bekommst was Dir zustehet, und Du mehr nicht bekommen möchtest?

Du schreibst doch Unsinn...

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also wenn ich das hier so alles lese, dann kommt mir die Galle hoch, muss ich ehrlich mal sagen.

quote:
Mich kostet die Beratung doch nix von daher mir egal
Und für solche Leute wie dich, muss ich auch noch bezahlen, arme Welt!

Deine Mutter bittet dich im ALTER VON 23 JHAREN auch etwas mit zu deinem Unterhalt beizutragen, ist das wirklich zu viel verlangt?

Du hast schon das Privileg und ja ich sage wirklich Privileg mit deinem Lebensgefährten zusammenleben zu können, denn deine Eltern könnten dir auch Kost und Logis statt Geld zur verfügung stellen.

Deine Mutter will nur sehen, dass du selber auch etwas zu deinem Lebensunterhalt mit beiträgst und nicht nur auf Kosten der Eltern lebst, dass ist definitiv nicht zu viel verlangt, sondern sollte eigentlich eine absolute Selbstverständlichkeit sein...

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Bor von lesen-denken-handeln kannst du lesen?

ich habe geschrieben ich habe kein Problem damit arbeiten zu gehen nebenbei aber verlangen kann es meine Mutter nicht, auf gut deutsch wenn ich nicht wöllte müsste ich auch nicht. Und warum soll ich froh sein mit meinem Freund zusammeleben zu dürfen? Meine Eltern sind verpflichtet mir den Unterhalt auszuzahlen also kann ich auch mit meinem Freund zusammenleben, das wäre es ja auch noch wenn meine Eltern mir es nur in Naturalien geben würden und ich wieder zuhause wohnen müsste.

Und zu der anderen frage: Ich lerne Sozialasistentin u danach in Erzieher oder Heilerziehungspfgleger. Und ja, meine Eltern wissen von anfang an das ich weiter machen will, spielt zwar keine Rolle aber egal.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
spielt zwar keine Rolle aber egal.


Doch tut es. Wenn der Ausbildungsweg nicht zuvor abgestimmt wurde, kann er nicht nach belieben verlängert werden.

Soviel zu Deinen Kentnissen in Familienrecht.

Aber Du machst das schon...

Bin raus.

LG nero


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn Du jetzt Sozialasistentin lernst, dürfte dass doch Deine Erst-Ausbildung sein, oder?

Evtl. hast Du bei einer Zweit-Ausbildung als Heilerzieherin gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Wie auch schon mehrmals hier geschrieben wurde: Wenn Dein Gehalt + Kindergeld mehr ausmachen als die 670 €, dann hast Du auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

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Und jetzt?

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