Unterhalt von Mutter, Vater unbekannt

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.06.2018 12:40:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von Mutter, Vater unbekannt

Hallo,

ich möchte hier mal die Situation meiner Freundin schildern und fragen, ob Sie von Ihrer Mutter Unterhalt bekommen müsste.

Meine Freundin ist 20 Jahre alt und wohnt mit mir in einer Wohnung, da Ihre Mutter, als meine Freundin 18 wurde einfach ausgezogen ist und sie alleine gelassen hat. Sie hat einige zeit 360 Euro Unterhalt gezahlt, bis meine Freundin einen Job gefunden hat.
Ab sofort fängt allerdings meine Freundin eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin an, bei der sie nichts verdient und zudem kein Bafög bekommt. (Das würde Sie nur bekommen, wenn die Wohnung der Eltern mehr als 2h von der Ausbildungsstelle entfernt wäre.)

Ihren leiblichen Vater kennt weder sie noch ihre Mutter. Ihre Mutter wohnt mit einem neuen Freund in einer Wohnung, sie hat keine weiteren Kinder.

Die Ausbildung die sie nun macht ist ihre erste. Das einzige was sie momentan bekommen würde ist das Kindergeld, welches direkt auf Ihr Konto geht.

1. Frage: Bis hierhin würde sie, soweit ich alles richtig verstanden habe, unterhalt bekommen, oder? Wenn ja, wieviel ungefähr?

2. Frage, der Knackpunkt: Ihre Mutter verdient nun nur ca. 1200 Euro, soweit ich weiß ist das die magische Grenze zwischen sie muss was abgeben bzw. nichts abgeben. Ist das so richtig?

Lieben Dank im Voraus für eure Hilfe

PS: Falls ich Möglichkeiten der Unterstützung übersehen haben sollte, neben Bafög und Unterhalt, bitte ich um einen Tipp. :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo PHYZT,

mit Beginn der Ausbildung könnte durchaus ein Unterhaltsanspruch entstehen. Da die Tochter in eigener Wohnung wohnt, hätte sie einen Unterhaltsanspruch von 640€. Das Kindergeld wird dabei voll auf den Bedarf angerechnet.

Du sprichst es aber schon selber an. Die Leistungsfähigkeit der Mutter. Sie hat einen Selbstbehalt von 1.100€ ggü. der Tochter. Das genannte Einkommen von 1.200€ wird vermutlich noch nicht bereinigt sein? Daher wird die Mutter nicht leistungsfähig sein. Da die Tochter nicht mehr privilegiert ist, muss die Mutter auch keine Leistungsfähigkeit herstellen.

Da wird nichts zu holen sein. Wie sieht´s denn mit dem Beantragen von BAB aus?

Edit: Hier mal der Link http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/index.php

LG Nero



-----------------
""

-- Editiert am 03.09.2009 13:20

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.06.2018 12:40:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort. :)

Was heisst bereinigt? 1200 ist ungefähr das, was sie unterm Strich rausbekommt. Heute Abend kann ich dazu noch genaueres sagen wie hoch der Wert ist.

Laut dem Wikipedia Eintrag von "Berufsausbildungsbeihilfe" bekommt sie nichts, weil: "Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ab sofort fängt allerdings meine Freundin eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin an, bei der sie nichts verdient und zudem kein Bafög bekommt. (Das würde Sie nur bekommen, wenn die Wohnung der Eltern mehr als 2h von der Ausbildungsstelle entfernt wäre.)


Das ist nicht richtig. Meine Tochter hat Heilerziehungspflegerin gelernt, hatte eine eigene Wohnung, wohnte KEINE 2 Std. von der Schule entfernt und bekam 192,- BaFög. Antrag stellen und abwarten.

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.06.2018 12:40:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@azrael: Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin dauert vermutlich mindestens zwei Jahre, dann bekommt man in diesem Fall durchaus Bafög - bei einem Jahr aber leider nicht... :(

-- Editiert am 03.09.2009 17:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen