Unterhalt von KM für Tochter, die beim Vater lebt?

3. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kielholz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von KM für Tochter, die beim Vater lebt?

Es geht um folgenden Sachverhalt und ich hoffe, hier in diesem Form einige Antworten bekommen zu können, ohne schon jetzt die Pferde wild zu machen:

Mann wurde von Frau vor ca. 5 Jahren geschieden. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Der Sohn (22) erst jetzt nach einem Jahr "Rumgammeln" befindet sich in der Berufsausbildung und wohnt bei seiner Mutter. Die Tochter (jetzt 18) lebt bei ihrem Vater und befindet sich seit einem Jahr in der Berufsausbildung.

Mann zahlt an Frau noch bis Mitte nächsten Jahres nachehelichen Unterhalt, danach ist Schluss. Für den Sohn hat Mann bis Ende der Schulzeit ebenfalls Unterhalt gezahlt, die Unterhaltszahlungen wurden dann aber nach einiger Zeit eingestellt, weil Sohn nicht bemüht war sich um eine Berufsausbildung zu kümmern.

Die Tochter lebt seit 3 Jahre bei dem Vater, dieser erhält von der KM keinen Unterhalt.

Nun meine eigentliche Frage:

Frau hat Einkommen in Höhe von ca. 1600 Euro, der Sohn (22) in Ausbildung verdient ca. 600 Euro. Hat aber wohl die Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater durchs Rumgammeln verwirkt.

Die Tochter (Azubigehalt ca. 500 Euro) lebt beim Vater (Einkommen ca. 3000 Euro). Hat die Tochter gegenüber ihrer Mutter Anspruch auf Unterhalt? Es wäre ja nicht gerecht, wenn Vater alles alleine zahlen muss, was er bisher getan hat.

Wenn die Tochter Anspruch auf Unterhalt hat, wie geht am dann am besten vor?

Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen.

Vielen Dank und noch einen schönen Abend.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:
Hat die Tochter gegenüber ihrer Mutter Anspruch auf Unterhalt?


Geringfügig. Bei den genannten Einkommen der Eltern, hätte die Tochter einen Unterhaltsanspruch von 742€ gegenüber beiden Elternteilen.

Anzurechnen wäre das volle KiGe. Dann verbleiben 558€. Weiter ist die Ausbildungsvergütung, abzüglich 90€, in Abzug zu bringen.

Die restlichen 148€ wären je nach Leistungsfähigkeit der Eltern zu quoteln.

Ohne das jetzt genau auszurechnen, entfallen etwa 2/3 auf den Vater und 1/3 auf die Mutter. Also ca. 50€ Unterhaltsanspruch ggü. der Mutter.

quote:
Wenn die Tochter Anspruch auf Unterhalt hat, wie geht am dann am besten vor?


Wenn die Tochter in´s 2. Lehrjahr kommt, wird sich die Ausbildungsvergütung erhöhen und vermutlich auch dieser geringe Anspruch wegfallen.

Ich würde da nichts machen. Kostet nur Nerven und Geld?

LG nero

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#2
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Du schreibst Vater hat Einkommen von 3000 Euro, aber du schreibst auch, er muss noch Ehegattenunterhalt an dich zahlen. Eltern sind ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet, doch deine Angaben reichen hier nicht um wage mal zu schreiben, was hier in etwas gerecht wäre. Die Kinder verdienen ja auch schon etwas Geld. Möchte man eine genaue Rechnung aufmachen sollte man zumindest wissen was dein Ex an dich zahlen muss. In den Düsseldorfer Tabellen stehe die Sätze der Kinderunterhaltshöhen. nun stellst sich die Frage ob sie fordern von euch, oder ob ihr das ohne Gericht und Anwälte hinbekommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Mio, ich glaube nicht, dass hier die KM der Kinder fragt. Vielmehr würde ich vermuten, dass hier die Tochter oder der Vater die fragende Person ist.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Abgesehen davon scheint die Basis des nachehelichen Unterhaltes ja eine Gerichtsentscheidung oder ein Vergleich zu sein. Damit haben wir uns hier nun wirklich nicht zu befassen.

wirdwerden

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