Unterhalt vom Vater

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
latz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt vom Vater

guten abend

wo fang ich an :)

ich bin bei meine mutter aufgewachsen. meine eltern trennten sich als ich 4 war.

im alter von 18 zog ich bei meiner mutter aus, da unser verhältnis leider stark gelitten hat. seitdem wohne ich allein und versuche mit jobs meinen lebensunterhalt sicher zu stellen.

momentan versuche ich meine fehler (faulheit und nichterscheinen) aus der schulzeit halbwegs durch ein fernstudium (abitur) wett zu machen. nebenbei arbeite ich auf 400 €-basis. außerdem bekomme ich 154€ kindergeld.



nun meine eigentlich frage :)

meine mutter ist vor einiger zeit leider erwerbsunfähig geworden und kann mich finanziell nicht unterstützen.

mein vater hingegen ist beamter bei der stadt (sozialamt) und dort abteilungsleiter.
zu seinem einkommen kann ich leider nichts sagen, die 200€, die er mir im monat überweist erscheinen mir aber zu wenig.

falls es von belangen ist: er hat wieder geheiratet und lebt mit seiner frau und 2 ihrer kinder in einem haus :) .

meine frage wäre nun wieviel geld mir von meinem vater an unterhalt zusteht.

das verhältnis meiner eltern zueinander ist leider immer noch sehr sehr schlecht. meine mutter riet mir zum anwalt zu gehen und meinen vater auf unterhalt zu verklagen. dies kommt für mich aber nicht in frage, da das verhältnis zu meinem vater eigeltich sehr gut ist.

wie gesagt, ich würde gern wissen wieviel geld mir eigeltich von meinem vater zusteht, da ich wirklich sehr sehr wenig geld im monat zur verfügung habe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
da Du keinerlei Angaben zum Einkommen Deines Vaters machen kannst, wird Dir hier auch niemand eine konkrete Antwort geben können.
Wenn Du guten Kontakt zum Vater hast, wieso fragst Du ihn dann nicht einfach ob er Dir etwas mehr geben kann?

Aus der Düsseldorfer Tabelle:
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Anhand Deines Einkommens momentan zahlt der Vater sogar schon soviel, ich weiß allerdings nicht ob Deine Arbeit als überobligatorisch zu sehen ist, ich denke eher nicht da Du ein Fernstudium machst.
Da werden Dir die Profis hier aber noch eine bessere Auskunft geben können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen