guten abend
wo fang ich an
ich bin bei meine mutter aufgewachsen. meine eltern trennten sich als ich 4 war.
im alter von 18 zog ich bei meiner mutter aus, da unser verhältnis leider stark gelitten hat. seitdem wohne ich allein und versuche mit jobs meinen lebensunterhalt sicher zu stellen.
momentan versuche ich meine fehler (faulheit und nichterscheinen) aus der schulzeit halbwegs durch ein fernstudium (abitur) wett zu machen. nebenbei arbeite ich auf 400 €-basis. außerdem bekomme ich 154€ kindergeld.
nun meine eigentlich frage
meine mutter ist vor einiger zeit leider erwerbsunfähig geworden und kann mich finanziell nicht unterstützen.
mein vater hingegen ist beamter bei der stadt (sozialamt) und dort abteilungsleiter.
zu seinem einkommen kann ich leider nichts sagen, die 200€, die er mir im monat überweist erscheinen mir aber zu wenig.
falls es von belangen ist: er hat wieder geheiratet und lebt mit seiner frau und 2 ihrer kinder in einem haus .
meine frage wäre nun wieviel geld mir von meinem vater an unterhalt zusteht.
das verhältnis meiner eltern zueinander ist leider immer noch sehr sehr schlecht. meine mutter riet mir zum anwalt zu gehen und meinen vater auf unterhalt zu verklagen. dies kommt für mich aber nicht in frage, da das verhältnis zu meinem vater eigeltich sehr gut ist.
wie gesagt, ich würde gern wissen wieviel geld mir eigeltich von meinem vater zusteht, da ich wirklich sehr sehr wenig geld im monat zur verfügung habe.
Unterhalt vom Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
da Du keinerlei Angaben zum Einkommen Deines Vaters machen kannst, wird Dir hier auch niemand eine konkrete Antwort geben können.
Wenn Du guten Kontakt zum Vater hast, wieso fragst Du ihn dann nicht einfach ob er Dir etwas mehr geben kann?
Aus der Düsseldorfer Tabelle:
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Anhand Deines Einkommens momentan zahlt der Vater sogar schon soviel, ich weiß allerdings nicht ob Deine Arbeit als überobligatorisch zu sehen ist, ich denke eher nicht da Du ein Fernstudium machst.
Da werden Dir die Profis hier aber noch eine bessere Auskunft geben können.
--- editiert vom Admin
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