Unterhalt vom Taschengeld?

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)
Unterhalt vom Taschengeld?

Kann mir hier vielleicht jemand sagen, wie das Taschengeld errechnet wird, welches einer Frau von ihrem Zweitmann zugerechnet wird bei der Unterhaltsberechnung für einen Volljährigen?

Gruß littlesun

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Scheint eine komplizierte Frage zu sein.
Keiner eine Antwort?

gruß littlesun

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#2
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal was gelesen von 5 bis 7% des Nettogehaltes. Ich weiss aber nicht, ob es da auch einen Selbstbehalt gibt

Befindet sich der Volljährige denn in der Ausbildung / Schule?

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#3
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein, er hat gerade Abitur gemacht und will demnächst studieren.
7% habe ich auch mal gelesen, also muss man jetzt nur noch wissen, was der neue verdient und dann davon 7%, aber zählt das nicht nur, wenn die Frau nicht arbeitet? Wenn sie arbeitet und unter ihrem Selbstbehalt liegt, kann man dann nur ein 27% ige Verringerung des Selbstbehaltes annehmen durch die Kostenersparnis?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Also - wenn die Frau arbeitet, dann rechnet sich der Unterhalt, meines Wissens nach, nach ihrem Verdienst.

Kann der Sohn nicht Bafög beantragen?

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#5
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Mit ihrem Verdienst liegt sie weit unter dem Selbstbehalt, also ist da nichts zu holen. Bafög wird er wohl beantragen, aber das kann er erst, wenn er weiß wo und wie er studiert. Er hat ein Fach gewählt was über die ZVS läuft und das kann dauern, zur Beantragung von Bafög muss er aber die entsprechenden Unterlagen haben. Trotzdem wird ja ein Restbetrag bleiben und der muss entweder aufgeteilt werden oder nur von KV geleistet werden, und das ist halt die Frage

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

öhm...chavah...

wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr in der Erstausbildung...dann gibt´s doch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr...oder ?

damit müsste nach meinem Verständnis doch dieSelbstbehaltskürzung hinfällig sein und einen Taschengeldanspruch haben arbeitende Frauen m. W. auch nicht...

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